EU-Dienstleistungsrichtlinie: "Gut gemeint ist nicht immer auch gut"

Ein interessanter Text „Gut gemeint ist nicht immer auch gut“ über die EU-Dienstleistungsrichtlinie und die Debatte um einen ‚EU-Gemeinschaftsrahmen‘ zur öffentlichen Daseinsvorsorge und zu sozialen und Gesundheitsdiensten von Klaus Dräger – im Gesundheits-Wiki:
http://www.ungesundleben.org/privatisierung/index.php/Gut_gemeint_ist_nicht_immer_auch_gut

Studie: Leistungen der Daseinsvorsorge im Gemeinschaftsrecht der EU

Freier Wettbewerb oder öffentliche Aufgabe? fragt Markus Krajewski
Die Studie will die verschiedenen Facetten des Rechts der öffentlichen Dienstleistungen in Europa aufzeigen und problematisieren. Zunächst werden die spezifischen Begrifflichkeiten, die im Zusammenhang mit öffentlichen Dienstleistungen genutzt werden, diskutiert und kritisch hinterfragt. Danach werden die Schlüsselnormen des Primärrechts einschließlich der Charta der Grundrechte und des Verfassungsvertrages näher beleuchtet. Dem folgt die Darstellung von drei „Baustellen“ des Rechts öffentlicher Dienstleistungen, die durch Sekundärrecht und Rechtsprechung geschaffen wurden: Die Liberalisierungsprogramme für Schlüsselsektoren wie Telekommunikation, Energie und Post, die beihilfenrechtliche Bewertung von Ausgleichszahlungen für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen und die vergaberechtliche Einordnung der Übertragung von öffentlichen Dienstleistungen auf gemischt-wirtschaftliche Unternehmen. Anschließend wird die aktuelle Diskussion um eine Rahmen-RL für öffentliche Dienstleistungen vorgestellt und einige zentrale Rechtsfragen einer solchen Richtlinie erörtert. Ein kurzes Fazit schließt den Beitrag.

Der Volltext als pdf:

….dass es in einer jeden Gesellschaft am Gemeinwohl orientierte Schutzzonen geben muss…

Marburg.1.Mai2007
Hans-Ulrich Deppe

Maikundgebung des DGB am 1. Mai 2007 auf dem Marktplatz von Marburg an der Lahn

Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Lassen wir die letzten Jahre Revue passieren: Es gibt ein Phänomen, das in unterschiedlichen Verpackungen immer wieder auftritt und gewerkschaftlichen Protest hervorruft. Das ist die Privatisierung öffentlicher Einrichtungen. Die Privatisierung öffentlicher Einrichtungen hat im letzten Jahrzehnt dramatisch zugenommen. Um nur einige aus der Vielzahl herauszugreifen, die einem spontan einfallen: die Post, die geplante Privatisierung der Bahn, kommunale Einrichtungen wie Wasser-, Elektrizitätswerke und soziale Treffpunkte, Krankenhäuser, die Rente, Universitäten oder die Studiengebühren. Unter Privatisierung versteht man die Enteignung öffentlichen Eigentums! Öffentliches Eigentum das meint Einrichtungen, die mit Steuermitteln – also kollektiven Geldern – aufgebaut und eingerichtet wurden, weil sie gesellschaftlich notwendig sind. Sie werden heute abgestoßen, weil sie unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten die Landes- oder kommunalen Haushalt belasten. Natürlich waren die Landes- und Kommunalhaushalte Jahre lang klamm. Das hat sich erst in den letzen Monaten etwas gebessert. Und wo nichts ist, da kann man auch nichts holen. Das ist zwar eine eingehende Logik – nur: Leider ist sie falsch! Denn wir dürfen bei dieser Argumentation nicht stehen bleiben und sie resignativ hinnehmen. Wir müssen vielmehr weiterfragen: Warum sind oder waren die öffentlichen Haushalte solange unterfinanziert? Und das wiederum hängt mit einer Steuerpolitik zusammen, die die Kassen der öffentlichen Haushalte bewusst leer gefegt hat. Ein Steuerpolitik, die die Unternehmen begünstigt und die Bürger belastet. In unserer Republik gibt es Großunternehmen, die heute so gut wie keine Steuern bezahlen, während die Bürger gerade eine drastische Erhöhung der Mehrwertsteuer hinnehmen mussten. Öffentliche Einrichtungen, die einst als soziale Errungenschaften galten und allen in der Gesellschaft zur Verfügung standen, werden nicht im öffentlichen Interesse saniert. Man lässt sie bewusst verkommen oder putzt sie raus, um sie unter Wettbewerbsbedingungen vermarkten und schließlich privatisieren zu können. In der Regel werden sie zu Spottpreisen verschleudert. Die verbleibenden sozialen Kosten, die in jeder Gesellschaft auftreten, werden auf die einzelnen Bürger abgewälzt. Eine solche neoliberale Politik führt zu einer Polarisierung in der Gesellschaft. Die Reichen werden reicher und die Armen werden ärmer. Und damit steigt das Konfliktpotenzial in der Gesellschaft. Das beginnt mit dem Anstieg der Kriminalität auf der Straße und in der Wirtschaft (siehe Siemens!) und geht bis zu kriegerischen Auseinandersetzungen auf globaler Ebene.

Nun – schauen wir uns hier in Marburg unter dem Gesichtspunkt der Privatisierung einmal etwas um. Da fällt einem natürlich sofort die Universität ein. Gegenwärtig werden Lehre und Forschung an den Hochschulen mittels Drittmittelforschung, Stiftungsuniversitäten und privaten Lehrstühlen, Bachelor-Studiengängen und der Einführung von Studiengebühren an den Interessen der Wirtschaft und der herrschenden Politik neu ausgerichtet. Die Kommerzialisierung von Bildung und Wissenschaft wird massiv vorangetrieben. Spielräume wissenschaftlicher Autonomie werden dramatisch verengt. Während der direkte Einfluss der Wirtschaft auf die Hochschulen mittels neuer Steuerungsinstrumente festgeklopft wird, bekommen Kooperationen mit der Zivilgesellschaft, sozialen Bewegungen und Organisationen mehr denn je Seltenheitswert. Aufklärendes Denken und kritische Wissenschaften werden an den Rand gedrängt– und in Marburg darf man noch hinzufügen: Marxistische Theorie wird langsam aber sicher ausgeschlossen!

Die Allein-Regierung der CDU in Hessen hat diese Entwicklung der Privatisierung der Hochschulen mit Macht vorangetrieben. Dabei denke ich an die in Kürze geplante Umwandlung der gesamten Frankfurter Universität in eine Stiftungsuniversität. Weiter geht es um die Einführung der Studiengebühren, die vor allem die sozial Schwachen trifft und auf den heftigen Widerstand der Studierenden gestoßen ist. Und es geht um die Privatisierung der Universitätsklinika von Gießen und Marburg, ihren Verkauf an eine private Aktiengesellschaft. Die Rhön-Klinikum AG hat am 1. Februar 2006 die volle unternehmerische Verantwortung für das Universitätsklinikum Gießen und Marburg übernommen. Hessen hat als erstes Bundesland ein Universitätsklinikum privatisiert. Die von der CDU geführte hessische Landesregierung hat damit Pilotfunktion für die gesamte Republik übernommen.

Es ist aber nicht nur das Universitätsklinikum Gießen und Marburg – auch in anderen Teilen Hessen haben wir Krankenhausprivatisierungen. Ich denke dabei an das Krankenhaus in Langen, an die Schwalm-Eder-Kliniken oder die Privatisierungsgerüchte um das Höchster Krankenhaus in Frankfurt und das Krankhaus Witzenhausen in Nordhessen.

