Privatschulen in Hessen bekommen mehr Geld

Neues Gesetz soll Förderhilfe vom Land erhöhen und Kommunen umfangreichere Zahlungen an die Privaten auferlegen
Das Kabinett habe eine Gesetzes-Neufassung beschlossen, berichtete Kultusministerin Karin Wolff (CDU) am Montag in Wiesbaden. Die nicht-staatlichen Schulen sollen in der Folge etwa zehn Millionen Euro mehr erhalten.
Wiesbaden Die 152 Privatschulen mit rund 42 000 Schülern sollen mehr finanzielle Unterstützung bekommen. Um gut 5,5 Millionen Euro will das Land die Investitionsförderung anheben. Die Kommunen sollen ihre Ausgleichszahlungen an private Schulen um rund 4,5 Millionen Euro steigern. 2006 erhalten die Privatschulen laut Wolff 164 Millionen Euro.
Der Bundesverband Deutscher Privatschulen (VDP) sprach von „einem Schritt in die richtige Richtung, aber noch nicht weit genug“. Die Neufassung des Gesetzes berücksichtigt auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Daher werde die Investitionsförderung in das Gesetz aufgenommen, erklärte Wolff. Den Trägern der öffentlichen Schulen – Kreisen und Städten – wird das geplante Gesetz nach Darstellung der Ministerin auferlegen, den privaten Schulen pro Schüler künftig 75 statt bisher 50 Prozent des Gastschulbeitrages zu überweisen, den sich die öffentlichen Träger pro Gastschüler gegenseitig zahlen.
Solche Beiträge werden fällig, wenn Schüler aus einem Kreis die Schule eines anderen Kreises oder einer Stadt besuchen. Damit kommt Wolff einer Forderung des VDP zum Teil nach. Der Verband fordert 100 Prozent der Gastschulbeiträge von 400 Euro. VDP-Geschäftsführer Christian Lucas kritisierte vor allem die Höhe des Zuschusses zu den Investitionskosten. „Er dürfte nur ein Tropfen auf den heißen Stein sein, vor allem weil die Höhe des Zuschusses im Gesetzestext völlig offen bleibt“. Die hessischen Privatschulen bekämen auch künftig zu wenig Geld vom Land. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Landesregierung und der Privatschulverbände müsse das Ersatzschulfinanzierungsgesetz grundlegend überarbeiten, verlangte Lucas. „Wir brauchen eine echte Reform und nicht nur ein Reförmchen.“ Wolff erklärte: „Die hessische Landesregierung bekennt sich in finanziell schwierigen Zeiten zur Partnerschaft mit den privaten Schulträgern.“ Die künftigen Investitionsanteile und die höheren Gastschulbeiträge nannte sie angemessen. Das Land übernehme ohnehin schon Aufgaben der Qualitätssicherung, der Schulverwaltung, der Lehrplanentwicklung und der Lehreraus- und Fortbildung für die Privatschulen.

Widerstand von den Landkreisen
Der Landkreistag kündigte Widerstand gegen die Regelung an. „Wir wehren uns dagegen“, betonte Sprecher Tim Ruder zu den drohenden Mehrkosten. „Das Geld haben wir nicht.“ Die zusätzliche Belastung verstoße zudem gegen das Konnexitätsprinzip.
Nach dem Prinzip darf das Land Kommunen nur dann neue Aufgaben übertragen, wenn es einen finanziellen Ausgleich dafür schafft. Laut Wolff übernehmen Kreise und Städte mit der Anhebung der Gastschulbeiträgen aber keine neue Aufgabe.
Grüne und FDP halten den Gesetzentwurf für halbherzig. „Die Chance, die Finanzierung der Privatschulen in Hessen auf eine dauerhaft verlässliche Basis zu stellen, wurde vertan“, kritisierte der Grünen-Landtagsabgeordnete Mathias Wagner. Die Regelung sei zwar besser als nichts, aber die Berechnungsgrundlage für die Leistungen werde nicht an die tatsächlichen Kosten angepasst.
Die FDP-Abgeordnete Dorothea Henzler sprach von einem Herumbasteln am Gesetz aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Auch aus ihrer Sicht müssten die Personalkosten neu berechnet werden.
Bericht der FR vom 23.05.2006

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