Eigentum according to FAS

Und mit folgendem Diskurs zementieren die Konservativen die Idee vom Eigentum. Hier die eher platte Version der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung:

Warum und wozu verpflichtet Eigentum?
Von Rainer Hank (FAS 8.4.07 S.54)

„Mein“ und „Dein“ sind gar nicht so leicht auseinanderzuhalten. Wäre es einfach, würden die Kinder im Sandkasten nicht so laut brüllen. Und manche Leute meinen, die Welt wäre besser und gerechter, wenn es die Unterscheidung von „Mein“ und „Dein“ gar nicht gäbe. Dann stünde allen Menschen alles gleichermaßen zur Verfügung, gemäß ihren Bedürfnissen.

Historisch jedenfalls gehört die Vorstellung privaten Eigentums spätestens seit der jüngeren Steinzeit zu den Grundüberzeugungen vieler Völker. Kleider, Schmuck und Waffen, Dinge also, die für die persönliche Existenz eines Menschen unentbehrlich sind, stehen nicht beliebig jedermann zur Verfügung. Das persönliche Eigentum wurde für so wichtig angesehen, dass es den Menschen mit in ihr Grab gegeben wurde (was wiederum die Voraussetzung dafür ist, dass Archäologen etwas über die Geschichte des Eigentums wissen können).

Aber was ist eigentlich Eigentum? Der physikalische oder geistige Gegenstand selbst kann es nicht sein. Denn der Apfel in meiner Hand oder der Satz, den ich gerade schreibe, könnte ja von anderen geklaut sein. Und der Ring an meinem Finger könnte längst verpfändet sein. Der Begriff des Eigentums ist abstrakter, als er scheint. Die überzeugendste Definition stammt von dem französischen Ökonomen Frédéric Bastiat (1801 bis 1850). Danach ist Eigentum eine Rechtsbeziehung zwischen Personen in Bezug auf Sachen. In einem Haus, welches mir gehört, habe ich das Recht, zu beherbergen, wen ich will (oder nicht). Eine Aktie, die mein Eigentum ist, gibt mir das Recht, die Dividende zu kassieren, die sie abwirft. Und sie gibt mir zugleich die Möglichkeit, das Papier an andere zu verkaufen, wenn ich mit der Kursentwicklung nicht mehr zufrieden bin. Eigentum regelt Besitzansprüche und verleiht Anrechte. Was will man mehr in einem Rechtsstaat?

Kein Wunder, dass das Recht auf privates Eigentum sowohl den neuzeitlichen Staat begründet als auch den Kapitalismus ermöglicht. Nach John Locke (1632 bis 1704) vereinigen sich die Menschen nur deshalb zu einem Staat, um gegenseitig ihr Leben, ihre Freiheit und ihre Güter zu sichern. Wer, wenn nicht der Staat, sollte mittels Polizei und Gefängnissen eine Eigentumsordnung garantieren, wenn in einem Land Diebe und Plünderer umgehen? Das Privateigentum ist ein Recht menschlicher Freiheitsausübung, welches die Menschen selbst nur durch den Staat sichern können.

Doch es ist verflixt: Als Garant der freiheitlichen Eigentumsordnung nimmt der Staat sich zugleich das Recht heraus, in das Eigentum seiner Bürger empfindlich und mit Zwang einzugreifen. Denn nichts anderes als eine (Teil-)Enteignung bedeutet es, wenn der Fiskus den Bürgern ihr Geld wegnimmt und diesen Gewaltakt verharmlosend Steuern nennt. Würde der Staat ihnen sämtliche Früchte des Erfolgs wegsteuern, hätte er sich freilich auch die eigene Existenzgrundlage untergraben. Jeder Anreiz der Menschen, ihr Eigentum zu mehren, wäre dahin.

Das zeigt: Die Erwartung, von seinem Kapital einen Profit zu erhalten, die wichtigste Triebfeder einer Marktwirtschaft, beruht auf dem Recht auf Privateigentum. Nur wo Eigentum rechtlich garantiert wird, sind Menschen bereit, Ideen umzusetzen, Geld zu investieren und Arbeitsplätze zu schaffen. Eigentum schaffe Wohlstand, wusste schon Adam Smith (1723 bis 1790). Wo Eigentum nichts gilt, wäre unternehmerisches Handeln töricht.

