Unschuldsvermutung beim Urheberrecht abgeschafft

Ohne Computer und W-Lan aber mit einem Netzanschluss zum Telefonieren: Das reicht um sich nach Ansicht des Münchner Amtsgerichts strafbar zu machen durch die Nutzung eines Filesharing-Netzwerkes und den Down- bzw. Upload von Filmen (ggf. auch durch dritte) über den eigenen Anschluss. Wie? Das lässt das Gericht offen.

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US-Cyberdebatte: Überwachung versus Verwertung versus Bürgerrechte

Tausche Sicherheit gegen Daten — unter diesem Titel berichtet die taz heute von einer US-amerikanischen Gesetzesinitiative, mit der

…IT-Firmen und US-Geheimdienst aneinander gebunden werden (sollen). Die Wirtschaft erhofft sich mehr Schutz, der Staat Informationen. (…) So könnten Provider, Inhalteanbieter oder gar technische Dienstleister zu informellen Mitarbeitern der Geheimdienste werden. 

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Es lebe die Videoüberwachung

Jeder kennt die Situation aus Fernsehkrimis a la CSI und Tatort: Nach einem Raubüberfall lässt sich die Kommissarin die Videobänder aus einer Überwachungskamera geben, zum Beispiel in einem Supermarkt. Die Bänder werden in mühevoller Kleinstarbeit ausgewertet, der Täter stundenlang auf den Aufnahmen gesucht — und schließlich auch gefunden. Unscharfe Szenen werden digital nachbearbeitet und alle Adleraugen bemüht: Was hält der Täter auf der Videoaufnahme in der Hand? Wer ist die Person daneben? Und: Lässt sich gar das Namensschild auf der Jacke entziffern?

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Kampagne gegen: „Restricted Boot“ by Windoof

Die Free Software Foundation (FSF) startet eine Kampagne gegen die Funktion des Secure Boot. Eine Zertifizierung für Windows 8 setzt Secure Boot zwingend voraus. Die FSF befürchtet, dass es dadurch nur noch möglich sein wird, Windows zu starten, jedoch kein freies Betriebssystem. In bekannter Wortspielmanier nennt die FSF die Funktion entsprechend „Restricted Boot“ – beschränktes Starten, statt sicheres Starten.

taz zur versuchten Privatisierung des Atomkraft-Diskurses

Wem gehört der „Ausstieg aus dem rotgrünen Atomausstieg“ aus dem Jahr 2010? Die Sache ist kompliziert. Zum einen war ja der rotgrüne Atomausstieg kein wirklicher Ausstieg, weil er bspw. die Urananreicherungsanlage in Gronau außer Acht ließ und mit dieser unseligen Restlaufzeit-Rechnerei anfing. Das aber nur nebenbei.

Die taz hat in ihrer heutigen Ausgabe „Geheimpapiere“ der Atomlobby aufgedeckt. Geheimpapiere – das klingt jetzt sehr nach Verschwörung. Naja, vielleicht mag die taz Verschwörungen. Interessant sind die Papiere – hier nachzulesen – dennoch.

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Wem gehört der Slutwalk?

Slutwalk Berlin 2011, Foto von: eyeconicturn.blogspot.com/

Überlegungen zum Verhältnis linker Feminist_innen zur Slutwalk-Bewegung: Wie weiter nach dem Slutwalk?

Unter dem Motto „Perspektiven feministische Organisierung nach dem Slutwalk?“hatten sich am Dienstag den 3.10. ca 40 Interessierte aus verschiedensten linken Zusammenhängen und Hintergründen in der Tristeza, einer linken Szenebar in Berlin/Neukölln zusammengefunden. Die Veranstaltung bezog sich auf den Slutwalk Berlin vom 13.08.2011, den Marsch der Schlampen, der in Toronto seinen Ursprung und in diesem Jahr in vielen Städten der Welt seine Fortsetzung gefunden hat. In Berlin waren es rund 3500 Menschen mit verschiedensten Lebenshintergründen, die gemeinsam mit einer Parade gegen sexualisierte Gewalt, Vergewaltigungsmythen und für sexuelle Selbstbestimmung durch Berlins Mitte zogen. Zu der kleinen Diskussionsrunde in der Tristeza-Bar am 3.10. hatte nun die Gruppe Internationale KommunistInnen (InterKomms) eingeladen. Gisela Fabrik war dabei..read more

App War: Closed vs. Open

Eine App-Manie grassiert in der Welt der Smartphone- und Tabloid-HalterInnen, vgl. pars pro toto eine markt- und konsumverherrlichende Lobeshymne auf Apps in der FAZ. Obwohl App („Application“: wörtlich Anwendung) im Zusammenhang mit Computer im Grunde einfach nur „Programm“ heißt, bezeichnet der allgemeine Sprachgebrauch damit mittlerweile im engeren Sinne Programme für moderne Smartphones und Tablet-Computer. Diese müssen über einen in das Betriebssystem integrierten Onlineshop bezogen werden. Zu diesen Onlineshops zählen u. a. App Store von Apple, Windows Phone Marketplace von Microsoft, Android Market von Google, Nokias Ovi Store, AppWorld von RIM für die Blackberry-Geräte sowie PlayNow von Sony Ericsson oder Samsung Apps. Apps sind also geräte-spezifisch und machen auf unterschiedlichen Ebenen Freischaltung nötig (z.B. nach Kauf oder Registrierung). Nur wenige App-Store-Betreiber (in erster Linie Apple und Google) dominieren Angebot und Markt und kontrollieren die Art und Weise, wohin sich das Geschäftsmodell entwickelt und wie sich Entwickler und Nutzer aufeinander beziehen. Weiterlesen bei Mehring1

Mietendemo vs. Internetkonferenz

Am kommenden Samstag tagt die Konferenz „Netz für alle“ in Berlin-Kreuzberg zum Thema „Wem gehört das Netz? I: Infrastruktur und II: Content„. Währenddessen läuft draußen eine absehbar sehr große Mieten- und Kieze-Demonstration: „Wir bleiben alle“ und „Wem gehört die Stadt?!“. Doofe Termindopplung. Politische Parallelgesellschaften.

Nachtrag: Schöner Zeitungsartikel im Tagesspiegel: „Die neue APO im Kiez“