Schauen wir uns einmal an, was die Privatisierung eines Krankenhauses nach innen bedeutet: Als erstes verändert sich das Ziel der Einrichtung. Eine öffentliche Einrichtung ist am Bedarf orientiert und darüber wird demokratisch beschlossen. Deshalb heißt es auch im Hessischen Krankenhausgesetz: „Die Gewährleistung der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung durch leistungsfähige Krankenhäuser ist eine öffentliche Aufgaben.“(§3) Private Unternehmen haben ein anderes Ziel. Für sie hat die Rentabilität des eingesetzten Kapitals oberste Priorität. Und wie dieses Ziel erreicht werden soll, entscheiden vor allem die privaten Eigentümer. Die Aktionäre – gleich welcher Aktiengesellschaft – wollen eine satte Dividende sehen. Sie interessiert die Höhe der Dividende mehr als die Frage, wie diese zustande kommt.

Als Zweites werden Arbeitsplätze gestrichen. Immerhin betragen die Personalkosten im Krankenhaus etwa zwei Drittel der Gesamtausgaben. So heißt es hierzu in der Jahresbilanz des Deutschen Ärzteblatts zur Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg: „Leitende Chirurgen (müssen sich) in ´Performance-Gesprächen´ die Frage gefallen lassen, was sie eigentlich den ganzen Tag tun. Ihre Abteilungen stehen plötzlich in Konkurrenz mit (angeblich) vergleichbaren Abteilungen anderer Rhön-Kliniken … (Und) stimmt die ´Performance´ nicht, werden ärztliche Stellen gestrichen.“ Darüber hinaus beklagt das Deutsche Ärzteblatt bei seinen Recherchen eine bisher nicht bekannte Zurückhaltung der Beschäftigten gegenüber Journalisten – und meint: „Was dahinter steckt ist klar. Als börsennotiertes Unternehmen muss die Rhön-Klinikum AG darauf bedacht sein, dass keine Informationen an die Öffentlichkeit gelangen, die sich negativ auf den Aktienkurs auswirken könnten.“ (DÄ H.9, 2007, S. 453)

Das um sich greifende Rentabilitätsdenken in der Medizin führt zu einer immer stärkeren Kommerzialisierung in der Krankenversorgung. Das äußert sich darin, dass die Effizienz, die wirtschaftliche Kosten-Nutzen Relation, immer mehr in den Vordergrund geschoben wird und auf Teufel komm raus schwarze Zahlen geschrieben werden müssen. Aber die Häufigkeit und Schwere von Krankheiten richten sich leider nicht nach der jeweiligen Finanzsituation. Vom Arzt wird immer nachhaltiger eine messbare Leistung zu einem festgesetzten Preis verlangt. Diese Leistung nimmt zunehmend Merkmale einer Handelsware an, die unter Bedingungen der Konkurrenz erbracht wird. Entsprechend verwandelt sich der Patient immer mehr in einen Kunden, an dem verdient werden soll. Und der beste Kunde ist in der Regel der, an dem am meisten verdient wird. Patienten werden unter solchen Bedingungen dann vielleicht wie „König Kunde“ bedient, aber nicht mehr wie kranke Menschen behandelt.

Die zunehmende Kommerzialisierung ist freilich nicht nur ein Problem für die praktische Medizin. Auch die Forschung am Menschen ist davon betroffen. Ich denke insbesondere an die Forschung, die zunehmend über private Drittmittel finanziert wird und von den Interessen der Geldgeber keineswegs unabhängig ist. Auch hier gilt nach wie vor das Sprichwort: Wer zahlt, schafft an!

Aus dieser Problemlage ergibt sich, dass es in einer jeden Gesellschaft am Gemeinwohl orientierte Schutzzonen geben muss, die nicht der blinden Macht des Marktes und der deregulierenden Kraft der Konkurrenz überlassen werden dürfen. Es ist die oberste Aufgabe des Staates zum Schutz und zur Sicherheit seiner Bürger hier einzugreifen. Erst auf dieser Grundlage lassen sich nämlich Selbstbestimmung und eigenverantwortliches Handeln entfalten. Hier liegen die Freiheit stiftenden Effekte sozialer Sicherheit.

Kommen wir nun zur so genannten Gesundheitsreform. Nach langem Hin und Her hat die Große Koalition aus CDU und SPD ein Gesetz verabschiedet, das am 1. April dieses Jahres in Kraft getreten ist. Trotz zahlreicher Detail-Veränderungen sind die grundlegenden Probleme geblieben. Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz trägt nicht zur Lösung der Finanzprobleme in der gesetzlichen Krankenversicherung bei. Es behebt nicht die bestehenden Gerechtigkeitsdefizite in der Finanzierung der Krankenbehandlung, sondern verschärft diese noch. Das Gesetz schont einseitig die Interessen einflussreicher Lobbygruppen. Ich denke hier besonders an die Pharmaindustrie und die privaten Krankenversicherungen. Und die finanziellen Lasten dieser Politik haben in erster Linie die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen zu tragen. Die Verlierer dieser Reform sind die Kassen und die Versicherten. Insgesamt fällt auf, dass auf die eigentlichen Finanzprobleme der GKV nicht eingegangen wird. Kein Wort wird darüber verloren, dass die neoliberale Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik, die stagnierenden Erwerbseinkommen und die anhaltende Massenarbeitslosigkeit den Umfang sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung eingedampft haben. Wie wichtig dieser Punkt ist, können wir daran sehen, dass öffentliche Haushalte und gesetzliche Krankenversicherungen schnell wieder liquide werden, wenn die Arbeitslosigkeit – wie in den letzten Monaten – nur geringfügig zurückgeht und sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze entstehen. Eine vernünftige Arbeitsmarktpolitik ist also die beste Finanzierungsgrundlage für die GKV. Solange hier keine grundsätzliche Umorientierung stattfindet und die neoliberalen Bedingungen auch weiterhin als unveränderlich akzeptiert werden, ist die nächste Finanzierungskrise der Krankenversorgung vorprogrammiert.

Immer wieder können wir hören, dass die Entwicklung schon weit fortgeschritten sei und dass es dagegen kein Heilmittel gebe. Es handele sich sozusagen um einen Sachzwang, dem man sich beugen müsse. Ohne den zweifellos entstandenen Druck bagatellisieren zu wollen, meine ich aber, dass dieser von Menschen erzeugte Druck auch von Menschen verändert werden kann. Schließlich sind ökonomische Modelle menschliche Konstrukte und keine Naturgesetze.

Kerngedanke eines anderen, gegen die zerstörerische Kommerzialisierung gerichteten Modells ist die Solidarität. Denn Solidarität geht nicht von den Individuen und ihren marktvermittelten Beziehungen aus. Sie beruht vielmehr auf Gemeinsamkeit und Fairness. Solidarität setzt ein Bewusstsein von Gemeinsamkeit und innerer Verbundenheit voraus, das in einer Kultur, einer ethnischen Gruppe oder in einer sozialen Lage mit spezifischen Lebenserfahrungen begründet ist. Wie wir aus der Geschichte wissen, kann Solidarität große Probleme wie Arbeitslosigkeit, Armut oder Rechtlosigkeit bewältigen. Am wirkungsvollsten kommt Solidarität in organisierter Form mit breiter Beteiligung von unten zur Geltung. Und im Gesundheitswesen sind in der Tat gemeinsame Anstrengungen zur Lösung eines gemeinsamen Problems gefragt.

