FDP will Gesetz gegen Enteignungen

Mit dem Entwurf eines Gesetzes gegen Enteignungen hat sich die FDP zu Wort gemeldet. (Drs. 16/12904 vom 06.05.09) Freilich hält der Titel nicht, was er verspricht: Es geht lediglich um die Abschaffung des Rettungsübernahmegesetzes, aber wie so oft soll es hier wohl auch der Name machen.
Das Wichtige an Gesetzentwürfen ist aber nicht der Name, sondern die mitgelieferte Begründung. So ist es auch hier. Geradlinig wird die Argumentationslinie der Unternehmervereinigungen und sonstiger interessierter Gruppierungen zur Verhinderung von Formen auch nur marginaler öffentlicher Kontrolle weitergeschrieben.
Genauso wird versucht zu verdrängen, dass es eben die UnternehmerInnen waren, die die Krise verursacht haben. Dies alles wird dann unter den üblichen ideologisierenden Floskeln verpackt: „Das Rettungsübernahmegesetz stellt einen systemfremden Eingriff in die freiheitlich-soziale Wirtschaftsverfassung der Bundesrepublik Deutschland dar.“ Außerdem, so im Antrag, werde das Grundrecht auf Eigentum „in mehrfacher Hinsicht verletzt.“ Im speziellen Fall der Hypo Real Estate, auf den die FDP ja auch abstellt, gab es kein „Eigentum“ mehr, wenn man die Inhaberschaft wertloser Papierstücke nicht als Eigentum betrachten will. Aber die können die Aktionäre ja immer noch an Sammler historischer Wertpapiere verkaufen…
Auch hier geht es nicht um das Recht auf Eigentum, sondern um den Anspruch, dass die Gesellschaft durch die Eigentümer verlorenes oder verspekuliertes Eigentum ohne wenn und aber zu ersetzen habe.
Vor dem Hintergrund der tatsächlichen Abläufe der letzten Jahre wirkt die auch hier wieder aufgestellte Behauptung, nur Private seien in der Lage, vernünftig zu wirtschaften, einfach nur noch dreist. Freilich – der Staat, wie er ist, kann es auch nicht besser – also muss man offensichtlich doch über Formen öffentlicher Kontrolle nachdenken. (dazu eine interessante Anfrage der Grünen) Die FDP moniert, dass der Bund einen Beleg dafür, dass eine Alleineigentümerschaft „für eine Solvenzsicherung eines Kreditinstituts unerlässlich ist“, nicht vorlegt. Allerdings bleibt uns die FDP den Beweis, dass eine Enteignung für die Finanzmarktstabilisierung nicht erforderlich ist, auch schuldig. Wie sollen Entscheidungsträger, deren Entscheidungen in die Krise führten, in der Lage sein, diese auch zu lösen? Das ist nicht zu erklären, daher die vielen ideologischen Kopfstände und das Kauderwelsch von Gier und Staatsversagen.
Immerhin gelingt es der FDP mit ihrem derzeitigen Handeln und Reden, sich als konsistent darzustellen – eine Sache, die derzeit kaum einer anderen Partei gelingt. So war sie die einzige Partei, die von den Spitzenfunktionären auf der DGB-Kundgebung am Samstag erwähnt wurde – falsch – auch die CSU ist genannt worden – allerdings nur weit abgeschlagen, nämlich einmal.

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