Ein Urteil mit Pilotcharakter: Am Dienstag hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main erstmals einer Kartellbehörde das Recht bestätigt, die Wasserpreise eines regionalen Versorgers zu kontrollieren. Im konkreten Fall hatte das hessische Wirtschaftsministerium dem Wetzlarer kommunalen Versorger Enwag vorgeschrieben, seine Preise um 29,4 Prozent zu senken. Dies sei rechtens, entschieden die Frankfurter Richter. In NRW werden bis Ende des Jahres alle Wasserpreise überprüft. Az.: 11 W 23/07; Quellen: Berliner Tagesspiegel und Westdeutsche Allgemeine Zeitung vom 20. und Süddeutsche Zeitung vom 19. November.