Wohnung oder Unterkunft
In einer vom Berliner Arbeitslosenzentrum (BALZ), Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und von Wohlfahrtsverbänden im September vorgelegten Bilanz einer mehrwöchigen mobilen Beratungsaktion heißt es, dass viele Ratsuchende darüber klagten, „dass die Jobcenter die tatsächlichen Wohnkosten nicht mehr übernähmen, weil ihre Miete die vom Land Berlin festgesetzten Mietobergrenzen überschreiten würde“. Die Zahl derjenigen, die die Differenz aus dem Regelsatz bestreite, steige an. Eine Kritik an den Regelungen für Langzeiterwerbslose muss zukünftig aber nicht nur die Richtsätze, sondern auch den Gegenstand der Leistung beachten. Schließlich ist seit der Einführung von Hartz IV nicht mehr von den Kosten für eine „Wohnung“ die Rede, sondern nur noch von den Kosten für eine „Unterkunft“. (Mieterecho, Nr. 372)
Notunterkünfte bzw. wohnen im Substandard ist das Schwerpunktthema der aktuellen Ausgabe des Berliner Mieterecho. Gemeint sind Behelfsunterkünfte für Obdachlose, Studierende, Menschen, die ihre Miete nicht mehr zahlen können, Tagelöhner, unliebsame Mieter*innen, ALG II Bezieher*innen, Geflüchtete.
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