Ein US-Gericht hat Cross-Border-Leasing als Steuerumgehung definiert und den amerikanischen Investoren ihre Steuervorteile aberkannt. Dadurch kiinnen auf deutsche Kommunen, je nach Vertragsgestaltung, Zahlungen in Millionenhöhe zukommen. Es ist aber auch möglich, sich von den Vertragen zu lösen und sogar Schadensersatzansprüche gegen die beteiligten Banken und Berater geltend zu machen. Mehr lesen im Umweltmagazin 09-2009