Der peruanische Ökonom Herando de Soto fügt hinzu: „Privateigentum fördert per se das Gemeinwohl.“ Eine Marktwirtschaft braucht nicht nur Geld, sie braucht auch eine Rechtsordnung, sonst kommt sie nicht in Schwung. Zum Beweis deutet de Soto auf die Länder der Dritten Welt, wo zwar häufig Kapital in beträchtlichem Umfang vorhanden ist, aber das Vertrauen fehlt, dass unternehmerisches Handeln sich lohnt.

Eigentum verpflichtet die Menschen, ihre Freiheitsrechte aktiv umzusetzen. Doch der Satz „Eigentum verpflichtet“ wird in Deutschland zumeist ganz anders gedeutet. Im Grundgesetz stehen in Artikel 14 jene Sätze, die jeder Schüler im Sozialkundeunterricht lernt: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Doch was ist damit gemeint? Ist dem Wohl der Allgemeinheit durch einen Spitzensatz der Einkommensteuer von 42 Prozent Genüge getan? Braucht es eine zusätzliche Reichensteuer? Müssen die Vorstandsgehälter durch ein Gesetz gekappt werden? Oder müssen gar Schlüsselindustrien sozialisiert werden?

Unter Berufung auf das Allgemeinwohl ist alles möglich. Denn Allgemeinwohl ist ein Wieselwort, in das sich alles hineininterpretieren lässt. Das Privateigentum konnte hierzulande noch nie ganz sicher sein. Immer drohte die Enteignung – vermeintlich im Interesse übergeordneter Gemeinwohlinteressen. Die Väter des Grundgesetzes stemmten sich gegen Vorstellungen der Kommunisten, wonach der Missbrauch des Eigentums zur Begründung wirtschaftlicher und politischer Macht bereits ein Anlass zur Enteignung hätte sein können. Aber den latenten Sozialismus der Gemeinwohlorientierung wollten 1948 auch die Konservativen nicht tilgen.

Auch das hat historische Gründe. Im Gegensatz zum römischen Recht, das einen strengen Begriff des Privateigentums kennt, hielten die nördlich der Alpen lebenden Germanen lange am Familieneigentum und Gemeindeeigentum fest. Im Familieneigentum stand die Hufe (huba), zu der die Wohngebäude mit Zubehör und Ackerfläche gehörten, während Brachland, Weide und Gewässer als Allmende im Eigentum der Gemeinde allen zugleich zur Verfügung standen.

„Die Kritik an einer liberalen Eigentumsordnung gehört in Deutschland zum Arsenal antiwestlicher Effekte“, sagt Verfassungsrichter Udo Di Fabio. Warum? Weil das Recht auf Privateigentum für viele Menschen die Sünde der Ungleichheit in die Wirtschafts- und Sozialordnung gebracht hat. Wer an die Utopien von Jean-Jacques Rousseau glaubt, wonach im Urzustand alle Menschen gleich waren, für den setzt mit der ungleichen Verteilung von Grund und Boden die Abstiegsgeschichte der Zivilisation ein. Kein Wunder, dass kommunistische Träume das abendländische Denken seit dem Urchristentum beherrschen. Wo die Menschen diese Utopien umsetzten, ging immer alles schief: Das Eigentum war nichts mehr wert, und der Wohlstand schwand dahin.

Feast and Famine. A conversation with Iain Boal on scarcity, catastrophe and enclosure

http://www.commoner.org.uk/feastandfamine.htm
Iain Boal is an Irish social historian of science and technics, associated with Retort, a group of antinomian writers, artisans and artists based in the San Francisco Bay Area. He is one of the authors of Retort’s recently published Afflicted Powers: Capital and Spectacle in a New Age of War – http://www.dissidentvoice.org/June05/Schaefer0616.htm -, which Harold Pinter described as „a comprehensive analysis of America’s relationship with the world. No stone is left unturned. The maggots exposed are grotesque.“

Kommunalpolitische Konferenz: Oeffentliche Daseinsvorsorge braucht oeffentliches Eigentum

Die Bundestagsfraktion der Linkspartei lädt ein nach Bremen.
»Der seit über zwei Jahrzehnten anhaltende, fast besinnungslose Siegeszug der neoliberalen Ökonomie hat über weite Strecken den Staat delegitimiert und mit ihm die Demokratie.« Ernst Ulrich von Weizsäcker ( „Grenzen der Privatisierung“, 2006)
Wann? Samstag, 28. April 2007, 10.00 bis 14.30 Uhr
Wo? Konsul Hackfeld Haus, Birkenstraße 34, 28195 Bremen
http://www.linksfraktion.de/nachricht.php?artikel=1469119492

