NRW: Mietrechtseinschraenkungen fuer Privatisierer
Die Regierung in NRW hat die Abschaffung der verlängerten Kündigungssperrfrist für umgewandelte Mietwohnungen verordnet. Damit besteht für Mieter in Umwandlungsobjekten nur noch einen Schutz vor Eigenbedarfskündigungen vom maximal 3 Jahren statt bislang bis zu 8 Jahren. Für Käufer privatisierter Wohnungsbestände wir die Umwandlung in Eigentumswohnungen damit leichter. Das Mieterforum Ruhr, das die Absicht der Landesregierung seit dem letzen Jahr bekämpft, kritisiert die hinter verschlossenen Türen gefällte Entscheidung heftig und kündigt weitere Proteste an.
Nach einer im April 2004 erlassenen Verordnung des Landes konnten sich der Erwerber von umgewandelten Mietwohnungen in vielen Städten in NRW für einen Zeitraum von 8 oder 6 Jahren nach erstmaligem Verkauf der Eigen-tumswohnung bei einer Kündigung des ursprünglichen Mieters nicht auf Eigenbedarf oder eine sog. unzureichende wirtschaftliche Verwertung berufen. Diese Landesverordnung zum Schutz privatisierungsbetroffener Mieter wurde nun zum 31. 12. 2006 aufgehoben. Für Mieter in umgewandelten Mietwohnungen, die bereits in den letzten Jahren verkauft wurden, gilt gemäß Landesverordnung übergangsweise eine Sperrfrist bis zum 31. 12. 2009. Für alle Umwandlungen ab dem 1. 1. 2007 gilt nur noch die bundesgesetzliche 3-jährige Sperrfrist.
Die „Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit Kündigungssperrfrist“ wurde ohne weitere Information des Parlamentes und der Öffentlichkeit bereits am 19. September von der Regierung erlassen, aber erst am 7. November im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW veröffentlicht. Also nach der Bekanntmachung der Entscheidung zum Verkauf der landeseigenen LEG, die zu einem großen Presseecho führte. Mieterforum Ruhr wirft der Landesregierung vor, die Veröffentlichung ihrer Entscheidung zur Sperrfrist bewusst zurückgehalten zu haben, da die Nachricht einer so grundlegenden Schwächung des Mieterschutzes schlecht zu dem Versprechen gepasst hätte, die LEG-Mieter mit einer „Sozialcharta“ zu schützen.
Am gleichen Tag (7. 11.) stellte die Fraktion B90/Die Grünen im Landtag einen Antrag „Die Kündigungssperrfrist- und die Zweckentfremdungsverordnung müssen erhalten bleiben!“, der am 16. 11. 2006 in der Plenarsitzung behandelt und zur Beratung an den zuständigen Ausschuss überwiesen wurde. Bei dieser Gelegenheit fand auch eine inhaltliche Debatte statt. Der Landtag wurde jedoch selbst bei dieser Gelegenheit nicht über die bereits erfolgte Abschaffung der Sperrfrist unterrichtet.
