Kampagne englischer Gewerkschaften gegen (Re-)privatisierungen im oeffentlichen Dienst

Die IG-Metall-Zeitung für die Siemens-Beschäftigten informiert über eine neue Kampagne englischer Gewerkschaften:"Privatisierungen von Staatsunternehmen und Aufgaben des öffentlichen Dienstes stellen für Gewerkschaften weltweit eine Herausforderung dar. Schließlich gehen dabei in gut organisierten Branchen oft attraktive Arbeitsplätze mit sicherer Altersversorgung verloren – im Gegenzug leidet die Öffentlichkeit zuweilen unter schlechteren Dienstleistungen. Am Ende profitieren davon vor allem die Unternehmen, die die attraktiven Aufträge mit dem Versprechen von Kosteneinsparungen an Land gezogen haben.Jetzt machen britische Gewerkschaften Front gegen weitere Privatisierungen im öffentlichen Dienst. Unter dem Titel "Public Services NOT Private Profits" haben die Transportarbeitergewerkschaft TSSA, die Journalistenorganisation NUJ, die Lehrervereinigung NATFHE und elf weitere Arbeitnehmerorganisationen Ende März in London eine Kampagne gestartet. In einem Flugblatt  formulieren sie ihr Anliegen:

+ Der öffentliche Dienst und seine Beschäftigten sind durch die Regierungspläne zu Privatisierungen und Job-Abbau unter beispiellosem Druck. In allen Bereichen des öffentlichen Diensts und ohne jegliche Konsultation mit Arbeitnehmerorganisationen sollen Dienstleistungen privatisiert werden. Die Kosten für die Beschäftigten und die Konsumenten spielen dabei anscheinend keine Rolle.
+ den Bereichen Gesundheit, Ausbildung, Kommunalverwaltung, in Gefängnissen und praktisch allen Bereichen der Verwaltung sollen Dienstleistungen privatisiert werden. Das geplante Education & Inspections Gesetz ist dabei nur der neueste Angriff auf die Idee des öffentlichen Diensts. Selbst dort, wo die Privatisierung gescheitert ist und der Staat die Dienstleistungen zurückholen musste, z.B. bei der Eisenbahn, wird jetzt re-privatisiert!
+ Hunderttausende Jobs sind in Gefahr. Das Einkommen, die Renten und die Arbeitsbedingungen von Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes sind in Gefahr. Öffentliche Leistungen, auf die unsere Gesellschaft angewiesen ist, werden bedroht.
Der aktuelle Angriff auf den öffentlichen Dienst ist so stark, dass allmählich die Idee des öffentlichen Dienstes selbst in Frage gestellt wird.

Unternehmensgruen will Einzelfaelle betrachten

Der Bundesverband der grünen Unternehmen äußerst sich zu Privatisierung und PPP. Um das Fazit des 6seitigen Policy Papers vorwegzunehmen:

„UnternehmensGrün sieht in PPP ein wachsendes Betätigungsfeld gerade für mittelständische Unternehmen und regionale Finanzierungsinstitute. Eine befürwortende oder ablehnende Aussage kann jedoch wegen der sehr unterschiedlich gestalteten Projekte nur im konkreten Einzelfall gegeben werden.“

Berliner SPD positioniert sich gegen Wohnungsprivatisierungen

Nicht nur in der Linkspartei sondern auch in der SPD gibt es eine Auseinandersetzung um die Privatisierung von kommunalen Wohnungen. Auf dem Parteitag der Berliner SPD stellte die Parteilinke einen Antrag gegen weitere Wohnungsverkäufe an „international agierende Finanzinvestoren“. Dem Antrag wurde zugestimmt.
Ob die SPD SenatorInnen diesen Beschluss tatsächlich umsetzen werden ist jedoch unklar. Zumindest FInanzsenator Sarazin ist bisher ein harter Verfechter der Privatisierungspolitik und hat für dass kommende Jahr bereits den Verkauf von über 15.000 Wohnungen der WBM angekündigt.
Auch die Immobilienbranche und die IHK in Berlin zeigen sich besorgt und kritisieren den Beschluss des SPD Landesparteitages. Rainer Uhde, Geschäftsführer der WVB-Wohnpark, die 5 500 Hellersdorfer Wohnungen des US-Investors Lone Star verwaltet: „Berlin braucht doch Investoren, sie so vor den Kopf zu stoßen, finde ich nicht richtig.  (…) Die glauben alle an die Zukunft von Berlin, da müssen wir stolz drauf sein.“ Die IHK verweist in einer Stellungnahme auf das „private kapital, dass in die Stadt geflossen“ sei und wirft der Berliner SPD fehelenden finanzpolitischer Sachverstand vor.
ausführlichere Berichte in Berliner Tageszeitungen:

