Die große Koalition hielt es nicht für angebracht, bei diesem Verkauf von Volkseigentum ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren durchzuführen, sondern peitscht die Privatisierung mittels Entschließungsantrag (Ergebnis der namentlichen Abstimmung) durch und kann so eine ausführliche Debatte im Bundestag und den Bundesrat umgehen.
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