www.bauernkriege.de liefert ein interessantes Panorama von Landvertreibung, Enteignung der Allmende, Hunger und Revolten weltweit überblicksartig aus den vergangenen 3000 Jahren und tatsächlich detailliert ab Spätmittelalter/Frühneuzeit. Unter der Überschrift „Privatisierung des Gemeindeeigentums“ heißt es:
Ursprünglich als Genossenschaft von miteinander Wirtschaftenden, wurde die dörfliche Gemeinde im 19. Jahrhundert systematisch ihrer materiellen Grundlagen entblößt. Was heute unter dem Begriff der Bio-Produktion im ständigen Sprachgebrauch genutzt wird, galt in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts als rückständig und überholt. Die dem Fortschritt dienen sollenden Reformen haben jedoch keineswegs ausschließlich zur Modernisierung der Landwirtschaft beigetragen. Sie verhalfen vornehmlich der Bereicherung einiger weniger, wenn man sie in gesamter Wirkung betrachtet: „Regulierungsedikt“ v. 14.9.1811 ; „Edikt über die bürgerlichen Verhältnisse“ v. 11.3.1812 ; „Gendarmerie-Edikt“ v. 30.7.1812 ; „Regulierungs- und Ablösebestimmungen“ v. 29.5.1816 und v. 7.6.1821, die Münz- und Währungsreform v. 30.9.1821 u.s.w.
Die „Reformen“, die eigentlich einer Befreiung der Bauern von feudalen Abhängigkeiten zugedacht waren, erwiesen sich in der harten Realität für die Landbevölkerung als Ursachen für Verelendung und Verarmung. Die bäuerlichen Gemeinden wurden mit unlösbaren Problemen des Pauperismus konfrontiert die zu den Hungerepidemien der 1830er und 1840er Jahre führten. Die sozialen Spannungen zerrissen schließlich miteinander wirtschaftende Gemeinden. Aus nicht enden wollender Not versuchten sich hunderttausende Angehörige einst fester Familienverbände in großen Abwanderungswellen vor dem Verhungern zu retten. Diese Folgen einer drastischen kulturellen Rückentwicklung für etwa fünfzig Jahre werden in der traditionellen Geschichtsschreibung als „erfolgreiche Industrialisierung“ verherrlicht während die unglaublichen Bereicherungsorgien einiger weniger „Unternehmer“ fast grundsätzlich verschwiegen werden.
Wir wissen heute, dass die Reformen in der Regel von Staatsbehörden angeordnete Bereicherungen für oben waren. Sie orientierten wie beispielsweise die „Preußische Gemeinheitsteilungsordnung vom 7.Juni 1821“ auf die Durchführung von Privatisierungen des genossenschaftlichen Nutzungsverbandes der Gemeinden.