Landeverbot für Heuschrecken? Wirtschaft kritisiert SPD-Beschluss

Partei will Wohnungen nicht mehr an Finanzinvestoren verkaufen

Briten, Amerikaner, Holländer – international agierende Finanzinvestoren haben in den vergangenen Jahren mehr als 100 000 Wohnungen in Berlin gekauft. Und das Interesse ist ungebrochen. So will beispielsweise das neu gegründete Unternehmen Puma Brandenburg, hinter dem britische Finanzinvestoren stehen, in den nächsten Jahren mehr als eine Milliarde Euro in deutsche Wohnimmobilien investieren – und sich dabei zunächst auf Berlin konzentrieren. Weitere Kaufinteressenten stehen bereit.
Doch für sie alle dürfte der Erwerb von Wohnungen nicht ganz einfach werden – zumindest wenn es nach der Berliner SPD geht. Die Genossen beschlossen nämlich am Sonnabend auf ihrem Parteitag, dass künftig keine landeseigenen Immobilien mehr an Finanzinvestoren verkauft werden sollen. Nach Ansicht der SPD geht es diesen Investoren nicht um langfristige Investitionen, sondern um schnelle Gewinne. Vorrang soll der Verkauf von Wohnungen an Mieter haben, an Genossenschaften, sowie an klein- und mittelständische Betriebe, so genannte Brancheninvestoren. Außerdem will die SPD die Zahl der landeseigenen Wohnungen auf 270 000 festschreiben – das bedeutet, es dürfen kaum noch Wohnungen verkauft werden. Denn zurzeit sind ohnehin nur noch rund 275 000 Wohnungen im Besitz der Stadt.
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) übte gestern heftige Kritik am SPD-Beschluss. IHK-Sprecher Holger Lunau sagte, er sei „realitätsfern“. Gerade die international agierende Investoren hätten in den vergangenen Jahren viele Wohnungen saniert. „Wir fordern die SPD-Senatoren auf, sich an den Beschluss nicht gebunden zu fühlen“, so Lunau. Der Hauptgeschäftsführer des Berliner Mietervereins, Hartmann Vetter, lobte den Beschluss und rief die SPD-Senatoren auf, ihn ernst zu nehmen. Ähnlich äußerte sich die Linkspartei.PDS. Der Abgeordnete Carl Wechselberg sagte, „den Worten müssen jetzt Taten folgen“. Auf Distanz ging Wechselberg zu dem von der SPD beschlossenen Verkaufsverbot von Wohnungen an Finanzinvestoren. „Die alle über einen Kamm zu scheren, finde ich übertrieben“, sagte er. Es komme vielmehr darauf an, was der Erwerber mit den Wohnungen mache und ob er die Mieterschutzrechte akzeptiere.
Inwiefern der SPD-Parteitagsbeschluss in praktische Politik umgesetzt wird, ist noch offen. Die SPD-geführten Senatsverwaltungen für Finanzen und Stadtentwicklung äußerten sich dazu gestern nur ausweichend. Zurzeit werde ein Gesamtkonzept für die landeseigenen Wohnungsunternehmen erarbeitet, sagten die Behördensprecher. Ob der SPD-Parteitagsbeschluss in das Konzept einfließe, wollten sie nicht sagen.
Auf Unverständnis stößt der SPD-Beschluss zum Verkaufsstopp an Finanzinvestoren in der Immobilienbranche. „Ich kann den Beschluss nicht nachvollziehen“, sagt Rainer Uhde, Geschäftsführer der WVB-Wohnpark, die 5 500 Hellersdorfer Wohnungen des US-Investors Lone Star verwaltet. „Berlin braucht doch Investoren, sie so vor den Kopf zu stoßen, finde ich nicht richtig“, sagt Uhde. Natürlich gebe es auch bei international agierenden Investoren Unterschiede. „Man muss sich nur den richtigen aussuchen.“ Der Manager meint: „Die glauben alle an die Zukunft von Berlin, da müssen wir stolz drauf sein.“
Schwierig könnte sich der SPD-Beschluss auf die Sanierungspläne der Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM) auswirken. Sie muss bis zu 15 700 Wohnungen verkaufen, um ihre Pleite abzuwenden – 3 000 davon in diesem Jahr. Die ersten 1 700 Wohnungen in der Dammwegsiedlung sind bereits ausgeschrieben. Die Resonanz darauf ist groß. Neben Berliner Unternehmen zeigen andere deutsche Firmen, aber auch ausländische Investoren Interesse am Kauf, sagte eine WBM-Sprecherin gestern. Die WBM will das Geschäft unbeirrt zum Abschluss bringen. Die WBM-Sprecherin sagte: „Wir schließen nicht von vornherein international agierende Kaufinteressenten aus. Es sind nicht alles Heuschrecken.“

