Bewegungsfreundliche Verfassungsgerichtsentscheidung

Das Bundesverfassungsgericht lässt Demonstrationen in Flughäfen und Bahnhöfen zu, auch nachdem diese privatisiert sind – solange sie mehrheitlich Eigentum des Staates oder einer anderen öffentlichen Körperschaft sind. AktivistInnen von „Kein Mensch ist illegal“ hatten eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil ihnen das Demonstrationsrecht auf dem Gelände des Frankfurter Flughafens verwehrt worden war. Die Konservativen beeilen sich angesichts des Urteils zu betonen: „Einen Freibrief für Gewerkschaften bedeutet dies aber nicht: Die Sicherheit darf nicht gefährdet werden“ (faz.net). Die Liberalen heben die Umgewichtung von Hausrecht zum Recht auf Versammlungsfreiheit hervor (Berliner Zeitung) oder weisen darauf hin, dass die Tendenz des Richterspruchs auf noch weitergehende Versammlungsrechtsgeltung hinauslief, etwa Demos in Einkaufszentren und auf privatisierten Innenstadtplätzen, dies aber konkret nicht zur Entscheidung gestanden habe (Süddeutsche Zeitung v. 23.2.11, nur print). Das Bild zeigt eine politische Kunstaktion zum Thema Klimaflüchtlinge im Frankfurter Flughafen. Die Entscheidung im Volltext