Offensive für neue Wohnungsprivatisierungen?

Die Lobbyverbände werden wieder lauter. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) plädiert dieser Tage für den verstärkten Verkauf kommunaler Wohnungen. Der Zeitpunkt für gute Erlöse aus Privatisierungen sei demnach günstig. Derzeit seien Höchstpreise zu erzielen, sehr viel besser würden die Zeiten wohl nicht mehr werden, – so steht es in einem Argumentationspapier des Instituts. Da fühlt man sich tatsächlich Jahre zurückversetzt, – denn die Argumentationen die für die Privatisierungen zahlreicher öffentlicher Wohnungsbestände in den 1990er bis Ende der 2000er Jahre ins Feld geführt wurden sind die selben die jetzt wieder auftauchen. Als zentrales Argument wird genau wie damals angeführt, dass die Kommunen sich mit den Verkäufen entschulden könnten. Laut IW-Papier beträgt der Bilanzwert der hierzulande rund 2,6 Mio. Wohnungen in öffentlicher Hand 137,6 Mrd. Euro. Öffentliches Eigentum das bei Finanzinvestoren Begehrlichkeiten weckt. Konkret benannt werden in dem Papier neun Kommunen bzw. deren kommunale Wohnungsbauunternehmen, – darunter auch die Leipziger LWB. Bleibt zu hoffen, dass man sich in den Entscheidungsgremien von einem solchen Testballon nicht beeindrucken lässt und durch Finanzkrise und die Erfahrungen, die man bspw. beim Verkauf der WOBA Dresden (pdf) gemacht hat klüger geworden ist. Denn alle Hinweise und Warnungen, die damals von den Kritikern des WOBA Verkaufs ins Feld geführt worden sind, sind Realität geworden.

Solange der Wohnungsektor noch marktwirtschaftlichen Kriterien unterliegt (denn das muss ja nicht immer so bleiben), wäre es wünschenswert, dass Entscheidungsträger anstatt weiter öffentliches Eigentum zu verschleudern, über tatsächlich für die Menschen sinnvolle Maßnahmen nachdenken und diese auch umsetzen. Beispielsweise:

  • Ein gesetzliches Verbot weiterer Verkäufe von öffentlichen Wohnungsbeständen an Finanzinvestoren, Private-Equity oder Hedge-Fonds würde den Handel mit Immobilien aus reinen Profitinteressen einschränken.
  • Durch eine gesetzliche Regelung und von den Kommunen festgelegte verbindliche Mietobergrenze für Wohnraum kann Spekulation mit Wohnungen wirtschaftlich uninteressant gemacht werden.
  • Ein umfangreiches Programm zur Kommunalisierung von Wohnungen ist notwendig um Städte und Gemeinden in ihrem stadtentwicklungspolitischen Handlungsspielraum zu stärken.
  • Der Verzicht auf die Finanzierung durch private Banken bei der Wohnungsbauförderung spart auf lange Sicht Geld. Eine Art Bundesfonds für Wohnungsbau durch gemeinnützige Bauträger, finanziert aus öffentlichen Geldern könnte ein Instrument gegen zunehmende Wohnungsknappheit und Mietsteigerungen sein. (siehe bspw. Salzburg).
  • Die Rechtsform kommunaler Unternehmen muss so gewählt werden, dass sie renditeorientierte Wohnungspolitik ausschließt und größtmögliche demokratische Einflussmöglichkeiten durch die Bürgerinnen und Bürger ermöglicht.
  • Unabhängig von öffentlichem Wohnungsbestand ist die Förderung und Neugründung von Wohnungsgenossenschaften erstrebenswert.

 

Und noch dazu ein Blick von der anderen Seite: Warum kaufen Investoren kommunale Wohnungsgesellschaften? Welche Folgen hat das für die Mieter?

In der BRD besitzen die kommunalen und öffentlichen Wohnungsunternehmen zurzeit noch rund 2,6 Millionen Wohneinheiten (vergleichsweise: 2007 waren es noch >3 Millionen Wohneinheiten). Die Mieten sind in der Regel preiswert und die Lage der Wohnungen ist häufig attraktiv. Die Investoren sehen daher erhebliche Potentiale zur Renditesteigerung. Außerdem spielt das niedrige Zinsniveau eine Rolle, so dass das zum Erwerb der Wohnungsunternehmen benötigte Fremdkapital preiswert zu beschaffen ist. Den neuen Eigentümern der Wohnungsbestände geht es jedoch in erster Linie um die Erzielung einer maximalen Rendite und nicht um das öffentliche Gemeinwohl. Daran hat sich in den letzten 15 Jahren auch nichts geändert. Damit werden die Mieter einem hohen Risiko ausgesetzt. Sogut wie alle bisherige Erfahrungen zeigen, dass werthaltige Teilbestände in der Regel gewinnbringend weiterverkauft und Mieterhöhungsspielräume maximal ausgeschöpft werden. Oft verdrängen Modernisierungen einkommensschwächere Mieter und in vielen Fällen werden Bewohner unter Druck gesetzt und durch rechtliche Schikanen verängstigt. In nichtprofitablen Beständen werden gleichzeitig Instandhaltungen und Modernisierungen gestreckt oder unterlassen.

Man könnte das noch detailiert und in konkreten Punkten auch mit zahlreichen Beispielen weiter ausführen, aber das unterlasse ich an der Stelle und hoffe darauf, dass dieser Vorstoß des IW ohne jede Relevanz bleibt.

 

 

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