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/539829.html

SPD-Linke zieht in den Häuserkampf

Der Verkauf städtischer Wohnungen an Finanzinvestoren soll verboten werden. Ein Parteitagsbeschluss ist dazu in Vorbereitung

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Die SPD will auf einem Landesparteitag am Sonnabend den Verkauf städtischer Wohnungen an „international agierende Finanzinvestoren“ grundsätzlich ablehnen. Nur „kleinteilige Einzelbestände“ dürften noch privatisiert werden, um öffentliche Wohnungsunternehmen zu sanieren oder deren Bestände „zu bereinigen oder umzuschichten“.

Verkauft werden soll vorrangig an Mieter, Genossenschaften und mittelständische Branchenunternehmen. Etwa zwölf bis 15 Prozent des Berliner Wohnungsbestands sollen auf Dauer in öffentlichem Eigentum bleiben. Berlin liegt derzeit mit 14,7 Prozent auf dem Niveau Hamburgs und Frankfurts (Main). Grundlage eines solchen Parteitagsbeschlusses wird ein „Eckpunktepapier“ des linken SPD-Flügels sein, das dem Tagesspiegel vorliegt. Die „Berliner Linke“ vertritt die Mehrheit der Parteitagsdelegierten.

Große Finanzinvestoren hätten „systematisch kein Interesse“, die Substanz der Wohnungen langfristig zu erhalten, wird das weitreichende Verkaufsverbot im Thesenpapier begründet. Dem Parteifreund und Finanzsenator Thilo Sarrazin wird vorgeworfen, „im Widerspruch zur ganz überwiegenden Mehrheit“ in der SPD zu stehen, weil er kommunale Wohnungsunternehmen für entbehrlich halte. Die acht Leitsätze des Papiers sollen in einen Parteitagsantrag münden, der „flügelübergreifend konsensfähig ist“, kündigte der Sprecher der Linken, Mark Rackles, an. Auch der Vize-Landesvorsitzende Marc Schulte geht davon aus, dass die wohnungspolitischen Leitlinien der SPD-Linken „die Meinungsbildung in der Partei wiedergeben“.

Zwar wird im Thesenpapier eingeräumt, dass der Wohnungsmarkt in Berlin sehr entspannt und mieterfreundlich sei. Aber das gelte nicht flächendeckend, sondern nur für bestimmte Wohnungstypen und -größen. Außerdem könne sich die Situation mittel- und langfristig gravierend ändern. Benötigt würden die öffentlichen Wohnungsunternehmen, weil sie „dämpfenden Einfluss“ auf das Mietniveau hätten, das Wohnumfeld verbesserten, soziale Leistungen (Mieter- und Schuldnerberatung) anböten und Wohnungen für sozial schwache Bevölkerungsgruppen vorhielten.