In vielen Ländern zählt gerade die Krankenversorgung zu dem Bereich, in dem Solidarität ein traditionelles Strukturprinzip ist. Sie kommt hier in unterschiedlichen Formen wie Hilfsbereitschaft, Caritas, Diakonie oder Gegenseitigkeit zum Ausdruck. Krankheit ist nämlich ein allgemeines Lebensrisiko, von dem alle betroffen werden können. Und in der Stunde der Not sind Kranke auf Solidarität angewiesen. Auch im deutschen Gesundheitssystem hat Solidarität einen hohen Stellenwert. Es besagt, dass bis zu einer festgelegten Einkommensgrenze Sozialversicherte mit unterschiedlichen Beiträgen einen Anspruch auf gleiche Leistungen im Krankheitsfall haben und dass bestimmte Gesellschaftsgruppen wie Kinder oder nicht berufstätige Ehepartner ohne eigene Beiträge mitversichert sind. Auch die Mitfinanzierung der Krankenversicherung von Rentnern und Arbeitslosen durch versicherungspflichtige Beschäftigte ist in einem erweiterten Sinn der Solidarität zuzurechnen.
Diese Solidarität im Gesundheitswesen ließe sich durch eine Bürgerversicherung ausweiten. Stattdessen wird sie durch den Einsatz neoliberaler Instrumente systematisch zerstört. Bedauernswert ist, dass inzwischen selbst politische Organisationen, die einst ihre Identität aus der Kraft der Solidarität schöpften, sich heute diesem Prozess nicht nur nicht widersetzen, sondern ihn sogar noch unterstützen.

Solidarische Alternativen sind möglich! Im Gesundheitswesen wird dabei an folgende Grundsätze gedacht:
– Die Krankenversorgung ist alleine am medizinischen Bedarf auszurichten.
– Die gesamte Bevölkerung hat freien Zugang zur Krankenversorgung.
– Die medizinischen Leistungen sind für alle gleich, unabhängig von den individuellen finanziellen Möglichkeiten.
– Die Finanzierung erfolgt solidarisch in Form von Steuern oder Beiträgen.
– Gesundheitsförderung hat einen erheblichen Nachholbedarf gegenüber der Krankenversorgung.
Diese Eckpunkte richten sich gegen die Unterwerfung der Krankenversorgung unter die kommerziellen Gesetze des globalen Marktes. Sie stehen für eine Absicherung des sozialen Risikos Krankheit durch die solidarische Bereitstellung öffentlicher Güter. Sie demonstrieren, dass das Prinzip der Solidarität als Alternative zur Privatisierung und Kommerzialisierung der Krankenversorgung möglich ist. Deshalb lohnt es sich auch, für ihren weiteren Ausbau zu kämpfen. Und das gilt nicht nur für die Krankenversorgung, sondern für eine humane Gesellschaft insgesamt, in der soziale Gerechtigkeit und gute Arbeit respektiert werden (Motto).

Verdi und Hans-Boeckler laden ein:

Liberalisierung und Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen in Europa – und ihre Folgen für die Tarifpolitik
4.Workshop Europäische Tarifpolitik vom 5. bis 6. Juni 2007 in Berlin

Seit den 1990er Jahren lässt sich überall in Europa ein deutlicher Trend hin zur Liberalisierung und Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen beobachten. Ob Post, Telekommunikation, Stromversorgung, öffentlicher Nahverkehr, Entsorgung, Krankenhäuser usw. – immer mehr Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge werden dem Einflussbereich des Staates entzogen und den Regeln des „freien Marktes“ unterworfen. Damit verbunden ist das Versprechen von mehr Effizienz und Wirtschaftlichkeit, niedrigeren Preisen sowie einer besseren Qualität und Service für die Kunden.

Wir alle können im Alltag feststellen, wie wenig diese Versprechen mit der Realität zu tun haben. Nicht selten tritt sogar das genaue Gegenteil ein. Die Dienstleistungen werden teurer und der Service keineswegs besser. In jedem Fall geht die Liberalisierung und Privatisierung vor allem auf Kosten der Beschäftigten: Arbeitsplätze werden abgebaut und Arbeitsbedingungen verschlechtert. Neue Arbeitsplätze – sofern sie überhaupt entstehen – sind oft hochgradig prekär und bestehen vor allem aus schlecht bezahlten und befristeten Beschäftigungsverhältnissen.

Die Liberalisierung und Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen hat auch weit reichende Konsequenzen für die Tarifpolitik. Die Bindung dieser Branchen an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst wird zunehmend brüchig oder ist bereits ganz aufgelöst. In einigen Branchen sind neue Flächentarifverträge entstanden. In anderen Branchen herrscht dagegen eine recht zerklüftete Tariflandschaft mit einer erheblichen Anzahl nichttarifgebundener Unternehmen.

In dem gemeinsam von dem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung und der tarifpolitischen Grundsatzabteilung von ver.di organisierten 4. Workshop zur Europäischen Tarifpolitik wollen wir uns deshalb einmal über die Branchen- und Landesgrenzen hinweg mit den Auswirkungen von Liberalisierung und Privatisierung auf die Tarifpolitik und gewerkschaftlichen Handlungsalternativen beschäftigen.

Dazu laden wir euch herzlich ein!

Gabriele Sterkel
ver.di, Tarifpolitische Grundsatzabteilung
Thorsten Schulten
WSI in der Hans-Böckler-Stiftung

pdf-Flyer mit Einzelheiten zu Programm und Anmeldung:

P/OeG Newsletter Februar/Maerz 2007

1. neue Sammlung von Recherche-Instrumenten
2. Grenzen der Nachhaltigkeit: Eigentum an Boden und Produktionsmittel
3. Bildungsprivatisierung: Schulen
4. Sparkassen und Landesbanken unter Privatisierungsdruck
5. Termine/Konferenzen

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1. Recherche-Instrumente bei p/ög
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wemgehoertdiewelt.de bekommte jetzt eine kleine Linksammlung – und zwar
mit ausgesuchten Recherche-Instrumenten und Datensammlungen zum
Themenfeld, zu finden bei
http://www.rosalux.de/cms/index.php?id=12791
Die Liste wird nach und nach wachsen, damit die Perlen aus dem Blog
nicht im digitalen Rauschen untergehen.

2. Grenzen der Nachhaltigkeit:
Privateigentum an Boden und Produktionsmittel
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In Mexico wird der Mais knapp und die Tortilla teuer. Der Regenwald in
Brasilien muss Zuckerrohr-Monokulturen weichen, ebenso wie der
Dschungel auf Sumatra den Ölpalmen-Plantagen. Und alles für die
Gewinnung regenerativer Treibstoffe, damit der Mobilitätswahn im
globalen Kapitalismus etwas grüner werde. Konzepte die sich zwar
„nachhaltig“, „bio“ oder „öko“ nennen, sich aber keine Rechnung ablegen
über die grundlegenden ökonomischen Vergesellschaftungsformen unter
deren Bedingungen produziert wird, geraten angesichts solcher Phänomene
in Zwickmühlen. Wer allerdings die Frage nach dem Zweck von
Privateigentum an landwirtschaftlicher Produktionsfläche und -mitteln
unter den Bedingungen kapitalistischer Globalisierung nicht aus den
Augen verliert, den überraschen Umweltzerstörung und soziale
Verelendung als Auswirkung „grüner“ Politikansätze aus dem Norden
überhaupt nicht. Was der frühen grünen Basis-Bewegung noch wenigstens
implizit klar war in ihrem Plädoyer für kurze Wirtschaftskreisläufe und
kleine Einheiten, das haben die IdeologInnen des „Grünen Kapitalismus“
(Böll-Stiftung) und der „Grünen Marktwirtschaft“ (Grüne
Bundestagsfraktion) verdrängt und vergessen: Dass echte Nachhaltigkeit
ohne theoretische und praktische Kritik kapitalistischer
Wachstumsdynamik und ihrer Eigentumsform nicht zu haben ist.

