Mit Zwangs-ÖPP die Krise verlängern

Gestern haben die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD gemeinsam einen Antrag unter dem Titel „Faire Wettbewerbsbedingungen für Öffentlich-Private Partnerschaften schaffen“ (Drs. 16/12283) im Bundestag eingebracht.

In diesem Antrag wird die Befreiung von Leistungen, die im Rahmen der ÖPP erbracht werden, von der Mehrwertsteuer gefordert. Der zweite Punkt ist aber interessanter: Durch Änderungen in der Bundeshaushaltsordnung soll das faktisch schon bestehende Privatisierungsgebot noch verschärft werden.
Es ist bemerkenswert, dass selbst unter den Bedingungen der Krise und der damit unsicherer werdenden Perspektiven auch von ÖPP-Projekten (es drängen sich Parallelen zu CBL-Geschäften auf – mehr dazu im City-Crash-Counter) Privatisierung ein Eckpfeiler der Regierungspolitik bleibt. Dies deckt sich mit den Aussagen, die bis in die EU hinein getätigt werden – Privatisierung und Haushaltskonsolidierung bleiben unhinterfragte Dogmen. Durch das Bundesministerium der Finanzen selbst wird das Zukunftsinvestitionsgesetz als Möglichkeit des Ausbaus von ÖPP-Projekten angesehen: „Entscheidend für die Wirksamkeit des Programms ist, dass die Projekte schnell umgesetzt werden. Dazu können Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) einen wesentlichen Beitrag leisten. Sie erhöhen die Planungskapazitäten in der aktuellen Situation, da sie die öffentliche Verwaltung entlasten. In der Regel können Projekte durch ÖPP schneller und terminsicherer realisiert werden.“ (weiter)
Dass die Privatisierungspolitik mit zu den Auslösern der Krise gehört, wird beiseite geschoben. Dazu passt auch, dass die Bundesregierung weiter die Initiative „Partnerschaft Deutschland“ mitträgt, die in der Gründung der ÖPP Deutschland AG gipfelte, an der Bund und Länder die Mehrheit halten. Dieses privatwirtschaftliche Unternehmen soll die öffentliche Hand bei ÖPP-Projekten beraten – jenseits aller Öffentlichkeit und demokratischer Kontrolle. Die nächste Krise lässt grüßen.

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