Beklagt wird, dass die kommunalen Wohnungen in der Stadt ungleich verteilt sind. Sozial schwierige Bezirke wie Neukölln und Friedrichshain-Kreuzberg seien unterdurchschnittlich versorgt. Alle städtischen Wohnungsbaugesellschaften werden von der SPD-Linken aufgefordert, so eng wie möglich mit dem Senat zu kooperieren: bei der Investitions- und Instandhaltungsplanung, bei der Festlegung der Mieten und rechtzeitig vor dem geplanten Abriss oder Verkauf von Wohnungen.

Die wirtschaftliche Konsolidierung der Unternehmen soll konsequent fortgesetzt werden. Problematisch bleibe der hohe Schuldenstand. Die städtischen Gesellschaften stehen bei den Banken mit 7,75 Milliarden Euro in der Kreide.

http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/28.03.2006/2430167.asp

Widerstand gegen Wohnungsverkäufe wächst

Von Gilbert Schomaker

Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) droht eine empfindliche politische Niederlage. Die einflußreiche Berliner Linke (BL), die weite Teile der Berliner Sozialdemokratie dominierte, lehnt den Verkauf von städtischen Wohnungen in größerem Stil ab. In einem Eckpunktepapier greift die BL den Finanzsenator direkt an.
Die notwendige Klarheit in dieser Frage habe durch Äußerungen des Finanzsenators gelitten, der die öffentlich gehaltenen Wohnungsbestände aus grundsätzlichen Erwägungen heraus für entbehrlich hält. „Diese Position wird im Widerspruch zur ganz überwiegenden Mehrheit in SPD-Fraktion und SPD-Landesverband vertreten“, schreiben die Autoren der SPD-Gruppierung.
In ihrem Papier befürchten sie, daß die Mieten mittelfristig in Berlin wieder ansteigen werden. Deswegen sei es wichtig, etwa 12 bis 15 Prozent aller Wohnungen im städtischen Besitz zu halten. Das soll auf dem am 1. April anstehenden Parteitag festgeschrieben werden, um den Wohnungsmarkt beeinflussen zu können. Die Wohnungsbaugesellschaften sollen in einem gesamtstädtischen Konzept enger zusammenarbeiten, um Kosten zu sparen.
Wegen der hohen Schulden von 7,75 Milliarden Euro sollen die Wohnungsbaugesellschaften, die in der Vergangenheit auch Millionenbeträge an den Landeshaushalt abgeführt haben, entlastet werden. Die Berliner Linke schlägt vor, Dividendenerwartungen zurückzustellen, auf Gewinnabschöpfung bei der Entlassung aus Sanierungsgebieten zu verzichten. Genau eine solche Renditeanforderung hatte aber immer wieder der Finanzsenator an die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften gestellt.
Im Gegensatz zu Sarrazin lehnt die wichtige SPD-Gruppierung auch Paketverkäufe mit Tausenden von Wohnungen oder den Verkauf ganzer Wohnungsbaugesellschaften ab. Städtische Wohnungen dürften nicht an Finanzinvestoren fallen, die nur mittelfristig, nämlich 10 bis 15 Jahre, planen. Da gebe es die Gefahr, daß nicht in die Substanz der Wohnungen investiert werde. Nur Notverkäufe zur Konzernsanierung seien erlaubt. Dann sollen die Wohnungen aber den Mietern, dann Genossenschaften und erst dann Finanzinvestoren angeboten werden.
Finanzsenator Sarrazin sagte gestern, daß er einen Verkauf von 8000 bis 11 000 Wohnungen zur Rettung der Wohnungsbaugesellschaft Mitte für notwendig hält. Weil der Senat notfalls mit Geld das Unternehmen stützen will, haben die Banken das Aussetzen der Tilgung für ein Jahr beschlossen.
Aus der Berliner Morgenpost vom 24. März 2006