„Wer behauptet, die Mieter würden bei einem Verkauf der LEG gegen Verdrängung geschützt, gleichzeitig aber das wirksamste Mittel für einen solchen Schutz klammheimlich abschafft, macht sich völlig unglaubwürdig“, wirft Mieterforum Ruhr Ministerpräsident Rüttgers vor. „Rüttgers betreibt bewusst ein doppeltes Spiel. In der Öffentlichkeit gibt er sich sozial, während sein Kabinett im stillen Kämmerlein die letzten Reste sozialer Wohnungspolitik in NRW von oben herab und ohne Information des Parlamentes beseitigt.“
Mieterforum Ruhr sieht in der Abschaffung der Sperrfrist, die Schwarz-Gelb bereits im Koalitionsvertrag vereinbart hatte, eine logische Ergänzung der Privatisierungspläne. „Ohne diesen verbindlichen Schutz ist die LEG gleich einiges mehr wert und selbst unverbindliche Selbstverpflichtungen können dann als Erfolg ausgegeben werden.“ Nicht ohne Grund richtet sich die „Volksinitiative sichere Wohnungen und Arbeitsplätze“, für die weiterhin landesweit Unterschriften gesammelt werden, deshalb sowohl gegen den LEG-Verkauf als auch gegen die Abschaffung der Sperrfrist. „Nach dem bekannt Werden der Abschaffung der Sperrfrist gilt das gleiche wie nach der Bestätigung der Verkaufsabsicht: Jetzt erst recht ist landesweiter Mieterprotest erforderlich!“
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch gilt bun-desweit eine Sperrfrist von 3 Jahren. Die Landesregierungen dürfen diese Frist per Verordnung unter Berufung auf die Wohnungsmarktsituation für bestimmte Gebiete auf bis zu 10 Jahre verlängern. Viele – auch CDU-regierte – Länder haben das getan. In NRW gilt seit dem 1. 10. 2004 in 57 Kommunen eine Sperrfrist von 8 Jahren und in 48 Kommunen 6 Jahre Sperrfrist. Davor gab es in 274 NRW-Kommunen 10 Jahre Sperrfrist. „Der Erlass der NRW-Verordnung 2004 basierte auf einer umfassenden und langwierigen wissenschaftliche Untersuchung der Wohnungsmärkte in NRW. Die schwarzgelbe Regierung streicht die Verordnung jetzt nur zwei Jahre später ohne jede Untersuchung und behauptet einfach: Die Märkte sind entspannt“, sagt Aichard Hoffman vom Mieterforum Ruhr. „Die Anwendung der Verordnung war völlig bürokratiefrei und hat dem Land keinerlei Kosten verursacht. Dieser Schlag gegen den Mieterschutz ist rein ideologisch begründet.“
Als Folge der Entscheidung der Landesregierung befürchtet Mieterforum Ruhr eine weitere Anheizung der Umwandlungswelle und eine starke Verunsicherung der Mieter, die nun voreilig aus ihren Wohnungen ausziehen oder sich zu teueren Wohnungskäufen gezwungen sehen könnten.
Mieterforum Ruhr rät den betroffenen Mietern, nicht in Panik zu geraten. Auch nach Ablauf der Sperrfrist sei nicht sicher, ob ein Eigentümer die Wohnung auch selbst nutzen wolle. Vor allem ältere Mieter könnten einer Eigenbedarfskündigung aus sozialen Härtegründen widersprechen. Bei der Deutschen Annington und einigen anderen Unternehmen gelten zusätzliche Absicherungen aufgrund von freiwilligen Selbstverpflichtungen der Unternehmen, Belegungsrechten der Industrie oder Siedlungsvereinbarungen. Überdies sei zur Kündigungssperrfrist noch nicht das letzte Wort gesprochen.
„Nach unserer Rechtsauffassung wird durch die z. T. massive Verkürzung der Sperrfrist der Vertrauensschutz betroffener Mieter verletzt. Beim Verkauf der umgewandelten Wohnung haben Mieter eventuell ihr Vorkaufsrecht nicht genutzt, weil sie auf die längere Frist vertraut haben. Jetzt wird dieser Zeitraum verkürzt!“, erklärt Rainer Stücker vom Mieterforum Ruhr. „Auch für die Mieter, deren Wohnungen in den letzten Jahren umgewandelt, aber noch nicht verkauft wurden, ist rechtlich zu klären, ob sie sich auf Vertrauensschutz berufen können.“ Eine rechtliche Klärung wird aber vermutlich erst ab 2010 möglich sein.
Die nächsten Landtagswahlen sind 2010. Genau zu diesem Jahr läuft die Übergangsregelung aus und damit könnte es zu einer Welle von Eigenbedarfskündigungen kommen. „Wenn eine solche Entwicklung eintritt, kann sich Rüttgers im Wahlkampf auf einen Sturm einstellen“, so Mieterforum Ruhr.