Google scannt momentan Millionen Bücher ein und will sie über die Volltextsuche öffentlich zugänglich machen. Google tut dies, ohne die Autoren vorher um Erlaubnis zu fragen. Dafür bietet der amerikanische Konzern den Inhabern der Nutzungsrechte 60 Dollar zuzüglich 63 Prozent der Einnahmen, die durch Werbung eingespielt werden sollen. Zahlreiche Autoren haben von der VG Wort einen Brief erhalten. Dort wird auf einen Rückmeldetermin bis 5. Mai hingewiesen, aber dieser Termin ist nicht relevant.
Es geht lediglich darum, bis zum 5. Mai zu erklären, ob man aus dem Vergleich mit Google aussteigen möchte. Dann müssten die Autoren separat in den USA klagen. Deshalb empfiehlt ver.di: Lasst den Termin 5. Mai verstreichen und meldet Euch nicht!
Bei der VG Wort hat sich ein Arbeitskreis gebildet, in dem der Verband der Schriftsteller (VS) in ver.di und die Verleger vertreten sind. Die VG Wort will klären, ob sie die Vertretung der Autoren gegenüber Google übernimmt. Dies muss aber durch ein Votum der Mitglieder bei einer Mitgliederversammlung beschlossen werden. Sollten die Autoren allein gegenüber Google auftreten, wäre dies wahrscheinlich für sie wenig effektiv. Allein die Überweisungsgebühren aus den USA nach Deutschland sind so hoch, dass sich der Aufwand kaum lohnen dürfte. Es ist auch noch ungeklärt, wie die Einnahmen zwischen den Verlagen und den Autoren aufgeteilt werden.