Workshop/Berlin: "Selbstbestimmung braucht oeffentliche Gueter

Mit Iris Nowak diskutieren: „Selbstbestimmung braucht öffentliche Güter – linke feministische Perspektiven“.
Im Rahmen der Arbeitstagung „Was ist das Neue an der neuen Linken? Gesellschaftsanalyse aus Geschlechtersicht“
Sonnabend, 28. April 2007, 10 bis 16 Uhr
Rosa-Luxemburg-Stiftung, Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin,
Neuer Konferenzsaal, 1. Etage
Weitere Details und Anmeldung:
http://www.rosalux.de/cms/index.php?id=13095

Gemeindebund betrachtet Privatisierungspolitik als gescheitert

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat vor weiteren Angriffen auf die Kommunalwirtschaft und einem Zwang zur Privatisierung gewarnt. Die Devise „Privat vor Staat“, habe sich inzwischen als falscher Weg erwiesen, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der Chemnitzer „Freien Presse“. Es gebe genügend Beispiele, wo einst privat geführte Unternehmen wieder von den Kommunen übernommen würden und deutlich preisgünstiger seien. Das gelte besonders für die Müllbeseitigung. Bei kommunalen Dienstleistungen dürfe Profit nicht der einzige Maßstab sein, sondern das Gemeinwohlinteresse der Bürger. Landsberg warf der Europäischen Union (EU) und den Landesregierungen vor, den Privatisierungsdruck auf die Städte und Gemeinde in den vergangenen Jahren massiv erhöht zu haben.
Dies entspreche nicht den Interessen der Bürger. Außerdem würden die Stadtwerke gegenüber den großen Energieversorgern immer mehr benachteiligt und damit in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung behindert. Die Versorgung mit kommunalen Dienstleistungen sei jedoch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor mit erheblicher Bedeutung für die Entwicklung der Städte und Gemeinden.
Allein die im Verband kommunaler Unternehmen organisierten 1.400 Betriebe hätten über 247.000 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von rund 64 Milliarden Euro. Die insgesamt rund 600 Stadtwerke seien einer der größten Auftraggeber für das örtliche Handwerk, so Landsberg. Er forderte von EU und Ländern die Verantwortung der Kommunen bei der Versorgung mit Dienstleistungen stärker zu respektieren.
Von Brüssel verlangte Landsberg endlich damit aufzuhören, die Kooperation selbst von kleinsten Kommunen einer europaweiten Ausschreibungspflicht zu unterwerfen. Das sei praktisch ein Privatisierungszwang, „den wir nicht hinnehmen“.
Denn gerade die Zusammenarbeit von Kommunen sei eine große Chance, die Leistungen für die Bürger effektiver und preisgünstiger anzubieten. Das dürfe durch das Europarecht nicht behindert werden.

Quelle: ngo-online (Internetzeitung für Deutschland)
http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=15767

Verein zur Erforschung der Geschichte der Arbeiterbewegung (Alfred Klahr Gesellschaft) ueber Aktualitaet Oeffentlichen Eigentums

Am 26. Juli 1946 beschloss der Nationalrat mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und KPÖ das 1. Verstaatlichungsgesetz, mit dem die Schlüsselindustrien und österreichischen Großbanken verstaatlicht wurden. 1947 wurde die gesamte Elektrizitätswirtschaft in staatlichen Besitz überführt. Heute, über 60 Jahre danach, sind von den Verstaatlichungen nur noch marginale Reste in Form von ÖIAG-Beteiligungen an börsennotierten Unternehmen wie AUA, OMV, Post AG und Telekom Austria übrig geblieben.
Die Alfred Klahr Gesellschaft nahm im Juni 2006 gemeinsam mit dem KPÖ-Bildungsverein Steiermark den 60. Jahrestag des 1. Verstaatlichungsgesetzes zum Anlass, vor dem Hintergrund der seit 1987 währenden Reprivatisierungswelle die Aktualität von öffentlichem Eigentum in staatlicher und kommunaler Hand zu diskutieren. Der vorliegende Band vereint Statements und Referate dieser Konferenz mit weiteren Beiträgen und Dokumenten zum Thema.
Mehr: http://www.klahrgesellschaft.at/Buecher/Verstaatlichung.html

