Die Koalitionsvereinbarung hat eine ganze Reihe von Ansätzen zur Fortsetzung des Privatisierungskurses eröffnet. Dabei ist die Privatisierung der Bundesbahn nur ein Posten. Langfristig wichtiger ist die mehrfach angesprochene Notwendigkeit der Entwicklung von Kriterien, der Aufgabenkritik bezüglich derzeit öffentlich erbrachter Leistungen. Die Sprache erinnert sehr an die Fassung der Staatsaufgabenkritik der Scholz-Kommission in Berlin 2001 (mehr zu Fragen der Verwaltungsreform hier)
Diskussion von Kriterien und Kritik öffentlicher Aufgaben werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit verlaufen – wenigstens legt dies die Koalitionsvereinbarung nahe. Auch der Ausstieg aus den jetzt durch staatliche Intervention geretteten Unternehmen wird sich so vollziehen. Nicht nur, dass sich die Koalition mit diesen Formulierungen einen universellen Begründungszusammenhang für Fortschreibung und Förderung von Privatisierungen geschaffen hat – hier geht es auch um die Legitimierung von damit verbundenen Umverteilungsprozessen. Dies betrifft vor allem auch den Umgang mit den Hilfen, die in den Konjunkturpaketen Unternehmen zugeflossen sind. Insofern hat die Große Koalition die Neuauflage der Privatisierungspolitik mit den Regelungen der Konjunkturpakete, mit der Schuldenbremse und mit der Schaffung der Partnerschaft Deutschland AG, einer Beratungsfirma für die Installierung von ÖPP perfekt vorbereitet.