Kommentar der anderen: Rettet das soziale Europa

Markt schlägt Staat: eine simple Formel der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung – von Josef Weidenholzer
Die Welt ist ein einziges Einkaufszentrum geworden. Aus Durst wird weltweit Coca Cola, wie das Ivan Illich einmal ausgedrückt hat. Es werden aber nicht nur Gebrauchsgüter gehandelt. Sondern auch „öffentliche“ Güter: Also die Versorgung der Menschen mit Energie, kollektive Transportmittel, Postdienste, Telekommunikation, Radio und Fernsehen, Bildung, ja sogar soziale Dienstleistungen. Alles deutet darauf hin, dass die letzten Widerstände schwinden und sich diese Entwicklung wie eine gigantische Flutwelle über den Globus verbreitet. Die Nationalstaaten stehen dem Phänomen machtlos gegenüber, die Staatsmänner und -frauen wirken, als seien sie gelähmt.
Verlust an menschlicher Substanz
Markt schlägt Staat: Auf diese simple Formel, lässt sich die Entwicklung zu Beginn des 21. Jahrhunderts bringen. Die Menschen reagieren zwiespältig. Zunächst genießen sie ihre Stellung als Konsumenten einer bislang ungeahnten Vielfalt von Produkten. Aber viele Zeitgenossen fühlen sich nicht wohl in ihrer Haut. Sie fühlen instinktiv, dass die allgegenwärtige Ökonomisierung ihres Alltags zu einem Verlust an menschlicher Substanz und zur Aufgabe persönlicher Eigenart führt. Die Gesellschaft scheint zu Ich-AGs zu mutieren, nichts anderes als den eigenen Nutzen maximierend und das Heil im kurzfristigen Erfolg suchend. Die Mitbürger und Mitbürgerinnen sowie die Umwelt geraten so zu vernachlässigbaren Größen. Marktwirtschaft pur eben. Aber die Menschen streben nach sozialer Sicherheit, und nur eine funktionierende soziale Absicherung wird die Akzeptanz der Europäischen Union in der europäischen Bevölkerung heben.
Und das europäische Sozialmodell?
Ja, es gibt das viel zitierte europäische Sozialmodell, aber nur als Kanon gemeinsamer Werte. Zu unterschiedlich sind die einzelnen Systeme, zu unklar sind die Vorstellungen der Regierenden. Sound of Europe klingt wie ein miserabel dirigiertes Orchester, die Töne sind kakophonisch.
In der Typologie europäischer Sozialstaatlichkeit unterscheiden wir drei Idealtypen. Der residuale Wohlfahrtsstaat ist eine angelsächsische Erscheinung und verdient eigentlich nur eingeschränkt das Label Wohlfahrtsstaat, da die staatliche Sozialpolitik bloß als Ergänzung marktmäßiger, familiärer oder karitativer Aktivitäten gesehen wird. Der korporatistische Wohlfahrtsstaatstyp in Kontinentaleuropa versteht sich im Gegensatz dazu als subsidiär. Überall dort, wo der Markt, die Familie oder Gemeinschaften nicht in der Lage sind, soziale Risken abzusichern, tritt der Staat in die Verantwortung.
Nordische Sozialmodelle
Der universalistische Wohlfahrtsstaat ist das hervorstechende Merkmal der nordeuropäischen Staaten. Zielvorstellung ist ein hoher Standard hinsichtlich sozialer Sicherung zu erreichen. Merkmale dieses Typus sind neben der starken Rolle des Staates ein großes Volumen an staatlichen Transferzahlungen und die Priorität der Beschäftigungspolitik für jede Regierung. Südeuropa hat auch auf Grund der verspäteten Industrialisierung keine spezifische Sozialstaatlichkeit herausgebildet und Osteuropa ist noch immer ganz wesentlich von den Problemen des Übergangs zur Marktwirtschaft geprägt.
Vieles spricht dafür, dass Nordeuropa zum Vorbild für die künftige europäische Sozialpolitik werden könnte. Auch die EU-Bürokratie beginnt sich seit einiger Zeit der Vorzüge des nordischen Wegs bewusst zu werden.
Komplexer Zusammenhang
Entgegen neoliberaler Meinungsmache ist der Zusammenhang zwischen Wirtschaftsleistung und sozialer Sicherung ein sehr komplexer, der sich nicht durch simplifizierende Zurufe, a la „wer weniger für Soziales ausgibt, hat von vornherein eine bessere Wettbewerbsposition“, erklären lässt. So weist etwa der Index des World Economic Forum, der die Wettbewerbsfähigkeit misst, unter den Top 10 acht Staaten mit einem Anteil von über 25 Prozent Sozialausgaben am BIP aus. Spitzenreiter ist Finnland, auf den Plätzen drei, fünf und sechs folgen Schweden, Dänemark und Norwegen, Österreich nimmt den 17. Rang ein.
Kein Widerspruch
Sozialpolitik und Wirtschaftspolitik stehen eben nicht grundsätzlich im Widerspruch. Ganz im Gegenteil, wie man im Norden Europas sieht, stellt Sozialpolitik einen wichtigen Produktivfaktor dar. Ein europäische Sozialmodell, das seinen Namen verdient, garantiert Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit, es verhindert die Spaltung der Gesellschaft, indem es soziale Grundrechte sichert und es trägt dazu bei, den Europagedanken bei den Bürgerinnen und Bürgern Europas zu verfestigen. Was die Vision eines friedlichen Europas, ohne Krieg und Grenzen für das ausgehende 20. Jahrhundert bedeutete, das soll die Vision eines europäischen Sozialmodells für das beginnende 21. Jahrhundert sein. Die Volkshilfe und ihre Partner geben allen Menschen die Möglichkeit, sich dafür einzusetzen. Im Rahmen der Kampagne „Save Our Social Europe“ können die BürgerInnen Europas 7 Punkte für ein soziales Europa unterstützen, mit ihrer Unterschrift auf www.soseurope.org.