Tortilla-Krise in Mexico
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24543/1.html
Selbtorganisation in Mexico in der Anderen Kampagne
http://www.zmag.de/artikel.php?id=2014

Zuckerrohr für Bio-Sprit in Brasilien
http://www.stern.de/wirtschaft/unternehmen/maerkte/:Biosprit-Acker-Das-
Gold/583099.html
Die brasilianische Bewegung der Landlosen
http://www.labournet.de/internationales/br/landlose.html

Die Ölpalme
http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96lpalme
Indigene Proteste gegen Abholzungen in Sumatra
http://www.rimba.com/spc/spcpenan7.html

3. Bildungsprivatisierung: Schulen
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Die Privatisierung der Schulen scheint vielen undenkbar. Nachdem gegen
die Privatisierung der Unis nur noch Rückzugsgefechte stattfinden,
heißt das interessierte Ziel jetzt aber immer offener „Jede Schule ein
kleines Unternehmen“, wie der Freitag schon 2006 titelte –
http://www.freitag.de/2006/31/06310801.php . Im Februar diesen Jahres
war die Schulprivatisierung dann wieder mal im Gespräch. Um eine
Inwertsetzung dieser Sphäre bemüht sich z.B. der Bertelsmann-Konzern
schon länger. ´Running school´ – damit läßt sich noch mehr verdienen
als nur mit den staatlich garantierten Einnahmen aus dem
Schulbuchverkauf. Dem „Projekt »BERTELSMANN-Schulen«“ widmet sich ein
Open-Theorie-Projekt: http://www.opentheory.org/bertelsmann-schulen/
Das Projekt geht auf einen Artikel Rolf Jüngermann zurück, in dem er in
sympathischer Weise die Eigentumsfrage stellt: „Enteignet Bertelsmann –
PUBLIC EDUCATION IS NOT FOR SALE“ –
http://www.bipomat.de/momo/momo.html . Im Augenblick haben die
Privatisierer noch mit Akzeptanzproblemen zu kämpfen und verhalten sich
entsprechend: Den Türöffner bilden jedoch schon seit längerem
PPP-Projekte zur Instandsetzung/-haltung von Schulgebäuden und die
Bewirtschaftung der Pausenbrotstände. Das wird klar z.B. mit einem
Blick über die Presseschau zur Schulprivatisierung (mit starkem
Hessen-Bezug) von Wilhelm Rühl, http://www.meinepolitik.de/privbild.htm

4. Sparkassen und Landesbanken
Ein Korrektiv zum Privatbankensektor gerät unter Privatisierungsdruck
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Knapp die Hälfte des Spar- und Kreditgeschäfts wird in Deutschland von
öffentlichen Sparkassen und Landesbanken sowie von
Genossenschaftsbanken abgewickelt – von Kreditinstituten also, die
nicht das Ziel der unbedingten Gewinnmaximierung verfolgen. Weil sich
diese Kreditinstitute – anders als die privaten Banken – nicht den
Renditeer­wartungen der deregulierten Finanzmärkte unterwerfen müssen,
können sie gesellschaft­liche Aspekte in ihrer Geschäftspolitik
berücksichtigen. Angesichts beschleunigt fort­schreitender
Privatisierungstendenzen ist die Existenz dieses Korrektivs gefährdet:
An­zeichen hierfür waren die Teilprivatisierung der Landesbank HSH
Nordbank und die Aufweichung des Sparkassen-Bezeichnungsschutzes im
vergangenen Jahr. Aktuell sorgen der Verkauf der Landesbank
Berlin/Berliner Sparkasse, die Novellierungen der
Landes­sparkassengesetze in NRW und Hessen und die EU-Kritik an
angeblichen Wettbewerbs­verzerrungen durch Sparkassen und
Genossenschaftsbanken für weitere Angriffe auf das Geschäftsmodell der
Sparkassen. Der verlinkte Text (von Axel Troost und Martin Mathes, 17
Seiten Text, 2 Seiten Antrag, PDF) gibt einen Überblick über die
aktuel­len Privatisierungs-Entwicklungen, nachdem zuvor die Bedeutung
öffentlicher Kreditin­stitute für das Kredit- und Spargeschäft
dargestellt und Entwicklungstendenzen innerhalb des öffentlichen
Bankensektors skizziert wurden.

http://www.rosalux.de/cms/uploads/media/Sparkassen_und_Landesbanken.pdf

5. Termine/Konferenzen
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Tagung „Die Bahn ist keine Ware“ am 17. und 18. März in Berlin.
http://www.bahn-ist-keine-ware.de
Am Abend findet die Premiere des Dokumentarfilms „Bahn unterm Hammer“
statt – u.a. unterstützt durch die RLS – mit anschließender
Diskussionsveranstaltung und Party. Im Berliner Filmtheater Babylon,
Berlin-Mitte (Rosa-Luxemburgstr.30), Samstag, den 17.03.07 um 20 Uhr

***

LAC2007 – die 5. Internationale Linux Audio Conference wird stattfinden
vom 22.-25. März 2007 an der TU Berlin.
„LAC2007 aims at bringing together developers and users of Linux and
open source audio software with the target of information sharing,
project discussion and music. Highlights: Public Talks and Workshops,
Concerts, Tutorials, Proceedings, Live Audio/Video Stream“
http://www.kgw.tu-berlin.de/~lac2007/index.shtml
* Free admission to all events except the concerts

***

Gut zum Programm De-Privatisierung passt die Ent-Prekarisierung –
soziale Sicherheit als öffentliches Gut und die notwendigen Kämpfe
dafür. Eine Veranstaltungsreihe dazu von fels (für eine linke
Strömung), Berlin
http://www.nadir.org/nadir/initiativ/fels/de/2007/03/352.shtml

***

Die Konferenz re:publica – http://www.re-publica.de/programm/ – greift
als Konferenz das auf, was einige unter “Web 2.0″, andere unter “Open
Source” oder “Social Media” verstehen: Soziale Netzwerke, Blogs,
Podcasts, Videocasts, Online- und Offline-Communities und -Services –
all diese Phänomene sind Themen bei re:publica ebenso wie deren
Hintergründe, die Philosophie, die Prinzipien, die rechtlichen
Grundlagen der sozialen (R)evolution im Netz.
Am 11. bis 13.4. in Berlin, Kalkscheune, Mitte.

=================

Please support the network.
We like to invite all of you to support this project, to come to the
workshops and to send information and empirical and theoretical
material to the mailing-list.

With best regards
Mario Candeias: mic-at-candeias.de
Markus Euskirchen: m-at-euse.de
Andrej Holm: a.holm-at-rz.hu-berlin.de
Dieter Klein: klein-at-rosalux.de
Sabine Nuss: nuss-at-rosalux.de
Rainer Rilling: rilling-at-rosalux.de
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Franz-Mehring Platz 1
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Tel: +49 (030) 44310-179
Fax: +49 (030) 44310-222

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http://lists.rosaluxemburgstiftung.de/mailman/listinfo/rls-ppg

De-Privatisierungen urbaner Dienstleistungen

Die Welle der Privatisierungen öffentlicher Dienstleistungen ist noch längst nicht abgeklungen. Dennoch nehmen jetzt einige Gemeinden frühere Entscheidungen zurück und geben beispielsweise die Müllabfuhr wieder in die Hände städtischer Eigenbetriebe.