Conference/Berkeley: Crisis of the Californian Commons

A conference about the crisis of the californian commons. Lots of leftwing celebreties (but mostly unknown in Germany)
Friday, April 27, 2007 – Sunday, April 29, 2007

„The rich and bountiful commons that Californians once enjoyed as a gift of nature and fruit of public efforts are under assault today. Our resources are degraded, our services privatized and our public spaces increasingly pre-empted. But the state’s commons-wealth are not mere amenities for our private lives or raw materials for the economy. They are collective goods, shared resources and collective achievements that underpin our and future generations’ well-being, our civic life and our possibility for a democratic life together.
What exactly are commons? How do they work? How can we protect them? Join scholars, activists, scientists and writers from around the state to examine the crises of California’s commons, recover their history and imagine their possible futures.“

See more: http://www.crisisofthecommons.org/

Bundesrichter schreibt gegen Privatisierung

„Durch Privatisierung stellt sich der Staat letztlich selbst in Frage“, so die These eines Zeitungsartikels der Stuttgarter Zeitung vom 6.2.06. Fürsorgepflicht und Gewinnmaximierung schließen sich gegenseitig aus, mit diesem zentralen Argument plädiert Bundesverfassungsrichter Siegfried Broß für einen umsichtigen Umgang mit hoheitlichen Aufgaben.
Siegfried Broß, am 18. Juli 1946 in Stuttgart geboren, war nach dem Studium in München Richter am dortigen Verwaltungsgericht. Nach Zwischenstationen beim Landratsamt Mühldorf und in der Rechtsabteilung der bayerischen Staatskanzlei war er von 1981 bis 1986 Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und in den Jahren von 1986 bis 1998 am Bundesgerichtshof. Seit 1998 ist Broß Richter am Bundesverfassungsgericht. Dort ist er als Mitglied des Zweiten Senats unter anderem für das Europarecht zuständig. Seit 2002 ist Broß zudem Honorarprofessor an der Universität Freiburg. Siegfried Broß gilt als eigenständiger Jurist mit konservativen Grundüberzeugungen. Er hat sich einmal selbst als der Union nahe stehend bezeichnet.

