Versicherungswirtschaft diktiert der Bundesregierung die Privatisierung unserer Daseinsvorsorge

Am 21. April legte die sogenannte Fratzscher-Kommission ihren Bericht zur „Stärkung von Investitionen in Deutschland“ vor. Darin finden sich zahlreiche Vorschläge zur Privatisierung der Daseinsvorsorge. Als mögliche neue Investoren werden Versicherungen unter dem Begriff ‚institutioneller Anleger‘ ins Spiel gebracht:
„[…] zur Aufnahme von Fremdkapital institutioneller Anleger […] könnte die [neu zu schaffende Infrastruktur-] Gesellschaft Anleihen ausgeben und so Anlagemöglichkeiten für institutionelle Anleger schaffen“ (S. 61). Und weiter: „Institutionelle Investoren hätten die Möglichkeit, auf eigenes Risiko [in öffentliche Infrastrukturen] zu investieren“ (S.63).
Dazu sollen die bisherigen Schutzvorschriften für Anleger und Gesellschaft gelockert werden… Weiter lesen


Die gesamtwirtschaftliche Folgen eines kapitalgedeckten Rentensystems sind prognostizierbar. Mit den Rentenreformen der Jahre 2000 bis 2007 sollten die voraussehbaren Wirkungen des demografischen Wandels auf das Rentensystem bewältigt werden. Daher wurden das Rentenalter heraufgesetzt, das Rentenniveau gesenkt und ein so genannter Nachhaltigkeitsfaktor in die Rentenformel eingefügt. Mit diesem Vorgehen wurde ein grundsätzlicher Zielwechsel eingeleitet, von der Sicherung des Lebensstandards im Rentenalter zur Beitragssatzstabilität. Das in Zukunft niedrigere Rentenniveau soll durch den staatlich geförderten Aufbau eines privaten Kapitalstocks (Riesterrente) ohne Arbeitgeberbeteiligung ausgeglichen werden. Bei der Analyse der gesamtwirtschaftlichen Folgen dieser Reformen zeigt sich, dass der gewählte Übergang zu einer verstärkten Kapitaldeckung sowohl Wachstumsprobleme erzeugt als auch zu einer ungenügenden Sicherung im Alter führt. Die bisherige Strategie ist also zur Kompensation der demografischen Belastungen ungeeignet.