Von Heike Langeberg in: Verdi Publik
http://publik.verdi.de/2007/ausgabe_04/gewerkschaft/brennpunkt/seite_3/A1

Wieder unter das kommunale Dach:
Immer mehr Städte und Gemeinden holen Dienstleistungen zurück

Berlin – Mal ist es die Reinigung, mal sind es die Bauhöfe, dann wieder die Abfallwirtschaft, teilweise auch die Stadtwerke. Während in einigen Kommunen munter weiter auf „Privatisierung“ gesetzt wird, holen sich andere Städte und Gemeinden längst zurück, was sie einst teilweise lautstark ausgegliedert haben. Und damit ist klar: Während der Privatisierungszug vor ein paar Jahren noch nur in eine Richtung fuhr und den Anschein erweckte, als würde er jeden Bereich erfassen, gibt es einen ersten Trend in die andere Richtung.

Rekommunalisierung ist kein Indiz dafür, dass die Städte und Gemeinden finanziell gesehen aufatmen können. Im Gegenteil: Vielen Kommunen steht das Wasser nach wie vor bis zum Hals. In den vergangenen Jahren wurde auf Geldnot mit Ausgliederung reagiert und mit echter Privatisierung. Die Folge: Personal wurde abgebaut – tatsächlich und vor allem auf dem Papier. Denn bei einer Ausgliederung verschwanden mit einem Federstrich oft hunderte Mitarbeiter aus der Personalliste der Kommune. Und mit diesem Federstrich hatten die Kommunen weniger Personalkosten auszuweisen.

Vor allem bei der Abfall-Verwertung, den Krankenhäusern und der Energieversorgung entschieden sich viele Kommunen für die Privatisierung. Hier liegt die Privatisierungsquote bundesweit gesehen bei über 90 Prozent. Demgegenüber liegt die Privatisierungsquote bei den Bauhöfen, den Kitas, den Grünflächenämtern, den Sportstätten oder den kulturellen Einrichtungen mit unter 20 Prozent relativ niedrig.

Mit der Privatisierung verloren die Städte auch politischen Einfluss, der Betrieb entzog sich der öffentlichen Kontrolle. Kritiker der Privatisierung hatten diese Auswirkungen immer wieder vorhergesagt, meist blieben sie ungehört. Doch sie sollten nicht nur bei den Folgen der Privatisierung Recht behalten, sondern auch bei den Kosten. Immer wieder wurde darauf hingewiesen, dass die Privaten letztendlich nicht billiger sind als die kommunalen Dienstleister. Kommunen, die nun rekommunalisieren, haben genau das festgestellt: Die Kommunalen können die jeweilige Dienstleistung ebenso günstig anbieten wie die Privaten – und oft erbringen die kommunalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Leistung besser als die Privaten.

Heißt Rekommunalisierung deshalb, dass alles wieder so wird wie vor der Privatisierung? Nein, das heißt es nicht. Mit dem Zurückholen der Dienstleistung geht in der Regel eine Binnenmodernisierung einher: Die Orientierung an ökonomischen Leitbildern bestimmen nun das betriebliche Handeln. Die Folge: Rationalisierungsreserven werden ausgeschöpft. Oder wie es eine Personalrätin ausdrückte: „Wir konnten die Dienstleistung nur zurückholen, indem wir alle Bereiche, alle Arbeitsschritte optimiert haben.“

Rekommunalisierung ist ein Weg, Arbeitsplätze bei den Städten und Gemeinden zu erhalten und neue zu schaffen. Damit ist auch gewährleistet, dass für die Kolleginnen und Kollegen weiter der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes gilt, dass nicht nur eine gesetzliche, sondern mit der Zusatzversorgung auch eine „betriebliche“ Altersvorsorge gilt.

Rekommunalisierung bedeutet, dass die Daseinsvorsorge weiter in öffentlicher Hand bleibt. Davon profitiert die kommunale Politik durch direkten Einfluss auf die Dienstleistung, ihren Preis und die Qualität. Und das kommt all jenen zugute, die nicht zu den gut und sehr gut Verdienenden gehören.

Im Folgenden dokumentiert die Fachgruppe Beispiele, in denen Kommunen ausgegliederte Bereiche wieder zurück unters das kommunale Dach geholt haben.

http://kommunalverwaltung.verdi.de/themen/rekommunalisierung

kurz erklaert VIII: Gerechtigkeit

In der Hartz-Zeit steht Die Linke. selbstverständlich für Verteilungsgerechtigkeit auch als Grundlage von Akzeptanz, Vielfalt und Hegemonie. Hier haben sie einen starken Ruf. Dieses erste Element, so notwendig es ist und so richtig es das sozialdemokratische Anliegen aufnimmt, das von der SPD liegen gelassen worden ist, ist aber nicht ausreichend. Ein neues linkes Projekt muss den Beweis erbringen, dass es mehr ist als eine zur Partei gewordene Abwehrschlacht.

Das zweite Element ist Anerkennungsgerechtigkeit. Zum Teil handelt es sich hier um ein grün-alternatives Anliegen, das von den Grünen liegen gelassen worden ist, wenn auch nicht so vollständig wie die Verteilungsgerechtigkeit von der SPD. Anerkennungsgerechtigkeit bedeutet, die Vielzahl der Lebenslagen, Lebensmodelle und individuellen Situationen und Orientierungen als gleichberechtigte Ausdrucksformen gesellschaftlicher Normalität anzuerkennen und sie von der Unterdrückung und Ausgrenzung durch die rechtlichen, ökonomischen und Alltagspraxen der Abwertung, Diskriminierung und Ungleichheit zu befreien. Die Linke muss – allgemein formuliert – für Anerkennung als Recht auf gleiche Teilhabe an sozialer Interaktion stehen und die politische Kraft sein, die sensibel ist für jede Form von Abwertung der Menschen und dagegen Front macht.

Das dritte Element eines erweiterten und erneuerten linken Gerechtigkeits- und Gleichheitsbegriffs ist Aushandlungsgerechtigkeit. Zwischen den Individuen und sozialen Gruppen, welche die Basis eines erneuerten linken Projekts ausmachen müssen, gibt es nicht nur gleichgerichtete Interessen, sondern auch Konkurrenz – Beziehungsstrukturen, wo der eine gewinnt, was der andere verliert. Das gilt zwischen dem polnischen Wanderhandwerker in Deutschland und seinem Kollegen hiesiger Nationalität ebenso wie zwischen dem immer noch vorherrschenden Allein- oder Hauptverdiener und seiner (meist) Frau, zwischen Mehrkindfamilien und Alleinerziehenden, zwischen Flüchtlingen und von Verdrängung am Arbeitsmarkt Bedrohten, zwischen der Erhaltung eines deutschen Wohlfahrtsniveaus und den niedergehaltenen Ansprüchen des Rests der Welt. Hier gibt es oft keine glatten Lösungen, hier schafft auch »soziale Sicherung plus Beschäftigungspolitik« keine heile Welt ohne Konflikte; hier ist der Ort für lange, schwierige Aushandlungsprozesse, Übergänge und Ausgleiche, in denen die Linke eine moderierende und kreative Rolle spielen, aber keine Stellvertreterpolitik beanspruchen kann.

