Privatisierung kann warten: Da noch viele Fragen offen sind, sollen Buergerhaeuser im Eigenbetrieb bleiben

Dreieich. Ob die Bürgerhäuser eines Tages in einer eigenen GmbH privatisiert werden oder unter dem Dach der Holding Dreieich GmbH landen, ist derzeit offener denn je. Die Betriebskommission des Eigenbetriebs Bürgerhäuser Dreieich will die Entscheidung zur Privatisierung der Häuser erst mal zurückstellen. Es gebe noch zu viele offene steuerrechtliche Fragen.
Auch sei noch nicht geklärt, wie sich der geplante Verkauf der Abwasserversorgung und der städtischen Beleuchtungsanlagen an die Stadt-Holding auf die Privatisierung auswirken werden. Dies müsse erst mal verbindlich beschlossen sein, bevor über eine Ausgliederung des Eigenbetriebs Bürgerhäuser Dreieich entschieden werde.
Allerdings hat sich der politische Wille in der Betriebskommission mittlerweile dahingehend entwickelt, eine Umwandlung in eine privatrechtliche Gesellschaft unter dem Dach der städtischen Holding zu unterstützen. Mit einem Querverbund könnten nämlich kräftig Steuern gespart werden.
Die parlamentarischen Gremien der Stadt hatten über das Thema bereits im Mai beraten und die Entscheidung über eine Ausgliederung ebenfalls zurück gestellt.
Vielen Parlamentariern leuchtete nicht ein, welche Vorteile eine GmbH gegenüber dem jetzigen Eigenbetrieb haben soll, der doch im übrigen ganz gut funktioniere. Es seien weder Verbesserungen bei der Leistungsfähigkeit noch ein gesteigerter wirtschaftlicher Nutzen erkennbar.
Dagegen kam ein vom Magistrat in Auftrag gegebenes Gutachten zu dem Ergebnis, dass eine Bürgerhäuser Dreieich GmbH ihre Aufgaben effizienter wahrnehmen könne. Die Entscheidungswege würden gegenüber dem Eigenbetrieb verkürzt und damit Beschlüsse beschleunigt. Außerdem gebe es flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten dank einer wirtschaftlichen Betriebsführung ohne bindende Gebühren- und Kostensatzung.
Der Magistrat erhielt daraufhin den Auftrag, eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt auch zum steuerlichen Querverbund einzuholen und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung aufzustellen, um hierbei zu prüfen, ob die Überführung des Eigenbetriebs Bürgerhäuser in die Stadt-Holding „möglich und wirtschaftlich sinnvoll“ sei.
Laut Betriebskommission werde es über die steuerlichen Fragen in diesem Jahr aber keine verbindliche Auskunft mehr vom zuständigen Finanzamt geben.
Allerdings zeichnet sich ab, dass eine Bürgerhäuser Dreieich GmbH für das Betriebsvermögen wie Gebäude, Anlagen und Grundstücke wohl Grunderwerbssteuer zahlen müsste.
Mit der Variante einer Umwandlung in eine Kommanditgesellschaft (GmbH & Co KG) könne diese Steuerlast aber zunächst mal umgangen werden.

Von Manfred Wawra

Quelle: Frankfurter Neue Presse, 1.11.2005, http://www.rhein-main.net/sixcms/list.php?page=fnp2_news_article&id=2583765

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