Der Bundesrat hat grünes Licht für die weitere Privatisierung der Deutschen Flugsicherung (DFS) gegeben. Die Länderkammer ließ am Freitag in Berlin die „Neuregelung der Flugsicherung“ passieren. Damit werden die Voraussetzungen für eine Kapitalprivatisierung der bislang bundeseigenen DFS geschaffen. Vorgesehen ist zudem die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung. Mit der Novelle wird das deutsche Recht zugleich an EU-Vorgaben angepasst. Der Bund will 74,9 Prozent seiner Anteile an der DFS an private Anleger verkaufen und sich somit eine Sperrminorität von 25,1 Prozent vorbehalten. Für das Paket interessieren sich mehrere deutsche Unternehmen wie Lufthansa, TUI, LTU, Air Berlin, dba und Fraport. Aber auch Finanzinvestoren gehören zu den potenziellen Käufern. Die Rechte des Bundes sollen zum einen durch die Sperrminorität und zum anderen durch eine nationale Aufsichtsbehörde, das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, abgesichert werden. Diese Behörde soll die Rechts- und Fachaufsicht über die DFS haben und mit Weisungsrecht ausgestattet sein. Private DFS-Gesellschafter können zudem im Verteidigungsfall verpflichtet werden, ihre Geschäftsanteile mit sofortiger Wirkung an den Bund zurückzugeben. Mit dem Gesetz wird es außerdem für Lotsen anderer EU-Länder einfacher, in Deutschland zu arbeiten.