Hieran schließt sich das vierte notwendige Element eines erneuerten linken Gerechtigkeits- und Gleichheitsbegriffs an: Verhandlungsmacht und gesellschaftliche Verhandlungsräume, also: Selbstbestimmungsgerechtigkeit. Gerechtigkeit und Gleichheit sind nichts mehr, was der Staat, so prima er auch regiert sein möge, direkt für alle schaffen kann. Stattdessen muss er die Räume ermöglichen, in denen sie verhandelt und erstritten werden, und diejenigen solidarisch und machtpolitisch unterstützen, deren Verhandlungsmacht bislang systematisch jeweils zu gering war. Mitbestimmung, z. B., ist kein Ersatz für fehlende Vergesellschaftung; sie ist Vergesellschaftung, die ihre vollständige Einlösung findet in Strukturen der gleichberechtigten Selbstverwaltung und der Verlagerung von Entscheidungsprozessen weg von Staat und »Privatbesitzern« und hinein in die reale Gesellschaft. Damit muss eine linke Gleichheitspolitik (Engler) die Konsequenz aus der Tatsache ziehen, dass Abwertungspraktiken und -kulturen, Ungleichheit und Praxen der Ungerechtigkeit allesamt eine Beziehung und ein Gefälle der Macht oder Herrschaft konstruieren oder reproduzieren. Dies ist in aller Regel das ungenannt-verborgene einfache Geheimnis der bürgerlichen und sozialdemokratischen Rhetorik der Gerechtigkeit: sie verheimlichen und entnennen dabei die immer eingeschlossene politische Dimension von Macht und Herrschaft.

Will die Linke daher ihren Gerechtigkeitsbegriff und ihre Gerechtigkeitspolitik als ein Merkmal ihrer selbst (Trademark) schärfen, das einen bestandsfähigen, sichtbaren, klaren und daher überzeugenden Unterschied zu anderen politischen Formationen macht, dann muss sie das Kerngeschäft der Verteilungsgerechtigkeit beherrschen, die Alltagssensibilität des Kampfes gegen Abwertung reklamieren wie praktizieren und beides verbinden mit einer vitalen, offenen und risikofreudigen Machtkritik, also bereits politikmethodisch das Soziale und das Politische im machtkritischen Sinne gleichheits- und demokratiepolitisch im Sinne der Aushandlungs- und Selbstbestimmungsrechtigkeit miteinander verknüpfen. Sie muss so auch in der Substanz das Soziale als Kern der allgemeinen Würde des Menschen (Selbstbestimmung) aufgreifen.

Nach: Rainer Rilling, Christoph Spehr interner Link folgtDie Wahl 2006, die Linke und der jähe Bedarf an Gespenstern… in: Standpunkte 6/2005
sowie
diess., interner Link folgtGuten Morgen, Gespenst! Annäherungen an das jähe Erscheinen eines Parteiprojekts, in: Standpunkte 8/2005

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kurz erklaert VII: Daseinsvorsorge

1. Zum Begriff „Daseinsvorsorge“

Der Begriff Daseinsvorsorge weckt verschiedene Assoziationen: „Sorge“ und „Vorsorge“ für das „Dasein“ der Menschen stehen für eine Haltung eines Gemeinwesens, das sich um Arme, Benachteiligte und Behinderte kümmert. Verbunden wird damit Solidarität und Sozialstaat. In einer staatskritischen Perspektive wird Daseinsvorsorge mit Sozialpaternalismus gleichgesetzt. Karl Jaspers sprach 1931 von der „Daseinsfürsorge“ und Ernst Forsthoff prägte den Begriff „Daseinsvorsorge“ 1938 in seiner Schrift „Die Verwaltung als Leistungsträger“. Historisch geht es um Formen staatlich organisierter Umverteilung: vom liberal – autoritären „Ordnungsstaat“ über die verschiedenen Varianten des „Leistungsstaats“ (faschistischer, liberaler und staatsozialistischer Sozialstaat) zum neoliberalen „Gewährleistungsstaat“, der in seiner radikalen Schrumpfvariante nur noch für den rechtlichen Rahmen und die Legitimation einer ansonsten privatkapitalistisch erbrachten Leistung zuständig ist.

2. Beschreibung der Ausgangssituation

Der Begriff „Daseinsvorsorge“ wird benutzt um bestimmte traditionellerweise durch den Staat erbrachte Leistungen zu charakterisieren und zu begründen. Diese Leistungen sind aus politökonomischer Perspektive die „allgemeinen Produktionsbedingungen“ des Kapitals und haben den Zweck, die Reproduktion des Gesamtkapitals zu sichern. Der bürgerliche Staat hat sie historisch dann bereit gestellt, wenn ein privates, einzelnes Kapital alleine dazu entweder nicht das nötige Vorschusskapital gehabt hatte oder wenn keine ausreichende Rendite erwartet werden konnte. Ihre konkrete Ausgestaltung ist aber immer auch zugleich das Ergebnis gesellschaftlicher Auseinandersetzungen.

Aus Sicht von spezifischen Interessens- oder Funktionsträgern der bürgerlichen Gesellschaft geht es bei der Daseinsvorsorge um „eine Leistung, deren der Bürger zur Sicherung einer menschenwürdigen Existenz unumgänglich bedarf.“ (BverfGE 66, 248 (258) am Beispiel der Energieversorgung). Diese Zielsetzung verbindet das Sozialstaatsprinzip des Art.20 Abs.1 GG und die Menschenwürde des Art.1 Abs.1 des GG mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art.3 GG, ohne dass allerdings hieraus ein unmittelbar einklagbares subjektives Recht auf die Gewährleistung bzw. Inanspruchnahme einer solchen Leistung entspränge.

Weder ist Daseinsvorsorge ein streng juristisch, einklagbares Recht, noch sind die damit verbundenen Kriterien dessen, was Menschenwürde und Sozialstaat ausmacht, fest und ein für alle mal bestimmbar. Massnahmen der Daseinsvorsorge sind vielmehr darauf gerichtet, entsprechend einem gegebenen Kräfteverhältnis und eines bestimmten gesellschaftlich mehrheitsfähigen Wertekonsens jene Leistungen für alle Einwohnerinnen und Einwohner zu erstellen, die für die Erhaltung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und für die Reproduktion eines je historisch verschiedenen Typs von Arbeitskraft notwendig sind.

Veränderungen in der Daseinsvorsorge bedeuten daher immer Veränderung von Machtverhältnissen oder vollziehen die Veränderung von Machtverhältnissen nach. Was zu den Leistungen der Daseinsvorsorge zählt und wer diese Leistungen in Anspruch nehmen kann, ist sowohl das Ergebnis gesellschaftlicher und politischer Auseinandersetzungen als auch des bestehenden Wertekanons. Daseinsvorsorge hat also immer ein historisches Moment und wird immer durch ein gegebenes Kräfteverhältnis bestimmt. Der Begriff der Daseinsvorsorge hat somit immer einen politischen Inhalt, er ist nie wertfrei. Mit der Bestimmung dessen, was öffentliche Daseinsvorsorge aus der jeweiligen Sicht sein soll, werden immer bestimmte soziale Interessen in der Gesellschaft begünstigt, bestehende gemeinsame Interessen verschiedener sozialer Gruppen ggf. gestärkt, die Spielräume bestimmter sozialer Gruppen erweitert bzw. eingeengt.

3. Eigenen Anspruch formulieren

Da „Daseinsvorsorge“ kein eindeutig und allgemeingültig zu bestimmender Begriff ist, sondern Resultat historisch wandelbarer gesellschaftlicher Kräfteverhältnisse, sollte man sich bewußt darauf festlegen, woraus Daseinsvorsorge besteht und wie sie beschaffen sein soll, statt vermeintlich objektive Definitionen zu suchen. Zunächst muss man sich aber darauf verständigen, ob man an diesem Begriff überhaupt festhalten will. Zum einen legt er mit der paternalistischen Konnotation eine staatliche Zuständigkeit für die Bereitstellung nahe, wo noch gar nicht ausgemacht ist, ob dies die geeignetste Form ist und nicht private bzw. zivilgesellschaftliche (z.B. genossenschaftliche, selbstorganisierte) Formen vorzuziehen wären. Zum anderen erfasst er bestimmte Anforderungen nicht. Der Begriff „öffentliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“ ist wenn auch etwas umständlich, so doch sprachpolitisch geeigneter, da er andere Akzente setzt (und schließt damit auch an den Sprachgebrauch an, der sich in anderen europäischen Ländern entwickelt hat, wie „General Interest Services“, „universal service“, „public service“, „Service public“, „Service d`intérêt général“, Servicizop pubblico“, „Servicios de interes general“).