http://morgenpost.berlin1.de/content/2006/03/24/berlin/818674.html

IHK: SPD-Linken fehlt finanzpolitischer Sachverstand

Das innerhalb der SPD diskutierte Verkaufsverbot städtischer Wohnungen an „international agierende Finanzinvestoren“ zeugt nach Ansicht der IHK Berlin von fehlendem finanzpolitischen Sachverstand. „Sollten sich die SPD-Linken auf einem Parteitag am Samstag mit einem solchen Antrag durchsetzen, wäre das eine schwere Hypothek für alle kommunalen Wohnungsbaugesellschaften“, kritisierte heute der stellvertretende IHK-Hauptgeschäftsführer Ludger Hinsen. Denn gerade ausländische Unternehmen hätten in den vergangenen Jahren große Wohnungsbestände saniert. Viele kommunalen Wohnungsbaugesellschaften wären aufgrund ihrer prekären finanziellen Lage dazu nicht im Stande gewesen.
„Nur noch einen kleinteiligen Verkauf von Wohnungen an Mieter, Genossenschaften und mittelständische Branchenunternehmen zuzulassen, ist der falsche Weg“, betonte Hinsen. Die Privatisierung einer kompletten Gesellschaft dürfe nicht ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit habe sich gezeigt, dass sowohl die Gesellschaften als auch die Mieter vom Verkauf großer Bestände profitieren. Zudem sei privates Kapital in die Stadt geflossen, das bei der Sanierung von Wohnungen insbesondere kleinen und mittelständischen Firmen zu Aufträgen verholfen hat.
Der stellvertretende IHK-Hauptgeschäftsführer verwies auch darauf, dass der Plan des linken SPD-Flügels die Konsolidierungspolitik von Finanzsenator Thilo Sarrazin konterkariert. Das sei angesichts der Klage Berlins vor dem Bundesverfassungsgericht auf Entschuldungshilfen des Bundes kontraproduktiv. Hinsen: „Mit einer falschen Finanzpolitik kann Berlin von den anderen Bundesländern keine Hilfe erwarten.“
Aus IHK-Sicht gibt es keinen ersichtlichen Grund – auch nicht aus Mieterinteressen -, dass die öffentliche Hand Wohnungsbaugesellschaften besitzen muss. Die Mieten für landeseigene Wohnungen sind nicht günstiger als bei privaten Gesellschaften. Auch auf dem Wohnungsmarkt gilt das Prinzip, wonach Angebot und Nachfrage den Preis bestimmen und nicht die Eigentumsverhältnisse. In Berlin stehen rund 100.000 Wohnungen leer. Schon aus ordnungspolitischen Gründen sollte sich der Staat von Wohnungsbaugesellschaften trennen. Der Schutz sozial Schwacher ist auch ohne landeseigene Gesellschaften gesichert. Die öffentliche Hand kann zum Beispiel für sozial Benachteiligte Belegungsrechte sichern oder Mietkosten übernehmen.
Pressemitteilung der IHK Berlin vom 28.03.2006
 http://www.berlin.ihk24.de/BIHK24/BIHK24/produktmarken/index.jsp?url=http%3A//www.berlin.ihk24.de/BIHK24/BIHK24/servicemarken/presse/presseinfo/pressemeldungen/SPDWohn.jsp

