Urteil: Anti-Privatisierungs-Volksbegehren zulässig

Volksbegehren zur Offenlegung der Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe und Kita-Volksbegehren sind zulässig
Der Berliner Wassertisch begrüßt die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofes vom 6. Oktober 2009: Die Zulassung des Kita-Volksbegehrens und des Volksbegehrens zur Offenlegung von Geheimverträgen im Bereich der Berliner Wasserwirtschaft ist ein deutliches Signal zur Stärkung der direkten Demokratie in der Bundeshauptstadt. Dieser Meilenstein zur verstärkten Partizipation aller Bürger kann ein Gegengewicht schaffen gegenüber einem politischen System, das sich immer mehr von seinen Bürgern entfernt und Entscheidungen an externe Berater delegiert, denen jedes demokratische Mandat fehlt.

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