Quelle: Der Standard, 28.02.2006
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Josef Weidenholzer ist Vizepräsident des europäischen Netzwerkes „solidar“, Präsident der Volkshilfe Österreich und Sozialwissenschafter an der Universität Linz

Ausverkauf stoppen

Etwa 200 Privatisierungsgegner versammelten sich am Sonnabend zur Konferenz »Privatisierung in Berlin« im Schöneberger Gewerkschaftshaus an der Keithstraße. Die ganztägige Veranstaltung war von der Berliner Mietergemeinschaft organisiert und von der Rosa-Luxemburg-Stiftung gefördert worden.
Alle Redner verlangten einen Stopp des Ausverkaufs der kommunalen Wohnungen und des Gesundheitswesens sowie einen Rückkauf der Berliner Wasserbetriebe. Am Ende der Debatten stand eine Resolution gegen weitere Privatisierungen und Partnerschaften der Kommune mit Privat-Unternehmen. Die Entschließung wurde von fast allen Anwesenden unterschrieben.
Zuvor kamen in Einzelreferaten ausschließlich Vertreter von Antiprivatisierungspositionen zu Wort. »Die anderen artikulieren sich aller Orten«, begründet Joachim Oellerich von der Berliner Mietergemeinschaft die einseitige Auswahl. Damit war jedes Streitgespräch im Voraus ausgeschlossen worden.
Aus der Politik waren zwar Gerlinde Schermer und der Abgeordnete Hans-Georg Lorenz eingeladen, die beide der »Donnerstagskreis« genannten SPD-Linken angehören, aber keine Genossen der Linkspartei.PDS. »Tut mir leid, so etwas wie einen Donnerstagskreis habt ihr nicht zu bieten«, spottete Oellerich.
Unter Beschuss stand immer wieder Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linkspartei.PDS), der selbst Abgeordneten den Einblick in die Verträge des Senats mit den Wasserbetriebs-Teileignern RWE und Veolia verweigere und sich dabei auf den Schutz von Geschäftsgeheimnissen als geltendes Recht berufe.
Im Gegensatz dazu verlangte der Regionalforscher Christian Zeller von der Universität Bern öffentliche Kontrolle als Form der Demokratie. Zellers Vorschläge waren weit gefasst, gingen bis hin zur Rekommunalisierung der Post, der Bahn, der Energieversorger und aller anderen für das gesellschaftliche Leben notwendigen Dienste im europäischen Rahmen. »Man muss mehr auf internationaler Ebene denken«, forderte der Wissenschaftler. Wie das praktisch und lokal umzusetzen ist – die Antwort darauf blieb die Konferenz an vielen Stellen schuldig.
Einen Zahlungsboykott der Wasserrechnungen, wie vom Wasserwirtschaftsingenieur Philipp Terhorst in London vorgeschlagen, ist in Deutschland schon deshalb kaum umzusetzen, weil die Be- und Entwässerung bei den meisten Menschen Teil der Miete ist. Die um die Wasserkosten gekürzte Miete könnte schnell als Mietrückstand gelten und zur Räumungsklage führen.
Aber aus einigen Wortmeldungen des Publikums sprach sowieso die Angst vor Vertreibung aus der Wohnung durch eine allgemeine Preisexplosion und die neuen Hartz IV-Gesetze.
Matthias Busse, Neues Detschland, 13.02.2006

Entschieden einseitig. Gegen Privatisierungen veranstaltet Berliner Mietergemeinschaft am 11. Februar eine erste Konferenz. Konzentrierte Diskussion zu Folgen der Enteignung der oeffentlichen Hand erwartet.

Am Anfang stand ein bedauerlicher Befund. Auf der Suche nach Bündnispartnern im Kampf gegen Privatisierungen des öffentlichen Wohnungsbestandes in der Hauptstadt traf die Berliner Mietergemeinschaft auf wenig Zuspruch. Wie Andrej Holm am Dienstag auf einer Pressekonferenz berichtete, fand man sich unverständlicherweise weitgehend isoliert. All die vielen Argumente, alle Hinweise auf die Schäden, die den Mietern und dem Gemeinwesen aus dem Verkauf von Wohnungen entstehen, wurden nicht berücksichtigt. Quer durch alle Parteien im Berliner Abgeordnetenhaus gehe ein Konsens: Nicht das Ob, sondern höchstens das Wie von Privatisierungen sei noch umstritten. Was dabei den einen die wohltuende Wirkung des Marktes, sei den anderen der unhintergehbare Sachzwang der Globalisierung. Innerhalb von zehn Jahren wurden bis 2005 in Berlin etwa 210 000 Wohnungen verkauft – 55 Prozent davon in der Zeit des SPD-PDS-Senates. Höchste Zeit also, sich anderswo nach Bündnispartern umzusehen.  
Widerlegung der Mythen
Am 11. Februar zieht die Mietergemeinschaft auf einer Konferenz im Berliner DGB-Haus Bilanz. Offenbar führte die Suche nach entschiedenen Privatisierungsgegnern zu vielfältigem Erfolg. Da ist der Donnerstagskreis der Linken in der Berliner SPD, für den Gerlinde Schermer engagiert wie eh und je gegen die Verbetriebswirtschaftlichung der öffentlichen Haushalte streitet. Da sind Kollegen aus dem gewerkschaftlichen Bereich und – nicht zuletzt – kritsche Wissenschaftler. Zusammen können sie den Bogen schlagen von einer Widerlegung der Mythen der Privatisierer über die Bereiche Wohnen, Gesundheitswesen und Wasser bis hin zur politischen Praxis. Denn die Konferenz ist entschieden einseitig, wie Joachim Oellerich von der Mietergemeinschaft hervorhob, den Privatisierern wolle man nicht noch ein Podium bieten, auf dem sie ihre »Der Markt wird’s schon richten«-Position ausbreiten können. Der thematischen Breite und Qualität der Debatte muß das aber keinen Abbruch tun, im Gegenteil. An wenigen Orten im Lande wird sich eine so konzentrierte Diskussion zu den Voraussetzungen und Folgen der Enteignung der öffentlichen Hand organisieren lassen wie in Berlin, wo seit 1996 der Verkauf öffentlichen Eigentums Senatsdoktrin ist. 
Großverkäufe am Pranger
Der Reigen der Großverkäufe begann 1997 mit dem Stromversorger BEWAG. Bereits nach vier Jahren verkaufte der Ersterwerber Southern Energy die BEWAG weiter an Vattenfall – zu 150 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises von 1,45 Milliarden Euro. Die beachtliche Wertsteigerung ging nicht auf einen Ausbau des Unternehmens zurück: Die Beschäftigtenzahlen wurden halbiert, die Investitionen auf einen Bruchteil zurückgefahren. Die Befunde beim Gasversorger GASAG und den teilprivatisierten Wasserbetrieben fallen nicht anders aus: Die Preise für Gas, Wasser und Strom steigen, die Investitionen und die Belegschaften werden von den privaten Eigentümern massiv reduziert.  Dabei ist es gerade der angestaute Investitionsbedarf der öffentlichen Hand, der zur Legitimation von Privatisierungen angeführt wird: Die Mobilisierung privaten Kapitals für öffentliche Aufgaben in »öffentlich-privaten-Partnerschaften« endet aber selbstverständlich immer mit der Bereicherung der Privaten und der weiteren Einschränkung der Daseinsvorsorge. Die Konferenz wird deshalb Folgen haben müssen. Vielleicht lassen sich verbindliche Verabredungen treffen, um der Hegemonie der Privatisierer etwas entgegenzusetzen – nicht nur im Berliner Wahljahr 2006, nicht nur in Berlin.  
 
Sebastian Gerhardt, junge welt, 08.02.2006

kurz erklaert VI: Was sind eigentlich oeffentliche Gueter?