Moderne Raubzuege

In der Jungen Welt vom 1.4.06, S. 10 beschreibt Sahra Wagenknecht, wie deutsche Großbanken in Zusammenspiel mit der EU-Kommission, dem Berliner Senat und der Anwaltskanzlei Freshfields die Privatisierung von Sparkassen durchsetzen wollen.
Privare = rauben (Latein). Damit ist über das Wesen von Privatisierungen eigentlich alles gesagt. Es geht um den Raub von gesellschaftlichem Vermögen und die Umleitung von Einnahmen (Zinsen, Mieten, Dividenden u.a.) auf private Konten bei gleichzeitiger Abwälzung von Schulden, Risiken und sonstiger »Altlasten« auf die Allgemeinheit. Erwünschter Nebeneffekt ist die Zerschlagung organisierter Kernbelegschaften im öffentlichen Dienst, um künftigen Streikaktionen vorzubeugen und flächendeckend Löhne senken zu können.
Zum Gelingen derartiger Raubzüge tragen verschiedene Akteure bei. So bedienen sich die Großbanken und Konzerne willfähriger Anwaltskanzleien zur juristischen Absicherung ihrer Beute; hinzu kommen unerfahrene oder korrupte Politiker, die auf kurzfristige Privatisierungserlöse schielen, ohne die langfristigen Folgen zu berücksichtigen, und Institutionen wie die EU-Kommission, die keine Gelegenheit auslassen, die Privatisierung öffe ntlicher Güter im Interesse des Großkapitals voranzutreiben. Wie die verschiedenen Akteure zusammenwirken und welche Tricks sie anwenden, um eine Privatisierung selbst in jenen Bereichen zu erzwingen, in denen die Widerstände gegen einen Ausverkauf öffentlicher Güter groß sind, soll im Folgenden am Beispiel der Berliner Sparkasse beschrieben werden.
Lobbypartner EU-Kommission
Das aus Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Privatbanken gebildete Drei-Säulen-Modell in Deutschland ist den privaten Großbanken schon lange ein Dorn im Auge. Schließlich verhindert es die Übernahme von Sparkassen und steht damit einer Machtkonzentration im deutschen Bankenmarkt im Weg. Daß die deutschen Banken »im Geschäft mit Privatkunden unter der Konkurrenz der Sparkassen leiden und daher nicht annähernd an die Ergebnisse ihrer ausländischen Konkurrenz herankommen« (Handelsblatt 3.8.04) ist ein Verslein, das die deutsche Bankenlobby bei jeder sich bietenden Gelegenheit wiederholt. Sie weiß, wo sie hinwill.
In Italien etwa wurde im Gefolge einer rüden Privatisierungspolitik der Marktanteil des staatlichen Bankensektors von 75 Prozent Anfang der neunziger Jahre auf nur noch zehn Prozent heruntergedrückt. Parallel zu diesem Prozeß explodierten die Gebühren für Bankdienstleistungen. Im Ergebnis kostet ein Girokonto in Italien heute doppelt so viel wie im europäi schen Durchschnitt.
In Deutschland hingegen ist der Widerstand gegen eine Privatisierung von Sparkassen nach wie vor groß. Folgerichtig suchte und sucht der Bundesverband Deutscher Banken nach Bündnispartnern in Brüssel. Mit Erfolg: 2005 wurden nach einem Entscheid der Europäischen Kommission die Staatsgarantien für öffentlich-rechtliche Kreditinstitute abgeschafft, was die Sparkassen und Landesbanken dazu zwingt, ihre Geschäftspolitik stärker an den Renditeerwartungen der Kapitalmärkte auszurichten. An der Aushandlung dieses Deals war als Staatssekretär im Bundesfinanzministerium übrigens just jener Caio Koch-Weser beteiligt, der kürzlich von der Deutschen Bank mit einem hochdotierten Posten für seine Lebensleistung belohnt wurde.
Aber damit nicht genug: Derzeit erwägt die EU-Kommission, das seit 2003 ruhende Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wieder aufzunehmen, das zur Zulassung privater Sparkassen führen könnte. Im Mittelpunkt des Verfah rens steht das in Paragraph 40 des Kreditwesengesetzes (KWG) verankerte Namensmonopol für Sparkassen, das den Namen »Sparkasse« für den öffentlichen Bereich reserviert. Zwar ist es der EU-Kommission laut Artikel 295 des EU-Vertrags untersagt, sich in die Eigentumsordnung eines EU-Mitgliedslandes einzumischen, und auch die EU-Bankenrichtlinie erlaubt es, nur bestimmten Instituten den Namen »Sparkasse« zuzuordnen. Doch wo die Wirtschaftslobby ruft, ist Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy zur Stelle und wittert pflichtschuldig Verstösse »gegen die Kapitalverkehrs- und Niederlassungsfreiheit«.
