Beweise beim Filesharing muss Abmahnender erbringen
In einem Fall von Filesharing auf Internet-Tauschbörsen hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen I–20-W 132/11) positiv für den Angeklagten entschieden. Mitte Januar 2012, urteilte es, dass Abmahnende darlegen müssen, dass sie tatsächlich die Rechte für die einzelnen Stücke besitzen. Darüber hinaus wurde dem Abgemahnten zugesprochen, dass er u.U. nicht wissen könne, dass Musikdateien über seinen Internetanschluss getauscht wurden. Diese Entscheidung verortet die Beweislast nicht mehr beim Beklagten. Weiterlesen