Öffentliche Güter sind Güter, Dienstleistungen und Zustände, für deren Herstellung, Verteilung und Sicherung die Gesellschaft verantwortlich ist. Der Zugang zu öffentlichen Gütern soll grundsätzlich allen Mitgliedern einer Gesellschaft, unabhängig von ihrem Einkommen, offen stehen.
Zu den öffentlichen Gütern können Güter des materiellen Grundbedarfs wie Energie und Wasser sowie soziale, kulturelle und Bildungsdienste gehören – aber auch persönliche Sicherheit, Frieden, saubere Umwelt, Gerechtigkeit und gesellschaftlicher Zusammenhalt.
Was ein öffentliches Gut ist, wird nicht durch stoffliche Eigenschaften, sondern durch politische Entscheidungen bestimmt, denen gesellschaftliche Wertungen, Interessen und Kräfteverhältnisse zugrunde liegen. Im Umfang, der Qualität und der Differenzierung der öffentlichen Güter und in der Bereitschaft, diese aus den öffentlichen Haushalten zu finanzieren, kommt das herrschende Selbstverständnis einer Gesellschaft und der Grad der innergesellschaftlichen Solidarität als Gegenpol zur einzelwirtschaftlichen Konkurrenz zum Ausdruck.
Die „Öffentlichkeit“ der öffentlichen Güter erfordert es, dass der politische Prozess, in dem über sie entschieden wird, transparent und demokratisch verläuft.
Die jüngste weltweite Privatisierungs- und Liberalisierungswelle hat die öffentlichen Güter unter starken Druck gesetzt. Dies wurde zum einen durch bürokratische Strukturen und Ineffizienz bei ihrer traditionellen Bereitstellung durch staatliche Apparate und zum anderen durch das Austrocknen der öffentlichen Haushalte gefördert.
Öffentliche Unternehmen sind mittlerweile vielfach durch private Bereitstellung unter öffentlicher Aufsicht ersetzt worden. Die Regulierung privat erbrachter öffentlicher Dienstleistungen ist jedoch schwierig, kostspielig und vielfach ineffizient.
Öffentliche Güter sind im Rahmen von Nationalstaaten entwickelt worden und bilden in deren Rahmen die Grundlage des sozialen Zusammenhalts und ein wichtiges Gegengewicht zur Marktkonkurrenz.
Die neoliberale Globalisierung hat zu scharfen internationalen Polarisierungen, Konflikten und Gefährdungen großer Teile der Menschheit geführt. In der Kritik hieran und in den gesellschaftlichen Gegenbewegungen hierzu ist der Begriff der globalen öffentlichen Güter entstanden.
Aus der taz vom 19.7.2004, S. 9, Autor: JÖRG HUFFSCHMID
Das Lexikon entsteht in Kooperation mit dem wissenschaftlichen Beirat von Attac und erscheint jeden Montag.

Die Woba als Paradebeispiel. Dresdner Wohnungsverkauf erregt bundesweit Aufsehen – Kritik wird lauter

Der Verkauf des Dresdner Wohnungsunternehmens Woba kommt in die letzten Phase. Während in der Stadt bereits über den Einsatz des Kauferlöses gestritten wird, mehren sich bundesweit die warnenden Stimmen.
Gong zur letzten Runde: Bis Montag müssen die Interessenten für den Kauf der Dresdner städtischen Wohnungsgesellschaft Woba – dem Vernehmen nach sind das die Immobilienfonds Appellas, Corpus und Fortress sowie der italienische Mischkonzern Pirelli – ihre Angebote vorgelegt haben. Danach bleibt noch etwas mehr als ein Monat, um mit den Höchstbietenden über Details zu verhandeln. Im März entscheidet der Stadtrat, wer die Gesellschaft mit ihren rund 48 000 Wohnungen übernimmt. Es werde, sagt Finanzbürgermeister Hartmut Vorjohann, »Wettbewerb bis zur letzten Minute« geben.
Gerungen wird schon jetzt um die Verwendung des Verkaufserlöses, der Schätzungen zufolge 650 Millionen Euro betragen könnte. Der Stadtrat hatte ursprünglich beschlossen, das Geld ausschließlich in die Schuldentilgung zu stecken. Im Etat für 2007 hat Vorjohann aber 60 Millionen für Investitionen in Verkehrsbauten und die Sanierung von Schulen, Kitas und Kulturpalast eingestellt.
Die Linksfraktion, die den Verkauf gegen heftige Widerstände aus der Partei mehrheitlich unterstützt, zugleich aber auf einem Junktim zwischen Verkauf und Schuldentilgung besteht, sah sich einer Zerreißprobe ausgesetzt, hat aber nach Aussagen von Stadträtin Christine Ostrowski einen Kompromiss erzielt. Dieser sieht im Kern vor, die 60 Millionen in einen Extratopf zu zahlen, daraus die auch von der Linken lange geforderten Investitionen zu finanzieren und den Topf bis 2010 wieder aufzufüllen. Mehrerlöse sollten »radikal« in die Entschuldung fließen.
Skeptiker dürften sich jedoch in ihren Befürchtungen, mit dem Geld würden Haushaltslöcher gestopft, bestätigt sehen. Die Kritiker finden sich nicht mehr nur in der Dresdner Kommunalpolitik oder beim Deutschen Mieterbund, der vor einem »nicht wieder gut zu machenden Fehler« warnt. Auch Sachsens CDU-Innenminister Albrecht Buttolo bezeichnet den Verkauf kürzlich als »schlechthin unsinnig«, weil die Stadt eine »wichtige Manövriermasse für die kommunale Daseinsvorsorge« preisgebe.
Dass Buttolos Äußerungen in der »Welt« erschienen, belegt zudem, dass der Woba-Verkauf zunehmend bundesweit als Musterfall für den Umgang mit Wohnungen in öffentlichem Besitz angesehen wird. Von knapp vier Millionen solcher Wohnungen sind bereits 600 000 verkauft, in der Regel an angelsächsische Immobilienfonds; eine weitere Million steht zur Veräußerung. Die »Zeit« widmete diesem Thema kürzlich ein umfangreiches Dossier und ging dabei ebenfalls auf den Fall Dresden ein.
Politisch wird das Thema sehr kontrovers diskutiert – quer zu den vorhersehbaren Fronten. Kritiker des Woba-Verkaufs verweisen mit Genugtuung auf ein Interview des Hamburger CDU-Bürgermeisters Ole von Beust in der »Zeit«, in dem die Wahlniederlage im Bund analysiert wird. Von Beust bekennt sich dort zu einer »gewissen Schutzfunktion«, die der Staat ausüben oder für die er Standards setzen müsse. Vor einem Verkauf kommunaler Wohnungen aus ordnungspolitischen oder finanziellen Gründen könne er nur warnen.
Während Dresdner Linke wie Ostrowski in diesem Zusammenhang auf die sehr weitreichende »Sozialcharta« für den Verkauf verweisen, gehen führende Genossen der Linkspartei zum Woba-Verkauf deutlich auf Distanz. Als Oskar Lafontaine letzten Samstag auf der Berliner Rosa-Luxemburg-Konferenz Bausteine für ein Gründungsmanifest vorstellte und Widerstand gegen jegliche Privatisierung kommunaler Dienstleistungen als eine der »Grundlinien« bezeichnete, die in Regierungsbeteiligung nicht überschritten werden dürften, kritisierte der Fraktionschef nicht nur den auch von der Linkspartei mitgetragenen Beschluss zum Verkauf der Berliner Wohnungsgesellschaft GSW, sondern ausdrücklich auch die Vorgänge in Dresden: »Das war ein Fehler.« Linke Politik sei stärker als die der anderen Parteien auf Glaubwürdigkeit angewiesen, so Lafontaine. Wer sich gegen Privatisierungen ausspreche, müsse dies auch in politischer Verantwortung durchhalten.
Von Hendrik Lasch
Quelle: Neues Deutschland vom 18.01.2006 >>> http://www.nd-online.de/funkprint.asp?AID=84273&IDC=2&DB=

