Nach Worten von Uwe Voigt, Landesforstverwaltung Brandenburg, „ist mit dem Verkauf ein Schritt vollzogen worden, der dem Gesetz nach hätte schon viel früher passieren müssen“: Grundstück und Immobilien zusammenzuführen. Seit 1958 sei die Fischerei Böttchers Broterwerb und die Gebäude am Ufer in Familienbesitz.
Nach geltendem Recht hätten die Neuglobsower laut Voigt bereits vor Jahren ihr Vorrecht geltend machen und das Grundstück am Stechlinsee übernehmen können. Ohne ein solches Antragsverfahren, wie es jetzt vonnöten war. „Wenn man sich 1999 nicht dazu entschieden hätte, das preußische oder in diesem Grenzfall möglicherweise auch mecklenburgische Vermögen in Landeseigentum zu übernehmen, dann wäre es längst privatisiert worden“, so Voigt.
Das Land habe aber darüber nachgedacht, wie es den Befürchtungen jener Rechnung tragen kann, die glaubten, mit dem Privateigentum am Stechlin würde nun Schindluder getrieben – und deshalb eine dingliche Sicherung verfügt. Im Grundbuch werde verankert sein, dass das Areal zeitlebens der Fischerei vorbehalten bleibt. Sollte dies, aus welchen Gründen auch immer, einmal nicht mehr der Fall sein, würde das Land von seinem Wiederkaufsrecht Gebrauch machen (können).
Gegen bauliche Veränderungen oder Erweiterungen auf dem Areal sprächen laut Voigt drei Argumente: Naturschutzgebiet, FFH-Gebiet, Außenbereich. „Die Fischerei ist eine sensible Nutzung und wir sehen Fischer Böttcher hier als Partner“, so Voigt.
Quelle: MAZ, 24.7.08, Cindy Lüderitz