Private Rechtsformen für die Erbringung öffentlicher Leistungen ungeeignet

Am 18.06.09 wird im Bundestag in zweiter Lesung ein Antrag der Grünen zu “Rechtsklarheit und Transparenz schaffen – Öffentlichkeit von Aufsichtsratssitzungen kommunaler Gesellschaften bundesrechtlich eindeutig normieren“ behandelt. Die erste Lesung fand am 5.März statt. Für die Linksfraktion sprach Katrin Kunert ( siehe auch Plenarprotokoll 16/208 S. 22554) Das Protokoll vom 5. März ist vor allem deshalb interessant, weil von den Vertretern der CDU/CSU (Abg. Krings) und der SPD (Abg. Benneter) bei ihrer Verteidigung des gegebenen Zustandes der Intransparenz von Entscheidungen öffentlicher Unternehmen in der privaten Rechtsformen eingestanden wurde, dass diese Rechtsformen selbst für die Erbringung öffentlicher Leistungen letztendlich ungeeignet ist …