F: Es darf keinerlei Privatisierungen öffentlichen Eigentums mehr geben, und was es an Fehlentwicklungen gegeben hat, muß korrigiert werden.« So faßte Ihr Amtskollege Ulrich Maurer den Konsens der linken Bundestagsfraktion nach deren Klausurtagung letzte Woche zusammen. Gab es auch Gegenstimmen?
Dem haben in der Fraktion alle zugestimmt, es gab niemanden, der anderes vertreten hat. Im übrigen steht dasselbe bereits in den Kommunalpolitischen Grundsätzen, die wir im Dezember auf dem Bundesparteitag in Dresden verabschiedet haben. Wir haben diese Leitsätze für notwendig gehalten, um unseren Entscheidungsträgern in den Kommunen eine klare Orientierung zu geben und so zu vermeiden, daß jeder vor Ort nur nach eigenem Dafürhalten entscheidet und damit der Eindruck von Beliebigkeit entsteht. Es kann nicht angehen, daß jeder Kommunalpolitiker in seinem Bereich macht, was er für richtig hält – da gehen die programmatischen Grundsätze einer Partei verloren. Es gibt natürlich noch eine Debatte ums Detail: Ob die Ablehnung des Verkaufs zum Beispiel von städtischem Wohneigentum bedeutet, daß rein gar nichts verkauft werden darf, oder ob es lediglich um die Bewahrung eines Kernbereichs von Wohnungen geht, worüber dann der Mietspiegel beeinflußt werden kann. In diesem Fall könnte eine Kommune einzelne Grundstücke oder isolierte Immobilien veräußern, ohne daß die Allgemeinheit einen Schaden hätte.
F: Auch in dieser Variante wäre das eine zumindest indirekte Kritik am Verkauf von Landeswohnungen, den der SPD-PDS-Senat in Berlin in großem Stil durchgeführt hat. Wie haben sich denn die auf der Klausurtagung anwesenden Berliner Senatoren dazu gestellt?
Durchaus selbstkritisch, so jedenfalls mein Eindruck. Sie sind natürlich in einer Zwickmühle, weil sie vom Bund zur Konsolidierung des Landeshaushaltes verpflichtet sind. Ansonsten hat Berlin keine Chance, mit seiner Klage vor dem Bundesverfassungsgericht auf zusätzliche Bundeszuschüsse. Aber die Bundestagsfraktion hat ungeachtet dieser schwierigen Rahmenbedingungen für eine eindeutige Ablehnung der Privatisierung votiert. Leider hielten sich unsere Berliner Senatoren an diesem Punkt etwas zurück. Oskar Lafontaine wies dann darauf hin, daß, wenn man öffentliches Eigentum aus Kostengründen veräußert und private Investoren einsteigen, die ja auch diese Objekte profitabel bewirtschaften wollen. Wenn die das können, warum sollte es die öffentliche Hand nicht können?
F: Zu einem anderen Thema. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hat gefordert, den Eltern die Kita-Gebühren zu erlassen. Der Vorschlag könnte von der Linkspartei kommen, oder?
Völlig richtig, und er kam sogar schon mehrfach von uns. Es ist ja wirklich unsinnig und ungerecht, wenn der Besuch von Schulen und Universitäten keine Gebühren kostet, aber die Eltern beim Kita-Besuch zur Kasse gebeten werden. Das Problem beim Vorschlag der Familienministerin ist, daß sie damit den Kommunen neue Lasten aufbürdet – Kommunen, die ohnedies durch die Umsetzung von Hartz IV an der Grenze ihrer finanziellen Belastbarkeit stehen. Seriös wäre der Vorstoß nur zu nennen, wenn die Bundesregierung selbst den Wegfall der Kita-Gebühren gegenfinanzieren würde. Darauf wollen wir im Bundestag mittels einer aktuellen Anfrage drängen.
F: Warum macht die Linkspartei nicht selbst Vorschläge zur Finanzierung?
Normalerweise wird der Linken vorgeworfen, sie habe für ihre wirtschafts- und sozialpolitischen Vorstellungen keine solide Gegenfinanzierung. Jetzt wollen wir den Spieß einmal umdrehen und von der Ministerin wissen, wie sie sich die Realisierung ihrer Idee gedacht hat. Es geht ja immerhin, so eine Berechnung des Städte- und Gemeindetages zu den Kitagebühren, um eine Summe von 13 Milliarden Euro pro Jahr. Das ist kein Pappenstiel. Darüber hinaus hat die Linkspartei selbstverständlich auch einige Gegenfinanzierungsideen, wie etwa den Verkauf von Goldreserven der Bundesbank zu diesem guten Zweck oder höhere Steuern für Unternehmen. Aber zunächst ist die Bundesregierung am Zug.
Das Interview führte Jürgen Elsässer
* Dagmar Enkelmann ist parlamentarische Geschäftsführerin der Bundestagsfraktion »Die Linke«
Quelle: http://www.jungewelt.de/2006/01-18/025.php

Marsch gegen die Privatisierung: Am Donnerstag wollen die Postler gegen den geplanten Boersengang des gelben Riesen aufmarschieren – Die Protestmassnahmen koennten theoretisch in einen Streik muenden

Der Wiener Standard (17.01.) berichtet von den Kämpfen gegen die Postprivatisierung: „Der Post-Börsengang spaltet nicht nur Regierung und Opposition, sondern geht wie ein Riss quer durch alle Lager. Während SPÖ und sozialdemokratische Gewerkschafter (FSG) den Zeitpunkt für falsch befinden, eine Wachstumsstrategie und eine Absicherung des staatlichen 51-Prozentanteils vermissen, findet Ex-Finanzminister und SPÖ-Parade-Industrieller Hannes Androsch, dass die Republik sogar 75 Prozent minus eine Aktie über die Börse privatisieren könnte.