Folgen des Bankenskandals
Anlaß des erneuten Vorstoßes der EU-Kommission ist der für 2007 geplante Verkauf der Bankgesellschaft Berlin, zu der auch die Berliner Sparkasse gehört. Sollte ein privater Investor bei der Veräußerung zum Zuge kommen, wäre dies sehr wahrscheinlich der von den privaten Banken lang herbeigesehnte Präzedenzfall, der das gesamte Drei-Säulen Modell zum Einsturz bringen kann.
Daß es eine Auflage der Europäischen Kommission zur Veräußerung der Bankgesellschaft durch das Land Berlin überhaupt geben konnte, ist den Verantwortlichen des Berliner Bankenskandals anzulasten. Diese haben die Bankgesellschaft in den neunziger Jahren dazu benutzt, um ihre politischen und geschäftlichen Freunde mit Pöstchen und Krediten zu versorgen und hochlukrative Immobilienfonds zu teilweise sittenwidrigen Konditionen (von steuerlichen Verlustzuweisungen bis zu langjährigen Mietgarantien und dem Recht zur Rückgabe zum Nominalwert am Ende der Laufzeit) an etwa 70 000 Anleger aufzulegen. Risiken und Verluste aus diesem Geschäft wurden auf den öffentlich-rechtlichen Teil der Berliner Bankgesellschaft abgewälzt.
Die Sozialisierung der Verluste begann im August 2001, als das Land Berlin der Bankgesellschaft eine Kapitalzuführung von 1,755 Mrd. Euro zukommen ließ. Da diese Summe nicht ausreichte, um eine Pleite abzuwenden und das damalige Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred, heute BAFin) im November 2001 mit der Schließung der Bankgesellschaft drohte, beschloß das Berliner Abgeordnetenhaus am 9.4.2002 das Risikoabschirmungsgesetz, wodurch Risiken von bis zu 21,6 Milliarden Euro, die aus faulen Krediten, Wertverlust von Immobilien u. ä. resultieren, vom Land übernommen wurden.
Für die Verluste der Bankgesellschaft bezahlen mußten unter anderem die Bediensteten des Landes Berlin, deren Löhne und Vergütungen um durchschnittlich zehn Prozent gesenkt wurden. Laut Berliner Senat bringt dieser »Solidarpakt«, zu dem sich verdi nach dem Austrit t des Landes Berlin aus dem Arbeitgeberverband nötigen ließ, eine weitere Entlastung der Personalausgaben um 250 Millionen im Jahr 2003 und um jeweils 500 Millionen in den Jahren ab 2004.
Wie zu erwarten war, rief die Unterstützung der Bankgesellschaft durch das Land Berlin die Brüsseler Wettbewerbshüter auf den Plan. Zwar wurden die staatlichen Beihilfen von der EU-Kommission nachträglich genehmigt; allerdings nur unter der Bedingung daß sich die Bankgesellschaft von mehreren Tochtergesellschaften trennt und 2007 selbst verkauft wird. Damit könnte die zur Bankgesellschaft gehörende Berliner Sparkasse die erste öffentliche Bank in Deutschland werden, die von privaten Investoren übernommen wird. Sicher ist dies allerdings noch nicht. Denn nach wie vor gilt Paragraph 40 des Kreditwesengesetzes, der es privaten Banken nicht erlaubt, eine Sparkasse zu betreiben. Sollte eine private Bank im Bieterverfahren zum Zuge kommen, müßte die erworbene Bank also unter anderem N amen weitergeführt werden. Das freilich ist gerade nicht der Sinn der Sache.
