Unschuldsvermutung beim Urheberrecht abgeschafft
Franziska Frielinghaus | 27. Dezember 2011 | Filed under: Geistiges Eigentum • Urheberrecht • Video • Kommunikation | Hinterlasse einen Kommentar
Ohne Computer und W-Lan aber mit einem Netzanschluss zum Telefonieren: Das reicht um sich nach Ansicht des Münchner Amtsgerichts strafbar zu machen durch die Nutzung eines Filesharing-Netzwerkes und den Down- bzw. Upload von Filmen (ggf. auch durch dritte) über den eigenen Anschluss. Wie? Das lässt das Gericht offen.