Wien: Oeffentlicher Wohnungsbau verbessert Lebensqualitaet

Ludwig: „Wiener Wohnbauförderung ist internationales Vorbild“
Wien (RK). Erneut belegt die aktuelle Mercer-Studie „Quality of Life Survey 2007“ ( www.mercerhr.com/ ) die hohe Lebensqualität in Wien. „Unsere Stadt ist die klare Nummer 1 aller Hauptstädte innerhalb der Europäischen Union und belegt im internationalen Vergleich von weltweit 215 untersuchten Städten den 3. Platz. Besonderen Anteil an dem hervorragenden Ergebnis hat die Wiener Wohnpolitik: In der Mercer-Studie wird Wohnen (Housing) als eigene Kategorie bewertet. Als Wohnbaustadtrat freut es mich ganz besonders, dass Wien in allen drei untersuchten Teilbereichen – Wohnqualität insgesamt, Ausstattung der Wohnungen und Erhaltungszustand der Wohnhäuser – mit jeweils 10 von 10 möglichen Punkten die höchste Note erhalten hat. Das beweist ganz klar, wie sehr der Wiener Wohnbau mithilft, den Spitzenplatz Wiens zu festigen“, betonte der Wiener Wohnbaustadtrat Michael Ludwig am Dienstag im Rahmen des Mediengesprächs des Bürgermeisters.
„Die Wohnbauförderung spielt dabei die entscheidende Rolle. Sie ist das zentrale Instrument für die Schaffung und Sicherung erschwinglichen Wohnraums und damit auch für die hohe Wiener Lebensqualität. In Wien werden die Mittel der Wohnbauförderung im Rahmen des Zweckzuschussgesetzes, im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern, ausschließlich für den Bereich Wohnen verwendet. Dabei setzen wir auf drei Säulen: die Neuerrichtung von Wohnräumen, die Sanierung bestehender Altbauten und die Subjektförderung, also die direkte finanzielle Unterstützung sozial Schwächerer. Außerdem koppeln wir die Wohnbauförderung im Rahmen des Wiener Klimaschutzprogramms KliP bereits seit Jahren gezielt an Maßnahmen für den Schutz des Klimas. Während Umweltminister Pröll den Niedrigenergiestandard im Neubau für ganz Österreich bis 2015 durchsetzen will, ist er in Wien im geförderten Neubau bereits seit fast 10 Jahren verpflichtend. Daneben leisten wir mit der thermisch-energetischen Wohnhaussanierung (Thewosan) einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der Umwelt und damit auch zu mehr Lebensqualität“, unterstrich Ludwig.
„Allein heuer werden wir mit den Mitteln der Wohnbauförderung rund 5.500 neue Wohnungen errichten und rund 10.000 Altbauwohnungen sanieren“, hält der Wohnbaustadtrat fest. Pro Jahr erhält das Land Wien im Schnitt 450 Millionen Euro vom Bund – für die Investitionen in die Errichtung und Sanierung von Wohnungen legt Wien aber noch einiges drauf: 2005 gab Wien um 108 Millionen Euro mehr aus, als das Land vom Bund erhielt, 2006 waren es 85 Millionen Euro mehr.
Insgesamt investierte das Land Wien im Jahr 2006 rund 535 Mio. Euro in Neubau, Sanierung und Direktunterstützungen. Damit werden direkt und indirekt im Bau- und Baunebengewerbe rund 15.000 Arbeitsplätze gesichert. Darüber hinaus wendet die Stadt im Bereich von Wiener Wohnen, der Hausverwaltung der 220.000 Gemeindewohnungen, noch einmal rund 600 Mio. Euro für die Erhaltung und Verbesserung der städtischen Wohnhausanlagen auf. Heuer und in den kommenden Jahren investiert Wiener Wohnen verstärkt – zwischen 120 und 150 Millionen Euro pro Jahr – in die Sanierung der Wiener Gemeindebauten.
„Vor diesem Hintergrund kann die Forderung von Finanzminister Molterer, die Wohnbauförderung zur Gänze für Klimaschutzmaßnahmen zu verwenden, nur so gedeutet werden, dass er die starke soziale Komponente der Wohnbauförderung nicht verstanden hat oder ihr keine Bedeutung zu misst“, unterstrich Ludwig.

Die Wiener Wohnbauförderung im internationalen Vergleich
Die meisten europäischen Metropolen investieren ausschließlich über Subjektförderung, das heißt: der Gewährung von Wohnbeihilfe. Wien hingegen setzt bewusst auf die Verwendung der Wohnbauförderung zur Subjekt- und der Objektförderung. Damit profitieren wir von den Vorteilen beider Systeme: zum einen greifen wir den Menschen, die unsere Hilfe benötigen gezielt unter die Arme, zum anderen investieren wir in den Neubau und die Sanierung von Wohnräumen.
Berlin zum Beispiel wendet pro Jahr rund 1,3 Milliarden Euro an Wohnbauförderung auf. Obwohl das nach sehr viel klingt, werden davon mehr als 90% für die Rückzahlung von Darlehen für bereits gebaute Wohnbauten aufgewendet. Für neue Projekte bleiben also nur noch 10% oder rund 130 Millionen Euro. Die Stadt Wien hingegen investiert pro Jahr rund 260 Millionen Euro allein in den Wohnungsneubau und ist damit die klare Nummer 1 im europäischen Feld. Noch deutlicher wird die Führungsposition Wiens bei der Anzahl der neuerrichteten Wohnungen pro Jahr: Europäische Metropolen, die weit größer sind als Wien, wie zum Beispiel Paris bauen pro Jahr rund 4.800 Wohnungen – in Wien sind es jährlich 5.500. Die einzige europäische Großstadt, die bezüglich der Summe neugebauter Wohnungen an Wien heranreicht ist München, jedoch werden von den rund 5.000 neuen Wohnungen pro Jahr nur 20% gefördert – also nur rund 1.000. Dem stehen in Wien aber 5.500 geförderte Wohnungen pro Jahr gegenüber.

