Unschuldsvermutung beim Urheberrecht abgeschafft
Ohne Computer und W-Lan aber mit einem Netzanschluss zum Telefonieren: Das reicht um sich nach Ansicht des Münchner Amtsgerichts strafbar zu machen durch die Nutzung eines Filesharing-Netzwerkes und den Down- bzw. Upload von Filmen (ggf. auch durch dritte) über den eigenen Anschluss. Wie? Das lässt das Gericht offen.
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