… und Mieter*innen auf die Strasse.
Der Berliner Mietspiegel ist im Moment eines der wichtigsten Regularien, um die ohnehin überhöhten Mieten im Zaum zu halten. Mieter*innen haben damit die Möglichkeit zu überprüfen, ob ihre Miete zu hoch ist, die nächste Mieterhöhung der ortsüblichen Durchschnittsmiete entspricht, die angegebene Modernisierung wirklich eine ist. Zwar sichert der Mietspiegel erst einmal vor allem die kontinuierliche Steigerung der Mieten ab, denn wenn fast alle Mieten ein bisschen steigen, dann steigt auch der Mietspiegel und auch der letzte Vermieter hat dann Grund wenigstens bis auf Mietspiegelniveau nachzuziehen, was dann wieder zur Erhöhung des Mietspiegels beiträgt uswusf. Mieter*innen haben immerhin die Möglichkeit, auf der Grundlage des Mietspielgels rechtlich gegen überzogene oder formal falsch begründete Mieterhöhung vorzugehen: Eine Höchstgrenze ergibt sich im Verhältnis zum Mittelwert, eine Berechnungsgrundlage dafür liegt vor und wenn es einen Rechenfehler gab, muss die vermietende Seite entsprechend korrigieren.
Im Neuen Deutschland schreibt Bernd Kammer:
Derzeit reicht zumeist ein Blick auf den Mietspiegel, um zu erkennen, ob das Verlangen nach einer Mieterhöhung berechtigt ist. Nur wenn die Miete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, darf sie steigen.
Die Qualität der Berechnungsgrundlage wird nun angezweifelt. So sei die Aufteilung in Wohnlagen unzureichend wie auch die Repräsentabilität der Befragten.
Vor zwei Berliner Gerichten laufen derzeit Mieterhöhungsverfahren, in denen die Aussagekraft des Berliner Mietspiegels bezweifelt wird. Sowohl das Landgericht Berlin als auch das Amtsgericht Charlottenburg wollen deshalb klären lassen, ob die Mietspiegel 2009 und 2013 nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurden. In beiden Fällen wurde der Dortmunder Professor Walter Krämer vom Institut für Wirtschafts- und Sozialstatistik mit einem Gutachten beauftragt. Er kommt jetzt zu dem Schluss, dass beide Mietspiegel die Anforderungen nicht erfüllen.
Reiner Wild vom Berliner Mieterverein sagt dazu im Neuen Deutschland, wenn die Gerichte das Gutachten anerkennen, wären die Folgen für Mieter*innen ein „unkalkulierbares finanzielles Risiko.“ Über jeden Widerspruch gegen eine Mieterhöhung müsste dann ein Gericht entscheiden und die Kosten tragen die, die verlieren.
Er sagt weiter zu den Folgen für die Mietpreisbremse, die vom Bund eingeführt werden soll:
Mit der Einführung soll erreicht werden, dass bei der Neuvermietung einer Wohnung deren Miete nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. »Darüber wird dann wohl ebenfalls häufig vor Gericht per Gutachten gestritten werden.«
Es gibt einer dann schon ein bisschen zu denken, wenn just mit der doch bald zu erwarteten Einführung der von staatspolitischer Seite viel gelobten Mietpreisbremse deren beste Berechnungsgrundlage quasi außer Kraft gesetzt werden soll. Aber es ging und geht eben nicht um das Wohl der Mieter*innen, sondern um das der Vermieter*innen, also Eigentümer*innen, also deren Wertschöpfungssicherung.