Attac unterstuetzt Volksbegehren gegen Privatisierung der Landeskliniken

18.10.05 – Alsfeld – Die Attacgruppe Alsfeld unterst�tzt das von Marburg ausgehende Volksbegehren gegen die Privatisierung der Landeskliniken. Die von der hessischen Landesregierung unter Führung von Roland Koch (CDU) gewollte Privatisierung (zunächst Marburg/Gießen) bedeute einerseits Kapazitäts- und Personalabbau ,andererseits führe sie zu Mehrarbeit bei verschlechterten Arbeitsbedingungen und zu sinkendem Einkommen der Beschäftigten.
Besonders gravierend sei, dass unter einer Privatisierung der Kliniken die medizinische Betreuung großer Teile der Bevölkerung leide. Am härtesten beträfe es die Patienten mit langwierigen Krankheiten, ließe sich doch mit ihnen für einen privaten Betreiber keinen Gewinn machen. Widerstand sei notwendig, denn es könne nicht angehen, dass sich das Land aus der Verantwortung für die Gesundheit seiner Bevölkerung zurückziehe und dieses Feld profitorientierten Großunternehmen überlasse. Eine Dominanz der Ökonomie gegenüber der Medizin dürfe es nicht geben.
Wie Hans-Georg Bodien von Attac Alsfeld weiter mitteilt, habe man auch das seit Anfang September 05 in Kraft getretene ÖPP-Beschleunigungsgesetz einer kritischen Betrachtung unterzogen. So heiße nämlich seit einiger Zeit die Zauberformel für die Lösung öffentlicher Finanznot PPP oder ÖPP. Darunter sei die Zusammenarbeit �ffentlicher und privater Akteure bei der Erstellung,Finanzierung und auch Management bisher öffentlich erbrachter Leistungen (Sanierung und Neubau von Schulen und Hochschulen, Krankenhäusern etc) zu verstehen.
Solche Deals seien besonders dreist, leisteten sie doch der klar profitorientierten Kalkulation bei der öffentlichen Daseinsvorsorge ungeniert Vorschub, zögen sich Amts- und Mandatsträger aus der Verantwortung zurück und trügen zur massiven Entziehung demokratischer Kontrolle eigentlich �ffentlicher Angelegenheiten bei. Mit dem ÖPP (Öffentlich Private Partnerschaft)-Beschleunigungsgesetz habe der Gesetzgeber unter anderem das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die Vergabeordnung, das Fernstraßenprivatfinanzierungsgesetz und die Bundeshaushaltsordnung geändert, und mit der Änderung des Grunderwerbssteuergesetzes und des Grundsteuergesetzes habe er neuerlich zugunsten privater Investoren steuerliche Ausnahmetatbestände geschaffen.
Quelle: >>> http://www.osthessen-news.de/beitrag_A.php?id=1119481

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