Zu „Öffentlich und allgemein“:

∑ „Öffentliche Dienstleistung“ beschreibt den Charakter des Zugangs, also ein Gut, dass allen offen steht, ist somit öffentlich. Von „allgemeinem Interesse“ meint, dass es im allgemeinen Interesse liegt, dass ein Gut als öffentliche Dienstleistung zur Verfügung gestellt wird
∑ Letzteres verweist darauf, dass über die Art und Weise der Bereitstellung Aushandlungen stattfinden sollen. Diese sollten immer stattfinden im Interessenviereck von (1) Allgemeinheit, (2) Nutzer/innen einer Leistung, (3) der diese erbringenden Arbeitnehmer/innen und der (4) Entscheidungskörperschaft (Bevölkerung, Parlament)
∑ Für die Aushandlung gibt es einen öffentlichen Raum bzw. wird dieser geschaffen. Hier können diese Interessen artikuliert, Interessenskonflikte problematisiert und konsensuale Lösungen gefunden werden. Dadurch soll eine andere (demokratische und öffentliche) Art des Austragens von Interessenkonflikten ermöglicht werden, als es mit einer privaten Leistungserbringung möglich ist

Bevor darüber diskutiert werden kann, ob eine Leistung von allgemeinem Interesse von einem privaten oder einem staatlichen Akteur zur Verfügung gestellt werden soll, müssen diese an drei grundsätzlichen Anforderungen gemessen werden:

∑ der menschenrechtliche Grundqualität nach betreffen sie grundlegende Leistungen und Dienste, „deren der Bürger zur Sicherung einer menschenwürdigen Existenz unumgänglich bedarf.“

∑ sozial müssen sie so ausgestaltet sein, dass sie dazu beitragen, die Teilhabe aller am gesellschaftlichen Leben zu befördern („Empowerment“); sie zielen daher auf Einschluss statt Ausschluss und sollen deshalb diskriminierungsfreien Zugang ermöglichen; es geht hier um kontinuierliche Versorgungssicherheit durch flächendeckende räumliche und soziale Erreichbarkeit von Leistungen bei hoher Servicequalität zu erschwinglichen Preisen und gleichmäßigen qualitativen Bedingungen (Abbau regionaler Ungleichgewichte mit dem Ziel, eine Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu erreichen – Gleichheitsprinzip), unabhängig von der Rentabilität des Versorgungsunternehmens („keine vordringliche Absicht der Gewinnerzielung“); eine besondere Rolle spielt die sozial und ökologisch verantwortungsvolle Gestaltung der Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitsbedingungen, die Sicherung zukunftsbeständiger Entwicklung und eines hohen Niveaus bei Umwelt- und Verbraucherschutz

∑ die unmittelbare Zufriedenstellung durch die Inanspruchnahme von Gütern und Dienstleistungen ist nicht der alleinige Beurteilungsmaßstab für diese Leistungen, denn ihre Nutzer/innen sind nicht nur KonsumentInnen, sondern zugleich Mitglieder eines politischen Gemeinwesens; es geht also auch um demokratische Mitwirkung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Nutzerinnen und Nutzer der öffentlichen Dienstleistungen bei deren Gestaltung und Ergebnisbewertung (Qualitätskontrolle) sowie um Transparenz und Kontrolle bei den technischen und finanziellen Ergebnissen; vollständige Transparenz der Entgelte und Vertragsbedingungen; Kontrollmechanismen für die kommunalen Vertretungen; Schaffung von unabhängigen Regulierungsinstanzen sowie von Rechtsmitteln und Streitschlichtungsmechanismen.

Was heißt Zugang?

Im Kriterium des universellen, gleichen Zugangs für alle drückt sich die Allgemeinwohlbindung einer Leistung oder eines Dienstes aus. Gegenüber dem neoliberalen Zeitgeist heißt das für uns auch, dass es einen freien, für die NutzerInnen oder bestimmte Gruppen von NutzerInnen kostenlosen Zugang zu bestimmten öffentlichen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse geben sollte. Soweit öffentliche Dienstleistungen gegen Entgelt angeboten werden, muss sich deren Höhe sowohl an ökonomischen wie auch an sozialen Maßstäben messen, die ihrerseits politisch ausgehandelt werden.

Der Kreis der hier betrachteten Leistungen hängt immer von den Möglichkeiten der Umverteilung, also vom Umfang der Steuereinnahmen bzw. anderer Einnahmen des Staates, ab; insofern können diese Dienstleistungen nicht unabhängig von der generellen ökonomischen Leistungsfähigkeit der Gesellschaft und den politisch bestimmten Umverteilungsspielräumen gestaltet werden. Der Kampf um den Zugang zu Gütern sollte daher immer einhergehen mit dem Kampf um eine Erweiterung des Haushaltsbudgets. Die Herausforderung besteht darin, in einer demokratischen Debatte Prioritäten zu setzen. Man braucht eine gesellschaftliche Debatte über politische Zielstellungen, bestimmte öffentliche Dienstleistungen im allgemeinen Interesse für alle frei (d.h. kostenfrei) zugänglich zu machen. Der Wert von Gütern muss (auch) politisch kommuniziert werden.

4. Fazit

Für die Linkspartei ist der Begriff „öffentliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“ verbunden mit zwei spezifischen Unterscheidungsmerkmalen:
∑ einem konsequenten Demokratieansatz und Emanzipation – weg von der Gewährleistung („Fürsorge“) hin zu Ansprüchen und Rechten.
∑ einer sozialen Dimension (soziale Gerechtigkeit, Solidarität). Die Frage, ob eine Leistung über den Markt und wirtschaftlich erbracht wird, ist keineswegs der entscheidende Maßstab.
Ausgehend von den hier entwickelten eigenen Ansprüchen an die Gestaltung öffentlicher Daseinsvorsorge bzw. öffentlicher Dienstleistungen von allgemeinem Interesse ergeben sich entsprechende Anforderungen
– an die Unternehmen, die diese Leistungen erbringen,
– an den öffentlichen Dienst als einen anderen möglichen Erbringer der Leistungen
– an die Gestaltung der Beziehungen (ggf. Vertragsbeziehungen) zwischen öffentlicher Hand und den Leistungserbringern.
Bei der Entwicklung von Positionen zum öffentlichen Eigentum bildet das jeweilige Konzept öffentlicher Dienstleistungen von allgemeinem Interesse eine der Grundlagen.

(P. Brangsch, S. Nuss, R. Rilling – 30.04.2007)

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Die Frankfurter Rundschau aeussert sich kritisch zu PPP im allgemeinen

„Public-Private-Partnership“ – Partnerschaftliche Zusammenarbeit von Öffentlicher Hand und Privatwirtschaft wird als wundersames Heilmittel gegen die öffentliche Verschuldung und die binnenwirtschaftliche Stagnation propagiert. Stadtkämmerer und Finanzminister atmen auf, weil sie dem Ziel schuldenfreier Haushalte näher rücken, Baufirmen und Elektrokonzerne wittern neue Märkte in den Sektoren öffentlicher Güter, die ihnen bisher verschlossen waren. Faszinierend wirkt die Verheißung, das neue Zusammenspiel sei bürgerfreundlicher, kostengünstiger und leistungsstärker.

