Die Studie untersucht zwei Rechtsstreitigkeiten, um wandelnde Vorstellungen vom Eigentumsbegriff am Wald zu verorten.
Nach einer systematischen Diskussion des Eigentumbegriffs wird knapp die vorhandene Literatur zur Waldnutzung referiert. Die erste Fallstudie, von Stefan Breit untersucht, widmet sich einem seltenen Fall: Um ihre Nutzungsrechte an einem Waldbereich feststellen zu lassen, strengten 1607 zwölf oberbayerische Gemeinden eine Klage gegen den Landesherrn, Herzog Maximilian I., vor dem Reichskammergericht in Speyer an. Streitpunkt war ein östlich von München gelegenes Waldstück namens „Gemain“, das die Anwohner für Schweinemast und Holzproduktion nutzten. Der Jesuitenorden im nahegelegenen Ebersberg erhob darauf ebenfalls Nutzungsansprüche. Es war höchst selten, daß der Herzog selbst zum Hauptbeklagten in einem solchen Verfahren wurde. Der Prozessverlauf ist äusserst spannend.
Belows Untersuchung konzentriert sich auf einen Konflikt zwischen dem Amt Büren und der Stadt Bern im 18. Jahrhundert. Die Bürener drängten darauf, ihre jahrhundertelange Nutzung in ein zeitgemässes Eigentumsrecht umzumünzen, waherend der Berner Rat auf seinen Eingriffsmöglichkeiten beharrte. Eindringlich zeigt Below die Verschiebungen des Eigentumsbegriffs, innerhalb derer Wald von einem polyfunktionalen Bedarfsträger zum privaten Kapital der Bürgemeinde wurde.
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