Die Kürzungsmaßnahmen im Rahmen der sogenannten Troika aus Europäischer Kommission, Internationalem Währungsfonds (IWF) und Europäischer Zentralbank (EZB) greifen tief in das Haushaltsrecht der Mitgliedstaaten ein, beschneiden Arbeits-, Sozial- und Streikrechte, machen direkte Vorgaben zu Lohn- und Rentenniveaus oder dem Umbau der Sozialsysteme, verordnen Privatisierungen. Mit der Durchsetzung und Überwachung dieser Austeritätsmaßnahmen (sogenannte Memoranda of Understanding mit den entsprechenden «Programmländern»), die im Gegenzug zu den «Hilfskrediten» die Zahlungsfähigkeit der Krisenländer vermeintlich sichern sollen, verstößt die Troika gegen Grund- und Menschenrechte (z. B. das Recht auf Tarifautonomie oder das Recht auf Gesundheitsversorgung) sowie – zumindest die Unionsorgane Kommission und EZB – gegen europäisches Recht. Vor allem aber überschreitet die EZB in vielfacher Hinsicht ihr Mandat.
Diesen Zusammenhang von Rechtsbrüchen im Rahmen des Krisenmanagements beleuchtet ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers und Juraprofessors (Uni Bielefeld) Andreas Fisahn. Steffen Kommer und Andreas Fischer-Lescano haben kürzlich ebenfalls ein Gutachten im Auftrag der Arbeiterkammer Wien zur grund- und menschenrechtlichen Problematik der Austeritätspolitiken vorgelegt. Lukas Oberndorfer stellt heraus, dass es sich hierbei keineswegs um vorübergehende Inkohärenzen angesichts schneller Handlungsnotwendigkeiten handelt, sondern um eine neue strategische Ausrichtung.