Die Bienen, bzw. der Bien, fallen unter das Sachenrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Da die Bienen so speziell unterwegs sind, sich im Frühjahr z.B. einfach teilen und recht spontan losschwärmen, haben sie es geschafft, als einzige Tierart namentlich genannt und nicht einfach nur „subsumiert“ zu werden und sogar mehrere Paragraphen zu bekommen:
- § 961: Da es sich bei Bienen grundsätzlich um wilde Tiere (also Tiere, die niemandem gehören und frei leben, § 960 BGB) handelt, wird ein Schwarm (Königin und zugehörige Arbeitsbienen) herrenlos, das heißt, zur Aneignung durch Dritte frei, sobald er aus dem Stock auszieht. Denn anders als andere Nutztiere legen die Bienen die nach § 960 Abs. 3 BGB maßgebende Gewohnheit, an einen bestimmten Ort zurückzukehren, plötzlich aber regelmäßig ab. Verfolgt der bisherige Eigentümer den Schwarm unverzüglich, kann er weiter das Eigentum an dem Schwarm beanspruchen, es sei denn, er gibt die Verfolgung auf.
- § 962: Solange er den Schwarm verfolgt, darf der Eigentümer auch fremde Grundstücke betreten. Findet der Schwarm einen neuen leeren Stock, darf der Eigentümer diesen öffnen, um die Bienen einzufangen und auch Waben herausbrechen. Richtet er dabei Schäden an, so hat er diese zu ersetzen.
- § 963: Vereinigen sich Schwärme, so gehört der Gesamtschwarm den Eigentümern, die ihre jeweiligen Schwärme verfolgt haben, zu gleichen Teilen.
- § 964: Zieht ein Schwarm in einen bereits besetzten Stock, so gehört er dem Eigentümer des Volks, welches bisher darin wohnte. Der Eigentümer des einziehenden Schwarms verliert seine Rechte.
Das Bienenrecht des BGB wird allgemein als der unbedeutendste Regelungskreis des deutschen Privatrechts angesehen. Wichtige Kommentarwerke wie der Kurzkommentar von Palandt oder das Rechtsinformationssystem Juris verzeichnen keine Gerichtsentscheidung im Bereich Bienenrecht. Imker scheinen sich also eher außergerichtlich zu einigen. Vielleicht deutet das aber auch auf eine Sphäre hin, in der die privatrechtliche Eigentumsfrage nicht alle Verhältnisse strukturieren kann, eben weil die Bienen so schräg drauf sind.