„Noch kein Übernahmekandidat“
Denn bei einer Privatisierung von 49 Prozent werde die Post noch nicht zum Übernahmekandidaten, widerspricht Androsch seinem Parteichef Alfred Gusenbauer. Im Gegenteil: „Wenn man eine großzügige Mitarbeiterbeteilung macht und einige österreichische Kernaktionäre einbindet, dann kann man auch auf 25 Prozent plus eine Aktie privatisieren“, sagte Androsch zum STANDARD. Eine staatliche Sperrminorität (25 Prozent plus eine Aktie) sei unter den genannten Bedingungen ausreichend Schutz.
Er, Androsch, verstehe zwar die Bedenken der Gewerkschaft, die „möglichst viele Rechte abgesichert wissen will“, und ebenso die Unterstützung der Gewerkschaftsposition durch die SPÖ. Androsch: „Das ist verständlich, wenn man sich etwa das Verscherbeln der Austria Tabak ansieht.“ Aber schließlich hätten die Privatisierungen Anfang der 90er-Jahre unter Ex- Minister und Ex-ÖIAG-Chef Rudolf Streicher begonnen und die Unternehmen gehörten heute allesamt zu den erfolgreichsten Firmenbeispiele an der Wiener Börse.

Geschäftswelt wäre von Streik am meisten betroffen
Kommt es entgegen allen Erwartungen doch zu Arbeitsniederlegungen, würde dies vor allem die Geschäftswelt zu spüren bekommen. Sie verschickt mit Rechnungen, behördlichen Schriftstücken und Reklamematerial die meisten Poststücke. Einen Beschluss über Protest- und Kampfmaßnahmen gegen den Post-Börsengang haben die rund 100 Mitglieder des Zentralvorstands der Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten bereits im Dezember 2005 gefasst – und zwar mit den Stimmen der Christgewerkschafter.
Einen Streikbeschluss im engeren Sinn umfasse dieser aber (noch) nicht. Dafür brauche es zusätzlich einen ÖGB-Beschluss, sonst bekommen die Streikenden kein Geld.
Unwahrscheinlich war ein Streikbeschloss aber bereits vor der Sitzung – auch deshalb, weil diesen die Telekombediensteten mittragen müssten. Und die haben weder einen Grund noch eine Legitimation dafür. Denn die Telekom schreibt Rekordgewinn und es steht kein nennenswerter Personalabbau bevor. „Wir können einen Streik nicht wirklich rechtfertigen“, sagt denn auch ein hoher Gewerkschaftsfunktionär zum STANDARD. Die Post bleibe vorerst ja mehrheitlich im Staatsbesitz.
Zank um den Post-Börsengang gibt es auch bei den Grünen. Der Anlass: Parteichef Alexander van der Bellen kann sich eine Vollprivatisierung der Post vorstellen, wenn die Versorgungssicherheit gewährleistet ist. Das kritisieren die Alternativen und Grünen GewerkschafterInnen (AUGE/UG) als „nicht nachvollziehbar“, weil die Privatisierung von Infrastrukturunternehmen „insbesondere unter dem Aspekt der Versorgungssicherheit der Bevölkerung mit Postdienstleistungen absolut kontraproduktiv“ wirke. Nachsatz der AUGE: „Wenn bereits jetzt hunderte Postämter geschlossen und tausende MitarbeiterInnen abgebaut worden sind, kann sich jeder ausmalen, was wohl passieren würde, wenn ein Unternehmen wie die Post voll privatisiert ist.“

Schutz der Kleinen
SP-Justizsprecher Hannes Jarolim hat beim Post-Börsengang den Schutz der Kleinaktionäre auch im Fall eines so genannten passiven Kontrollerwerbs verlangt. Bundeskanzler Schüssel sei gefordert, Stellung zu beziehen, dass das Übernahmerecht auch in diesem Fall zur Anwendung komme und damit ein Angebot an den Streubesitz gelegt werden müsse.
Von einem passiven Kontrollerwerb spricht man dann, wenn ein bestehender Großaktionär aussteigt oder bei einer Kapitalerhöhung nicht mitzieht, so dass die Kontrolle über das Unternehmen automatisch auf den nächstgrößten Aktionär übergeht – etwa von der ÖIAG auf einen anderen Großinvestor. Für Anlegerschützer Wilhelm Rasinger ist eine gelbe Volksaktie nur dann gut, wenn Kleinanleger im Übernahmegesetz besser gestellt werden.“
Quelle: http://derstandard.at/?url=/?id=2306820

Gegner von Klinik-Privatisierung vor Verfassungsgericht abgeblitzt

Die Gegner der beschlossenen Privatisierung des Uni-Klinikums Gießen/Marburg haben vom Bundesverfassungsgericht eine Abfuhr erhalten. Der für Grundrechtsfragen zuständige Erste Senat des obersten deutschen Gerichtes ließ eine Klage von rund 130 nicht-wissenschaftlichen Mitarbeitern der Klinik, die in diesen Tagen privatisiert wird, nicht zu, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage sagte.
Die Kläger hatten sich nach ihren Worten gegen das im Juni vom Landtag verabschiedete Gesetz gewandt, mit dem die beiden Hochschul-Krankenhäuser zum 1. Juli fusioniert wurden. Das Parlament hatte mit dem Gesetz der Landesregierung die Möglichkeit zum späteren Verkauf eingeräumt. Die Karlsruher Richter stellten die Klagebefugnis der Mitarbeiter in punkto Privatisierungs-Ermächtigung aber in Abrede. Beim Thema Fusion verwiesen sie die zum Pflegepersonal gehörenden Kläger an die Arbeitsgerichte.
Im Zeitplan für die zum 1. Januar vorgesehene Privatisierung hatte sich eine Verzögerung ergeben, weil ein Landtags-Ausschuss noch dem Verkauf der Klinik-Immobilien zustimmen muss. Auch ein abschließendes Votum des Wissenschaftsrates steht noch aus. Die Landesregierung hatte wenige Tage vor Weihnachten bekannt gegeben, dass die Rhön-Klinikum AG den Zuschlag für das bundesweit erste private Uni-Klinikum mit rund 10 000 Beschäftigten erhalten soll. Dagegen wehrt sich die im Bieterverfahren unterlegene Asklepios-Gruppe. Die SPD im Landtag hatte daher gefordert, den von ihr grundsätzlich abgelehnten Verkauf an einen privaten Träger zu stoppen.
Quelle: http://www.fuldainfo.de/page/include.php?path=content/articles.php&contentid=4326&PHPKITSID=bbcd60aea3d5c97efe0b37b8c8b59843
Erschienen am: 02.01.2006

"European Rivers Network" & Wasser-Aneigung von Oben per Mega-Staudaemmen geht weiter

Das European Rivers Network (ERN) ist ein europäisches Informations- und Arbeitsnetzwerk von Organisationen und Einzelpersonen für den Schutz der Flüsse. Ziel von ERN ist es, Vereine und Organisationen zu vernetzen und die Kommunikation zwischen diesen Organisationen zu verbessern (Umwelt- , Kultur-, Menschenrechts- und Bildungsorganisationen) und Sensibilisierungskampagnen zugunsten lebendiger Flüsse durchzuführen. ERN unterstützt das nachhaltige, vernünftige Management von lebendigen Flüssen im Gegensatz zur Ausbeutung, Verschmutzung und Degradation, die oft Folge des bisherigen Wasserbaues war. ERN hat einen Newsticker in drei Sprachen, der auch die Wasserprivatisierungsthematik beinhaltet.