Devise Heilmittel
VON FRIEDHELM HENGSBACH

Die Spielarten der Zusammenarbeit sind bunt und schillernd: Öffentliche Einrichtungen werden an Private verkauft, Gebäude werden von Investoren errichtet und von der Kommune gemietet, Investoren kaufen städtische Betriebe und lassen sie von der Kommune zurück mieten, die öffentliche Verwaltung gliedert Tochterfirmen aus, der Staat vergibt Lizenzen an private Betreiber.
Ist die Euphorie für die verheißungsvolle Kooperation von Staat und Privatwirtschaft gerechtfertigt? Nein, erklärt das Fernsehmagazin „Monitor“, nachdem es im Herbst 2006 aufdeckte, dass die Bundesministerien in den vergangenen vier Jahren für 100 Mitarbeiter von Industriekonzernen und Großbanken eigene Büros mit Durchwahl eingerichtet hatten. Diese waren sogar bei der Vorbereitung von Gesetzesvorlagen beteiligt, während sie von den Privatfirmen bezahlt wurden. Die Redakteure von „Monitor“ haben für ihre Recherchen zur Lobbyarbeit im Dunstkreis von Korruption den Adolf-Grimme-Fernsehpreis 2007 erhalten.
Zu einem durchweg negativen Urteil über gängige Formen der privat-öffentlichen Zusammenarbeit kommt auch Werner Rügemer, stellvertretender Vorstandssitzender von „Business Crime Control“, einer Bürger- und Menschenrechtsorganisation gegen Wirtschaftsverbrechen. Er weist nach, dass die ursprünglichen Versprechen einer Privatisierung öffentlicher Aufgaben, etwa die Stabilität der Gas-, Strom- und Wasserpreise nicht eingehalten werden. Die Kosten werden auf die Beschäftigten abgewälzt, ihre Arbeit wird verdichtet, ihr Lohn gekürzt und ihre Arbeitszeit verlängert.

Geheime Verträge
Bei der Bahn, Post und Telekom ist zu sehen, wie Leistungen, die allen Bürgern zugänglich waren, gestrichen werden, während globale Expansion und selektive Bedienung kaufkräftiger Kunden erstes Ziel sind. Die meisten Verträge unterliegen der Geheimhaltung oder sind selbst für Abgeordnete, die entscheiden, undurchsichtig. Deshalb ist die Flucht der Privatfirmen aus der Haftung für Folgekosten normal.
Wie kann verhindert werden, dass die Öffentliche Hand über den Tisch gezogen wird? Die Verträge müssen auf gleicher Augenhöhe und öffentlich ausgehandelt werden. Die Kalkulation sollte auch unter dem „langen Schatten der Zukunft“ stimmen. Eine Sperrklinke gegen die Vermarktung menschlicher Arbeit ist einzubauen. Gesellschaftliche Risiken sollten weiterhin solidarisch abgesichert sein.
Dass Profite in die privaten Kassen fließen, während ein Großteil der Folgekosten auf die Allgemeinheit abgewälzt wird, ist nicht vertretbar. Ein gleicher Zugang zu den Grundgütern: Arbeit, Mindesteinkommen, Gesundheit, Bildung, Mobilität und Kommunikation für alle unabhängig von der Kaufkraft gehören zur Lebensqualität demokratischer Gesellschaften.

Bisher groesstes PPP-Projekt in Europa

Herkules heißt das Projekt von IBM und Siemens mit der Bundeswehr, mit dem versucht werden soll, die IT-Landschaft im deutschen Militär zu vereinheitlichen. Es soll einen Meilenstein bilden auf dem Weg zur Verbetriebswirtschaftlichung von Steuerungsabläufen in der Bundeswehr und gilt als derzeit größtes PPP-Projekt in Europa (vgl. Wikipedia).
(Das Foto zeigt glückliche Menschen, die gerade mehr als 7 Milliarden Euro öffentlicher Gelder für den privat-profitablen Ausbau militärischer Infrastruktur verschoben haben.)

Kommunale Krankenhaeuser sind zukunftsfaehig – Ein Vergleich mit privaten Kliniken

Aus dem Vorwort der Broschüre:

„Das deutsche Krankenhauswesen beruht seit Jahrzehnten auf dem Nebeneinander von Krankenhäusern, die drei Trägergruppen zuzuordnen sind. Diese sind

  • öffentliche, das heißt überwiegend kommunale oder von anderen öffentlichen
    Körperschaften getragene Krankenhäuser;

  • freigemeinnützige, das heißt von religiösen, kirchlichen, humanitären oder sozialen
    Trägern geführte Krankenhäuser;

  • Privatkliniken, die von ihren Eigentümern nach erwerbswirtschaftlichen
    Grundsätzen betrieben werden.

Diese Trägervielfalt, verbunden mit dem Sicherstellungsauftrag der Länder und Kommunen für die Krankenhausversorgung, hat in Deutschland zu einem flächendeckenden, leistungsstarken Versorgungssystem geführt.

Kommunale Krankenhäuser stellen bislang den größten Anteil in der Gruppe der öffentlichen Krankenhäuser. Zunehmend drängen aber private Betreiberketten in den „Krankenhausmarkt“ und übernehmen dabei auch kommunale Krankenhäuser. Immer häufiger findet man in den Medien entsprechende Meldungen über die Veräußerung kommunaler Krankenhäuser an Private. Dabei wird in der öffentlichen Meinung, forciert durch die Äußerung mancher Beratungsfirma oder von Vertretern privater Klinikbetreiberketten, sehr häufig das Bild vermittelt, private Krankenhäuser seien per se zugleich kostengünstiger und patientenorientierter. Die finanzielle Schieflage des Gesundheitswesens und die damit einhergehenden Nöte der Kliniken tun ein Übriges hierzu. Vor diesem Hintergrund wird an die kommunalen Krankenhäuser und ihre Träger häufig die Frage nach ihrer Zukunftsfähigkeit gerichtet.

Mit dieser Broschüre aus der Feder von Dr. Johannes Kramer wollen der Deutsche Städtetag und die Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag (EKK) einen Diskussionsbeitrag zur zukünftigen Entwicklung und Bedeutung kommunaler Krankenhäuser leisten. Natürlich kann und soll dabei nicht abschließend zur Frage einer möglichen Privatisierung Stellung genommen werden. Diese Frage kann nur vom jeweiligen Träger aufgrund der örtlichen Gegebenheiten beantwortet werden. Wir möchten aber aufzeigen, dass es sinnvoll und lohnend ist, das Unternehmen Krankenhaus in eigener kommunaler Verantwortung fit für den Wettbewerb zu machen.“

Warum die Regierung in Pakistan so "stabil" ist

erklärt sich nicht nur mit Nuklear- und Talibanargumenten. Der Minister für Privatisierung und Investitionen Zahid Hamid erklärte am 10. April 2007 wie nach dem Lehrbuch, dass „Privatisierung, Deregulierung und Liberalisierung die Ecksteine der ökonomischen Reformen“ der Regierung Musharraf seien. In dessen Regierungszeit von 1999 bis 2006 seien von der Privatisierungskommission Privatisierungserlöse in Höhe von 6 Mrd Dollar erzielt worden.“This is indicative not only of the high priority attached to the privatization policy , but the successful manner in which it has been implemented by the present government (…) government has no business to do business” erklärte der Minister. In den letzten 5 Jahren seien die Investitionen aus dem Ausland (FDI) von 322 Mio $ in 2000/1 auf 3,521 Mrd in 2005/6 angestiegen.
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