Wohnbauförderung leistet wichtigen Beitrag zum Klimaschutz
Wien nimmt seit Jahren eine Vorreiterrolle im ökologischen Wohnbau ein. Beim Neubau ist bereits seit 1998 der Niedrigenergiestandard verpflichtend, einige Passivhausprojekte, sind ebenfalls bereits fertig gestellt. Im Sanierungsbereich spielt die thermisch-energetische Wohnhaussanierung (Thewosan) die größte Rolle. Ein mit Thewosan wärmegedämmtes Wohnhaus verbraucht um etwa die Hälfte weniger Energie für Raumwärme als ein Haus ohne Thermo-Fassade. „Heuer und in den kommenden Jahren werden wir auch Gemeindebauten verstärkt thermisch-energetisch sanieren. Durch die Thewosan-Sanierung konnten wir alleine letztes Jahr über 184.000 Tonnen an CO2 – Emissionen einsparen. Um das zu erreichen, dürften 46.000 Wienerinnen und Wiener ein Jahr lang überhaupt kein CO2 verursachen, das heißt kein Autofahren, keine Benützung elektrischer Geräte, kein Licht und keine Arbeit mit Maschinen und Geräten“, informierte Ludwig.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Forcierung der Passivhaustechnologie als Weiterentwicklung des Niedrigenergiehauses. Derzeit werden die bereits fertig gestellten Projekte evaluiert. Zudem startete kürzlich der Bauträgerwettbewerb für „Eurogate – Phase I“, bei dem die architektonische und technische Weiterentwicklung von Passivhäusern ein wichtiges Kriterium darstellt. Daneben ist die Wohnbauförderung auch beim Umstieg auf alternative Energieträger wie Fernwärme, Biomasse oder Sonnenkraft unverzichtbar.

Die Leistungen der Wiener Wohnbauförderung im Überblick
– Deutlich günstigere Mieten
Durch den hohen Anteil an Förderungen auch im privaten Miethausbereich gewährleistet die Stadt Wien qualitative Wohnräume zu leistbaren Preisen. In vergleichbaren Städten wie München oder Zürich sind die durchschnittlichen Wohnungskosten um mindestens 50% höher als in Wien. Noch höher sind sie in Städten wie Paris oder London, wo die exorbitanten Mietpreise mittlerweile auch dazu führen, dass Schlüsselarbeitskräfte wie z.B. Lehrerkräfte, Polizeibeamten oder Krankenhauspersonal nicht mehr wohnversorgt werden können. In London führt diese Situation auch zur Abwanderung von Betrieben und schädigt damit die lokale Wirtschaft.

– Deutlich niedrigere Wohnungslosigkeit
Der Anteil der wohnungslosen Personen beträgt in Wien weniger als 0,3% der gesamten Stadtbevölkerung, in anderen europäischen Großstädten liegt der Anteil mindestens doppelt so hoch. Seitens FEANTSA, der europäischen Dachorganisation der Wohnungslosenhilfen, wird Wien daher immer als Musterbeispiel einer sozial orientierten Wohnungspolitik bezeichnet. Hier leistet die Wohnbeihilfe des Landes Wien einen wichtigen Beitrag.
-Deutlich höhere soziale Ausgewogenheit
Durch den gezielten Einsatz der Wohnbauförderung in Sanierungszielgebieten gestaltet die Stadt ganze Wohngebiete lebenswerter. Das zieht auch vermehrt private Bauträger und Unternehmer in die Grätzel. Gleichzeitig werden damit die Rahmenbedingungen für ein ausgewogenes gesellschaftliches Zusammenleben geschaffen. Damit wird auch ein wesentlichen Beitrag für die soziale Sicherheit in unserer Stadt geleistet. In Wien gibt es keine ’no go-areas‘ wie z.B. in Paris.

– Deutlich geringere Wartezeiten auf Gemeinde- oder geförderte Mietwohnungen
In vielen europäischen Städten liegen die Wartenzeiten auf sozial geförderte Wohnungen, selbst in dringenden Fällen, bei mehreren Jahren. Die Wiener Wohnpolitik schafft eine ausgewogene Mischung zwischen Neubau und Sanierung und schafft damit ein bedarfsgerechtes Angebot an leistbarem Wohnraum. Das hat zur Folge, dass zwischen der Anmeldung und der Übergabe – z.B. für eine Gemeindewohnung – im Schnitt maximal zwei Jahre vergehen. Bei Notfällen greift die Stadt den Menschen auch unmittelbar unter die Arme.