Dokumentation eines taz-Artikels:

„Megawasserprojekte, die soziale und ökologische Probleme verschärfen, sollen nicht mehr gebaut werden. Das schlug eine internationale Kommission schon vor fünf Jahren vor. Heute zeigt sich: Daran halten sich nur wenige, auch Deutschland nicht.

Alle Mega-Staudämme haben enorme ökologische und soziale Folgen: der Drei-Schluchten-Staudamm in China, die Narmada-Staudämme in Indien und das Atatürk-Staudammprojekt im Südosten der Türkei. Vor genau fünf Jahren wurden daher von der Weltstaudammkommission (WCD) Richtlinien für den Staudammbau vorgelegt. Diese sollen die negativen Folgen abschwächen.

Danach wurde der Industrie, den Regierungen und den Finanziers empfohlen, die Betroffenen stärker zu berücksichtigen und Alternativen zu Staudämmen zu entwickeln. Doch diese Richtlinien spielen etwa bei der Kreditvergabe für neue Dämme kaum eine Rolle, mahnt jetzt das International Rivers Network (IRN). Es hat für heute Vertreter aus Banken, Regierungen, Wirtschaft und Nichtregierungsorganisationen zu einer internationalen Tagung nach Berlin geladen.

Weltweite Proteste führten 1997 dazu, dass die Weltstaudammkommission (Worldcommission on Dams, WCD) ins Leben gerufen wurde. Sie setzte sich aus Betroffenen und aus VertreterInnen aus Regierungen, Industrie, Verbänden und Wissenschaft zusammen. Zwei Jahre lang untersuchte die Kommission die Kosten und Nutzen von Großdämmen. Sie traf Personen, die über brutale Vertreibungen sowie mangelnde Entschädigung der Betroffenen berichteten. Die Richtlinien, die die Experten daraufhin erarbeiteten, sollten dafür sorgen, dass die Menschenrechte künftig stärker berücksichtigt werden.

Dennoch, so moniert der World Wildlife Fund, würden momentan 400 größere Staudämme gebaut – weitere sind geplant. Dabei sei bei vielen der Nutzen fraglich. „Die Staudammindustrie, die Weltbank und viele Regierungen wehren sich gegen den Einfluss, der den betroffenen Bevölkerungsgruppen eingeräumt werden soll“, bestätigt Ann Kathrin Schneider vom IRN. Besonders erstaunlich sei das Verhalten der Weltbank. Obwohl sie die Richtlinien offiziell mittrage, nehme sie die Standards bei ihrer Kreditvergabe nicht auf.

Auch die deutsche Position sei widersprüchlich. Offiziell habe die Regierung die Staudamm-Richtlinien anerkannt. Doch ist – zumal mit dem Regierungswechsel – unklar, inwieweit sie sich an sie hält. Beispiel 1: Der Bau des Ilisu-Staudamms am Tigris. Die deutsche Züblin ist am Baukonsortium beteiligt. Nun erwägt sie, die Außenwirtschaftsförderung bei der deutschen Regierung zu beantragen. Die Erfolgsaussichten gelten als gut.

Beispiel 2: Deutschland unterstützt den Nam-Theun-2-Staudamm in Laos. INR-Frau Schneider sagt: „Es wurde nicht ernsthaft geprüft, welche Alternativen zur Armutsbekämpfung es neben der Wasserkraft in Laos gab.“ Manfred Konukiewitz vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) will den Vorwurf allerdings nicht gelten lassen. „Es wird kontinuierlich geprüft, ob die Einnahmen aus dem Staudamm von Laos zur Armutsbekämpfung genutzt werden.“

http://www.irn.org/wcd/5/main.html

taz Nr. 7820 vom 15.11.2005, Seite 9, 101 von Ariane Brenssell“

Das Netzwerk ppg laedt ein: Internationale Jahrestagung "Linke Politik oeffentlicher Gueter"

Das Netzwerk Privatisierung/Öffentliche Güter (ppg) der Rosa-Luxemburg-Stiftung lädt ein zur internationalen Jahrestagung 2005 zum Thema „Linke Politik öffentlicher Güter“

am 16. Dezember 2005
10 – 18 Uhr
Franz-Mehring-Platz 1
4. Stock, Raum 445

Um Voranmeldung wird gebeten unter nuss@rosalux.de
Einführung und Programm:

„Linke Politik öffentlicher Güter“
Gesundheit, Bildung, Wissen oder Naturressourcen dienen dem Kapital auf dem Wege der Privatisierung oder Inwertsetzung zunehmend als Anlagesphäre. Diese so genannten Öffentlichen Güter sind in private Güter transformierbar und daher nicht durch ihre stofflichen Eigenschaften bestimmt. Die Art und Weise der Bereitstellung eines Gutes ist vielmehr Ergebnis gesellschaftlicher Auseinandersetzung im Kontext kapitalistischer Produktions- und Herrschaftsverhältnisse. Die Verwendung des Begriffs „öffentliche Güter“ ist daher bereits selbst schon Strategie. Sie richtet sich gegen das neoliberale Credo von der größeren Effizienz privater Eigentumsrechte. Sie will sagen: Die Welt ist keine Ware! Vor diesem Hintergrund soll danach gefragt werden, wie die Linke „öffentliche Güter“ erkämpfen und verteidigen kann.

Auf der Jahrestagung des Netzwerks ppg der Rosa-Luxemburg-Stiftung sollen daher konkrete Praktiken zur Verteidigung öffentlicher Güter vorgestellt werden, beispielsweise die Kämpfe um den Erhalt von Wasser als öffentliches Gut, alternative Eigentumsformen an digitalisiertem Wissen oder die Strategie einer „Aneignung von unten“. Die Relevanz von „Global Governance“ zur Verteidigung globaler öffentlicher Güter steht ebenso zur Debatte. In verschiedenen Beiträgen soll das Konzept der öffentlichen Güter selbst diskutiert werden und gefragt werden, ob und wie weit es trägt im Kampf gegen die zunehmende Inwertsetzung der Welt.
Das Programm:

10.00 – 11.45 Uhr
Gaye Yilmaz (Türkei)
Öffentliche Güter: eine konzeptionelle Annäherung und Alternativen
Jannis Milios (Griechenland)
Öffentliche Güter, gesamtgesellschaftliche Reproduktion und die Veränderung der sozialen Kräfteverhältnisse
11.45 – 12 Uhr Kaffeepause

