In für den Laien schwer nachvollziehbaren Rechtsredewendungen werden derzeit vor hohen nationalen und europäischen Gerichten die Weichen gestellt: Ob es auf kommunaler Ebene nach wie vor erlaubt sein wird, zu kooperieren oder ob auch die Kooperation zwischen kommunalen Stellen unter das Vergaberecht für öffentliche Aufträge fällt. Letzteres hätte zur Folge, daß sich eine Konkurrenzsituation zwischen privaten und kommunalen Akteuren ergibt, und sich die Handlungslogik kommunaler Akteure dadurch unter der Hand hin zu mehr Wettbewerbsorientierung verschiebt.
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