– Möglichkeit, Quantität und Qualität der Wiener Wohnungen zu beeinflussen
Die Neuerrichtung geförderter Wohnungen in Wien läuft auf zwei Schienen: Bauträger, die bereits über Grundstücke verfügen, legen ihre Projekte dem Grundstücksbeirat vor, der nach den Hauptkriterien Ökologie, Ökonomie und Architektur über die Gewährung einer Förderung entscheidet. Bauträger, die ein geeignetes Grundstück von der Stadt Wien erhalten, sind zu der Durchführung eines Bauträgerwettbewerbes verpflichtet. Durch den hohen Anteil an Objektförderung kann die Stadt durch die Vorgabe bestimmter Kriterien für diese Wettbewerbe gezielt Akzente auf ökologisches Bauen oder barrierefreies Wohnen setzen. Außerdem wirkt der geförderte Wohnungsbau preisdämpfend auf die Mieten auf dem freien Wohnungsmarkt.

– Wichtiger Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele
Die Wiener Wohnbauförderung spielt eine entscheidende Rolle zur Erreichung der Klimaschutzziele, die im Rahmen des Wiener Klimaschutzprogramms KliP formuliert wurden. Seit 1998 ist in Wien der Niedrigenergiestandard im geförderten Neubau verpflichtend. Daneben setzt die Stadt auch auf die Passivhaustechnologie: eine Reihe dieser Wohnbauprojekte wurden mit Mitteln der Wohnbauförderung bereits fertig gestellt. Im Sanierungsbereich spielt die thermisch-energetische Wohnhaussanierung (Thewosan) die größte Rolle. Daneben finanziert das Land Wien mit den Mitteln der Wohnbauförderung den Umstieg auf alternative Energieträger wie Fernwärme, Biomasse oder Sonnenkraft.

– Stärkung der Wiener Wirtschaft
Die Wohnbauförderung stärkt den Wirtschaftsstandort Wien: Viele ausländische Unternehmen kommen auch wegen der hohen Lebensqualität nach Wien – und der Wiener Wohnbau leistet hier einen wesentlichen Beitrag. Daneben sichert die Wiener Wohnbauförderung tausende Arbeitsplätze im Bau- und Baunebengewerbe. „Die im internationalen Vergleich entspannte Situation auf dem Wohnungsmarkt, aber auch die soziale Ausgewogenheit und damit auch die Sicherheit in Wien stellen außerdem ,weiche Standortfaktoren‘ dar, die in internationalen Untersuchungen immer wieder als besonderer Vorteil Wiens im Sinne der Attraktivität für Unternehmen und Investoren genannt werden“, unterstreicht Ludwig.
Zwtl.: Die Bilanz der Wiener Wohnbauförderung für die letzten Jahre
Mit den Mitteln der Wiener Wohnbauförderung wurden in den letzten sieben Jahren 362 geförderte Wohnbauprojekte mit insgesamt 33.015 Wohneinheiten fertig gestellt. 98 weitere Projekte mit einer Gesamtzahl von 7.593 Wohnungen befinden sich derzeit in Bau. Daneben wurde für 57 Projekte mit insgesamt 4.598 Wohnungen bereits Förderungen zugesichert, für weitere 81 Projekte mit 6.509 Wohnungen liegt eine Förderempfehlung vor.
Aufgelistet nach Bezirken liegt Favoriten mit einer Gesamtzahl von 8.586 neu errichteten geförderten Wohnungen klar an erster Stelle. Auf Platz zwei liegt die Donaustadt mit 7.052 Wohnungen, gefolgt von Simmering mit insgesamt 6.342 geförderten Neubauwohnungen.
In den Jahren 2000 bis 2006 wurden aus den Mitteln der Wiener Wohnbauförderung insgesamt 1.702 Wohnobjekte mit 76.697 Wohnungen in ganz Wien saniert. Dazu kommen bis April 2007 zusätzliche 527 Projekte mit insgesamt 31.506 Wohnungen, die gerade revitalisiert werden. Dafür investierte das Land Wien rund 1,29 Milliarden Euro. Die Sanierungsschwerpunkte liegen bzw. lagen in den Bezirken Ottakring (213 Objekte mit 5.559 Wohnungen), Favoriten (179 Objekte mit 13.997 Wohnungen) und Landstrasse (155 Objekte mit 4.538 Wohnungen).
Im Jahr 2006 gab die Stadt Wien rund 86 Millionen Euro an Wohnbeihilfe aus, damit wurden 54.748 Bezieherinnen und Bezieher finanziell unterstützt. Für das heurige Jahr ist eine Summe von rund 89 Millionen Euro veranschlagt.

http://www.magwien.gv.at/vtx/vtx-rk-xlink?SEITE=020070410014