12.00 – 13.45 Uhr
Philipp Terhorst (England)
Deprivatisierung von Wasser: Kollektiver Aufbruch zur gesellschaftlichen Gestaltung der Wasserversorgung?
David Berry / Giles Moss (England)
The Libre Commons

13.45 – 15.15 Uhr Mittagspause

15.15 – 16.45 Uhr
Michael Krätke (Niederlande)
Globale öffentliche Güter – der Testfall für „Global Governance“?
Alessandro Pelizzari (Schweiz)
Perspektiven gesellschaftlicher Aneignung

16.45 – 17.00 Uhr Kaffeepause

17.00 – 17.45 Uhr
Özgür Müftüoglu (Türkei)
Privatisierung öffentlicher Güter und Dienstleistungen in historischer Klassenperspektive

Huerden fuer Privatisierung "EU-rechtlich bedenklich"

Rechtsprofessor stützt Sparkassenpläne in Hessen
ste Frankfurt – Die hessische Landesregierung findet mit ihren Plänen, die Bildung und Übertragung von Stammkapital bei Sparkassen zuzulassen, Beistand von Rechtsgelehrten. Es sei EU-rechtlich bedenklich, wenn eine Kommune – wie im vergangenen Jahr Stralsund – die Absicht habe zu privatisieren, die Rechtsstruktur der Sparkasse sie aber daran hindere, sagt Christoph Schalast, der seit 2002 an der HfB – Business School of Finance and Management Rechtswissenschaften lehrt, im Interview der Börsen-Zeitung. Deutschland stehe innerhalb der Europäischen Union (EU) mit den Trägerstrukturen bei Sparkassen isoliert da. Erfahrungen in anderen EU-Staaten zeigten, dass eine maßvolle Deregulierung und Liberalisierung des Sparkassensektors möglich seien, ohne dass die flächendeckende Versorgung mit Bankprodukten verloren gehe.
Für die hessischen Sparkassen lehnte unterdessen die Nassauische Sparkasse (Naspa) die geplante Stammkapitaloption ab. „Ich höre keine Argumente, die mich überzeugen“, sagte der Chef der mit einer Bilanzsumme von 17 Mrd. Euro viertgrößten deutschen Sparkasse, Jens Fischer.
– Interview Seite 5
– Bericht Seite 5
Börsen-Zeitung, Banken und Finanzen – Ausgabe Nr. 239 vom 10. Dezember 2005 >>> http://www.boersen-zeitung.com/online/redaktion/aktuell/bz239015.htm

Kein oeffentliches Eigentum verhoekern!

Gegen Privatisierung von Bundesvermögen zur Sanierung des Haushalts.
Um den Bundeshaushalt auszugleichen, plant die Regierung, in den beiden kommenden Jahren Bundeseigentum in einem Wert von 40 Milliarden zu veräußern. Bis zum Jahr 2009 sollen es insgesamt 54 Milliarden werden. Verkauft werden soll unter anderem der Rest der Telekom-Aktien, die noch in Bundesbesitz sind, die Deutsche Bahn oder Abschnitte von Bundesautobahnen. Diskutiert wurde auch, wie die Welt am 26.11. schreibt, der Verkauf von Immobilien, so von Ministerien. Das sei aber wieder verworfen worden. (Vorhaben, Minister zu verkaufen, sind noch nicht gemeldet worden.)
Der Verkauf von öffentlichem Eigentum ist nicht der richtige Weg, die Staatsfinanzen in Ordnung zu bringen. Der Staat braucht Sachvermögen, um seinen Aufgaben bei der Daseinsvorsorge oder der Preisregulierung nachzukommen. Zur Privatisierung gibt es Alternativen: Die Haushaltsdefizite sind durch höhere Steuereinnahmen zu beseitigen: Die Besteuerung der Gewinneinkommen und Vermögen muss wieder erhöht werden. Anzustreben ist der Stand von 1991. Denn würden die Gewinneinkommen wieder mit demselben effektiven Steuersatz belastet, wie dies Anfang der 90er Jahre der Fall war, dann hätte der Staat Mehreinahmen von rund 40 Milliarden Euro. Würden die hohen Vermögen und Erbschaften wieder angemessen besteuert, kämen je nach Ansatz weitere 15 Milliarden hinzu, und könnten die Bundesländer sich auf eine sorgfältigere Steuerpraxis verstehen, ließen sich viele zig Milliarden Steuerhinterziehung vermeiden.
Privatisierung widerspricht jeder vernünftigen Auffassung über geordnetes Wirtschaften. In der Privatwirtschaft schließlich gilt als Bankrotteur, wer mehr ausgibt als er einnimmt und dann gezwungen ist, einen großen Teil seines Vermögens zu verkaufen. Bevor der Bund Vermögen verkauft, ist doch wenigstens zu fragen, warum er so wenig eingenommen hat, obwohl doch seine Ausgaben nur sehr mäßig angestiegen sind. Der entscheidende Grund hierfür ist die anhaltend absinkende Besteuerung der Gewinne und Vermögen. Während der Anteil der Gewinne am Volkseinkommen kräftig angestiegen ist und auch die Vermögen beträchtlich angewachsen sind, sind die Einnahmen des Staates aus Gewinn- und Vermögensbesteuerung von 1991 bis 2004 von 69 Mrd. Euro auf 67 Mrd. Euro gefallen. Die Massensteuern dagegen haben in demselben Zeitraum kräftig zugelegt. Sie sind von 236 Mrd. auf 317 Mrd. angestiegen.
Damit ist eines klar: Der Staat verzichtet zunehmend darauf, Gewinn und Vermögen zu besteuern. Um das Defizit nicht zu groß werden zu lassen, werden erstens sozialen Leistungen und die öffentlichen Personalausgaben gekürzt und zweitens die Massensteuern erhöht. Die geplante Mehrwertsteuererhöhung ab 2007 und die weiteren Kürzungen im sozialen Bereich setzen diese Strategie fort. Dennoch lassen sich die Defizite so nicht eindämmen: Denn wenn der Staat Gewinnbezieher und Vermögensbesitzer reichlich beschenkt, dann ist die Freude dort zwar groß, aber die gesamtwirtschaftlichen Folgen sind fatal: Die so liebevoll Bedachten geben nicht aus, was sie zusätzlich einnehmen. Folglich nehmen Nachfrage und Wachstum ab und konsequenterweise sind zusätzliche Steuereinnahmen nicht in Sicht. Auf der anderen Seite steigen die Ansprüche an den Staat, weil nun noch mehr Erwerbslose zu versorgen sind. Weitere Kürzungen beim Arbeitslosengeld I und II werden die Folge sein.
Das Ende vom Lied ist leicht zu erraten: Nachdem wegen der Steuergeschenke die Reichen reicher und der Staat ärmer geworden sind, verkauft der Staat nun sein Vermögen an dieselben Reichen. Zu betonen ist: Die Käufer bezahlen den Kaufpreis mit den Steuergeschenken, die sie vorher vom Staat reichlich bekommen haben. denn es sind diese Geschenke, die das Haushaltsdefizit verursacht haben.
Grundsätze gibt es offenbar nicht mehr, wenn es ums Bereichern geht. Es ist hier wichtig, an den Leitgedanken des Artikel 115 des Grundgesetzes zu erinnern, der festgelegt, dass der Staat nur soviel Kredit aufnehmen soll, wie er durch Investitionen seinem Sachvermögen dazufügt. Sein Nettovermögen soll sich bei Beachtung dieser Regel durch Kreditaufnahme nicht verringern. Für die gegenwärtige Situation eines sehr großen Ungleichgewichtes auf dem Arbeitsmarkt sieht unsere Verfassung sicherlich eine Ausnahme vor. Hier kann die Kreditaufnahme höher ausfallen als die öffentlichen Investitionen. (Eine Verfassungsklage dagegen wäre also reiner Unsinn.) Was uns hier aber interessieren muss, ist die Grundidee, wonach der Staat sein Nettovermögen eben nicht verringern soll. Das allerdings, der Geist der Verfassung, zählt nicht mehr, wenn es ums Geschäfte-Machen geht.
 
