Wurde mit der grundgesetzlich verankerten Schuldenbremse ein zweischneidiges Schwert geschaffen? Und hat man mit den Öffentlich-Privaten Partnerschaften weniger zur Entlastung der Kommunen beigetragen, als vielmehr einen neoliberalen Selbstbedienungsladen für das Finanzkapital geschaffen, um sich an den öffentlichen Gütern schadlos zu halten? Udo Riechmann stellt in der Kommune 3/2011 kritische Überlegungen zu diesen Fragen an und geht einigen Beispielen merkwürdiger politisch-wirtschaftlicher Verstrickungen zwischen Berlin und Frankfurt nach. Außerdem ein längeres telepolis-Interview, aufgesplittet in Teil1 und Teil2, mit Werner Rügemer über „unseriöse, spekulative und kriminelle Methoden“ im Zusammenhang mit PPP.
2 Responses to “Verarmungspolitik via Schuldenbremse”
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hä? noch nie ein schwert in der hand gehabt? ein messer hat in der regel nur eine schneide und einen rücken (vgl. wikipedia). schwerter hingegen haben in der regel keinen rücken, sondern eine klinge mit schneide auf beiden seiten – zweischneidig eben: sie schneiden nach beiden seiten, was der redewendung ihre ausdruckskraft verleiht bzw. verlieh – in zeiten, in denen schwertbenutzung noch auf der all-tagesordnung stand: eine sache hat ihre zwei seiten, sie ist durchaus ambivalent zu bewerten.
UPDATE: noch mal drüber geschlafen, hintergründigkeit der frage verstanden: im übertragenen sinne ist die eine schneide, analog zum ebenso zweischneidigen schwert ppp und mit zu viel wohlwollen, bürgerlich-idealistisch verstanden: die schuldenbremse als instrument zur sanierung der kommunalfinanzen. diese schneide hat sich im falle von ppp bereits als stumpf erwiese, und das wird im falle der schuldenbremse nicht anders sein. scharf ist die andere: die schuldenbremse als „Selbstbedienungsladen für das Finanzkapital“, wie es der artikel nennt.
Was ist denn die zweite Schneide des Schwertes?