Gefängnisgewerkschaft gegen Lohndumping durch Zwangsarbeit in Knästen
Neben der Illegalisierung migrantischer Arbeit und Hartz4 gibt es einen dritten Sektor, über den organisiert von oben Druck auf die Arbeitsbedingungen aller Beschäftigten hergestellt wird: Zwangsarbeit in Gefängnissen. In den Wegsperranstalten der BRD sind derzeit Arbeitslöhne von 8 bis 14,55 Euro üblich – am Tag wohlgemerkt. Das Grundrechtekomitee berichtet regelmäßig zum Thema Strafen, Haftbedingungen und Gefangenenhilfe. Bei derartigen Arbeitspreisen können sich die Zwangsarbeitskonzerne, aus denen sich der Justizvollzug mit seinen gut 40.000 Zwangsarbeiter_innen zusammensetzt, auf einen großen und sicheren Kundenstamm verlassen: Bei Behörden und staatlichen Institutionen ist es äußerst beliebt, im Knast produzieren zu lassen, erlaubt doch eine Sonderregel in der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL), bei entsprechender Auftragsvergabe auf ein öffentliches Ausschreibungsverfahren zu verzichten. Der Gefangenenbeauftragte des Grundrechtekomitees beschreibt die Situation in den Knästen und berichtet von den jüngsten Versuchen, eine Gefängnisgewerkschaft zu gründen.