Dass sich unsere Verfassung von der Grundidee leiten lässt, das öffentliche Vermögen nicht zu verringern, hat einen tieferen Sinn: In sehr vielen Leistungsbereichen versagt die Privatwirtschaft. Marktversagen ist traditionell von den unterschiedlichen Richtungen der Wirtschaftswissenschaft anerkannt. Erst der Neoliberalismus redet von Staats- und Demokratieversagen. Wir aber brauchen staatliche Leistungen in vielen Bereichen, so im Gesundheits- und Verkehrswesen, in der Wasser- und Energieversorgung und in vielen Breichen mehr. Ohne öffentliches Eigentum kann es keine wirksame Daseinsvorsorge des Staates geben. Viele Länder, die die Privatisierung sehr vorangetrieben haben, sind nun wegen unzureichender Leistungen der Privatunternehmen gezwungen, die entsprechenden Bereiche wieder zu öffentlichem Eigentum zu machen. Wir können uns diesem Umweg ersparen, indem wir gleich aus den Erfahrungen mit der Privatisierung lernen.
[Verfasser: Herbert Schui. WASG-28.11.2005)

Wissenschaftsrat bangt um Qualitaet der Kliniken

Privatisierung der Unikliniken Gießen und Marburg / Forschung und Lehre müssen auch künftig Priorität haben
FRANKFURT/MAIN (ine). Auch nach der geplanten Privatisierung der Universitätskliniken Gießen und Marburg soll die Einrichtung für Forschung und Lehre weiterhin zur Verfügung stehen, so lautet die Empfehlung des Wissenschaftsrates im neuen Evaluationsbericht.

>>> http://www.aerztezeitung.de/docs/2005/11/21/209a0902.asp?cat=/politik

Die Gefahren der Privatisierung. Wie der Wissenschaftsrat die Aenderungen an deutschen Universitaetsklinika bewertet

Was Berliner Hochschulmediziner bei der Fusion ihrer Klinika durchgemacht haben, will der Wissenschaftsrat Münchner Ärzten offenbar ersparen. Von der seit einiger Zeit diskutierten Zusammenlegung der beiden medizinischen Fakultäten der Technischen Universität (TUM) und der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) rät er ab. „Eine Fusion kann ein irritierender Prozess sein“, sagte der Vorsitzende des Rats, Karl Max Einhäupl gestern auf einer Pressekonferenz in Berlin, bei der er die Ergebnisse der Herbstsitzungen seines Politikberatungs-Gremiums vorstellte. Der Rat plädiere jedoch dafür, die zwei Standorte des LMU-Klinikums auf dem Campus des Klinikums Großhadern zusammenzulegen.
Dem Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin gab der Wissenschaftsrat durchweg gute Noten. Es habe die Empfehlungen der letzten Evaluierung 1997 zum großen Teil umgesetzt und sich zu einer national und international anerkannten Institution auf dem Gebiet der Vorbeugung und Kontrolle von Infektionskrankheiten entwickelt.
Der Wissenschaftsrat hat sich zudem mit einem Novum in Deutschland befasst: der Privatisierung einer Universitätsklinik, wie sie in Hessen bei den seit kurzem fusionierten Universitätsklinika in Gießen und Marburg ansteht. Der Rat hat nun Voraussetzungen formuliert, die ein privates Klinikum erfüllen muss, um Unterstützung im Rahmen des Hochschulbauförderungsgesetzes er erhalten. Einhäupl und seinen Kollegen geht es vor allem um Befugnisse im Bereich Forschung und Lehre. Um zu sicherzustellen, dass die Geschäftsführung nicht zum Nachteil von Forschung und Lehre entscheidet, schlagen sie ein Stimmrecht des Dekans in der Geschäftsführung vor. Außerdem soll das Land Hessen das Fächerspektrum gesetzlich festschreiben und die Sicherheit der klinischen Ausbildungsplätze garantieren.
Die hessische Landesregierung hatte im Dezember 2004 beschlossen, die Klinika im Marburg und Gießen vollständig zu privatisieren, weil es an Geld für dringend notwendige Investitionen mangelte. Allein in dem maroden Gießener Universitätsklinikum werden schätzungsweise 200 Millionen Euro für eine Sanierung benötigt.
Einhäupl befürchtet, dass das Beispiel Schule machen könnte und sich nun noch weitere Bundesländer dazu entschließen, ihre Universitätsklinika zu verkaufen. „Das ist verlockend für die Länder. Viele der Kliniken befinden sich in einem desaströsen Zustand und müssen dringend saniert werden“, sagte er. Er sei zwar durchaus offen für Experimente und halte Modelle, in denen sich private Investoren engagieren, für zukunftsträchtig. Eine flächendeckende Privatisierung findet er jedoch problematisch. „Was das für Schwierigkeiten mit sich bringt, wird man vielleicht erst in zehn Jahren sehen“, sagte Einhäupl.
Einige Vereinbarungen des gerade abgeschlossenen Koalitionsvertrags von CDU/CSU und SPD heißen Einhäupl und seine Kollegen nicht gut. Sie kritisieren vor allem, dass der Anteil des Bundes am Hochschulbau schrittweise auf Null reduziert werden soll. „In weniger reichen Ländern wird es enorm schwierig werden, Geld für den Hochschulbau zu bekommen“, glaubt Einhäupl. Auch die insgesamt geschrumpfte Zuständigkeit des Bundes im Hochschulbereich sehen die Experten kritisch. Sie fürchten, dass die Hochschullandschaft zu einem Flickenteppich mit stark abweichenden Regelungen wird, hoffen aber bei der Realisierung der neuen Gesetze noch Nachbesserungen erwirken zu können.

Anne Brüning
Berliner Zeitung, 15.11.2005