„Energiearmut“ ist der Begriff, mit dem das aktuelle Mieterecho einen thematischen Schwerpunkt setzt. Dargestellt wird u.a. der Zusammenhang von massiv gestiegenen Kosten für Strom für Privathaushalte im Gegensatz größeren Unternehmen in der Produktion. Die Umlage zur Förderung der erneuerbaren Energien wird laut Gesetz zu einem großen Teil von privaten Haushalten gestemmt.
Die Industrie bleibt von den Aufschlägen weitestgehend verschont. (Mieterecho 371, 4)
Von Energiearmut sind dann diejenigen betroffen, die 10% ihres verfügbaren Einkommens für Energie ausgeben:
Je niedriger das Einkommen, desto größer die Gefahr, die Kosten für Energie nicht mehr bezahlen zu können. (Mietercho 371, 5)
Schutzmechanismen gegen Abschaltung von Strom und Gas, wie sie in der Berliner Grundversorgungsverordnung festgelegt sind, finden keine Anwendung.
Insbesondere sind sie [Vattenfall, Gasag] verpflichtet, jede/n mit Strom oder Gas zu versorgen – auch diejenigen, die ihre Rechnung nicht immer pünktlich begleichen. […] Gasag und Vattenfall dürfen als Grundversorger nur dann den Anschluss abklemmen, wenn dies keine schwerwiegenden Folgen hat – so schreibt es die Grundversorgungsverordnung vor. Schwerwiegende Folgen wie Gesundheitsschäden drohen etwa, wenn Kleinkinder, Kranke, Behinderte oder alte Menschen betroffen sind. Doch in der Praxis prüfen die Unternehmen nicht, ob solche Härten vorliegen. (Mieterecho 371, 8)
Menschen, die Transferleistungen wie ALG II beziehen, haben doppelt Pech.
Während der Strompreis in den letzten fünf Jahren um bis zu 40% gestiegen ist, wurde der im Regelsatz enthaltene Betrag dafür nur um etwa 4% erhöht. (Mieterecho 371, 8)
Über Anträge auf Energieschuldenübernahme wird nach Ermessen entschieden. Eine rigorose Ablehnung ist in den meisten Fällen in Berlin das Ergebnis (vgl. Mieterecho 371, 9). Hinzu kommt, dass eine Gebühr von 144,80 Euro entsteht, wenn Strom und / oder Gas abgeschalten wurden und wieder angeschaltet werden sollen. Vor Zahlung der Gebühr passiert gar nichts.
Anders ginge es mit einer stabilen kommunalen Energierversorgung. Oder auch mit Gesetzen zum Wohle der Armen, statt der Vermehrung des Reichtums der Reichen. Oder auch mit Menschlichkeit statt Bürokratie für diejenigen, die Hilfe suchend zum Amt gehen. Oder auch mit einer humanitären (statt privatisierungs- und profitorientierten) Auslegung von Gesetzen und Verordnungen zur Grundversorgung menschlicher Bedürfnisse und zur öffentlichen Daseinsvorsorge.