Freie Kooperation durch GPL

Wäre FFmpeg, eine freie Multimedia-Bibliothek, nicht Open Source, sondern ein kommerzielles Produkt eines Software- und Systemhauses, wäre das Projekt vielleicht am Ende. Denn auch in Unternehmen kommt es vor, dass Mitarbeiter mit ihrem Chef unzufrieden sind – wie gerade einige Entwickler bei FFmpeg. Allerdings bleibt in der privateigentumsbasierten Produktion dann nur die Kündigung. Wenn so mehrere tragende Säulen einer Entwicklung abspringen, ist unter Umständen die Existenz eines ganzen Projekts gefährdet. In der Open-Source-Welt hingegen kann der frustrierte Entwickler das Projekt einfach mitnehmen und einen sogenannten Fork gründen. Und wenn genug andere Entwickler mitkommen, kann der Fork das ursprüngliche Projekt sogar ersetzen. Das FFmpeg-Projekt wird daher auf jeden Fall weiterexistieren: Ob das Original, der De-facto-Fork oder alle beide, ist momentan noch nicht abzuschätzen. Sicher ist jedoch, dass den Benutzern eine der wichtigsten Multimediabibliotheken erhalten bleibt. Und dass auf der Basis der GPL ganz reale Beispiele „freier Kooperation“ (Christoph Spehr) möglich sind. Mehr lesen

Apple iOS vs. Open Source

Mit dem freien Media-Player VLC hat Apple nun das zweite prominente Open-Source-Programm aus seinem Software-Verkaufsportal „App Store“ verbannt und so einen Lizenzkonflikt gelöst: GPL-Programme dürfen nunmal nicht über den App Store verkauft und eigentlich nicht einmal auf iPhone und iPad portiert werden. Das liegt daran, dass sich die beiden Lizenzen an entscheidender Stelle unvereinbar widersprechen und weder die Free Software Foundation (um eine private Aneignung von GPL-Software zu verhindern) noch Apple (um ihre Umsatzquelle AppStore zum Software-Erwerb unumgänglich zu machen) werden sich in dieser Frage bewegen. Nachdem Apple einst im Falle seines Computer-Betriebssystems OS X mit der strategischen Öffnung hin zu Linux auf die Kompatibilität mit Freier Software gesetzt hat, meint der Konzern nun im Falle seines Tablet- und Telefon-Betriebssystems iOS offensichtlich, durch die Abschottung der beiden Welten seine Interessen besser durchsetzen zu können. Mehr lesen

Landgericht verurteilt GPL-Verletzung und anerkennt damit die Copyleft-Regelung

In einem Urteil vom 6. September 2006 hat mit dem Landgericht Frankfurt am Main zum ersten Mal ein deutsches Gericht die GPL in einem zivilrechtlichen Verfahren bestätigt. Aufgrund einer offenbar zunehmenden Zahl dieser Verstöße wurde mittlerweile gpl-violations.org gegründet, um klarzumachen, dass GPL-Software kein Selbstbedienungsladen wie Public Domain ist, sondern die Weitergabe mit bestimmten Bedingungen verbindet.