Mit dem Berliner Sparkassengesetz, das seit Juni 2005 in Kraft ist, versuchte der Berliner Senat, das Unmögliche möglich zu machen: Die Sparkasse sollte de facto privatisiert, die öffentlich-rechtliche Fassade und damit der Name jedoch gewahrt bleiben. Um dies zu erreichen, wurde die Sparkasse in eine teilrechtsfähige Anstalt umgewandelt und die Landesbank Berlin in eine Aktiengesellschaft transformiert, die vom Land Berlin mit der Trägerschaft an der Sparkasse beliehen wurde. Der Clou besteht also darin, daß die Sparkasse ein öffentlich-rechtliches Institut bleibt – allerdings unter dem Dach einer AG, die von privaten Investoren gekauft werden kann.
Fraglich ist allerdings, ob das Berliner Sparkassengesetz juristisch haltbar ist. Zwar existieren in diesem Gesetz einige Paragraphen, welche die Gemeinwohlverpflichtung der Berliner Sparkasse sichern sollen. Allerdings verfügt die Berliner Sparkasse als teilrechtsfähige Anstalt über kein eigenes Vermögen, und auch die von der Sparkasse erzielten Gewinne sollen in die Taschen des privaten Trägers fließen. Hier genau lauert das Problem: Eine Ausschüttung der Gewinne einer Sparkasse an Private ist mit Paragraph 40 KWG nicht vereinbar. Denn nach diesem Gesetz müssen die Überschüsse einer Sparkasse entweder beim Institut verbleiben oder gemeinnützig verwendet werden. Das sieht auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) so.
Da allerdings kein privater Investor auch nur einen müden Euro für ein Institut verausgaben dürfte, das seine Gewinne nicht ausschütten darf, hat Finanzsenator Sarrazin die BaFin in einem Brief gebeten, ihre Auffassung zu überdenken. Zur Unterstützung verweist er dabei auf die Tatsache, daß die Berliner Sparkasse schon in der Vergangenheit – seit Gründung der börsennotierten Bankgesellschaft im Jahr 1994 – ihre Gewinne an die Bankgesellschaft ausgeschütt et hat. »Würde Paragraph 40 KWG tatsächlich eine gemeinnützige Verwendung von Überschüssen voraussetzen und zugleich jegliche Ausschüttungen an private Träger ausschließen, so hätte die BaFin seit Schaffung des Konzerns Bankgesellschaft rechtswidrig gehandelt und müßte sich fragen lassen, warum sie seit zehn Jahren nicht gegen die Verwendung der Bezeichnung ,Berliner Sparkasse‘ eingeschritten ist«.
Richtig ist daran, daß schon die Gründung der Bankgesellschaft Berlin AG gegen geltendes Recht verstoßen und die undurchsichtige Struktur der Bankgesellschaft AG sowie die daraus resultierende unheilvolle Vermischung privater Interessen mit öffentlichen Haftungsgarantien zum Bankenskandal geführt hat. Mit Verweis auf rechtswidrige Bestimmungen der Vergangenheit nun allerdings zu fordern, man müsse erneut ein Institut schaffen, das die öffentlich-rechtliche Fassade mißbraucht, um möglichst hohe Profite auf private Konten zu schleusen, ist mehr als dreist.
An die Überzeugungskraft seines Arguments scheint Sarrazin daher selbst nicht recht zu glauben. Aus eben jenem Grund hat er Binnenmarktkommissar McCreevy zur Wideraufnahme des besagten Vertragsverletzungsverfahrens gegen das Namensmonopol der Sparkasse angeregt. Die unabsehbaren Folgen, die eine Privatisierung von Sparkassen für die mittelständische Wirtschaft, die Beschäftigten und Verbraucher in ganz Deutschland nach sich ziehen würden, interessieren im Berliner Senat offenbar weniger.
Ein passendes Gesetz
Wie Report Mainz am 20. März berichtet hat, wurde das umstrittene Berliner Sparkassengesetz übrigens von der Kanzlei Freshfields, Brückhaus, Deringer erarbeitet – eine »der besten Adressen für milliardenschwere Wirtschaftsdeals«, die »mit dem Bundesverband deutscher Banken und vielen Großbanken über Berateraufträge eng verbunden« ist. Nun ist es nichts Außergewöhnliches, daß sich die Legislative bei Gesetzesvorhaben juristische Expertisen einholt. Daß Lobbykanzleien jedoch den Auftrag bekommen, Gesetze von Anfang an mitzuschreiben, ist ein relativ neues Phänomen. Im Fall des Sparkassengesetzes übernahmen Anwälte von Freshfields auch die Aufgabe, den Berliner Abgeordneten in Anhörungen das Gesetz zu erklären.
Im Übertölpeln von Parlamentariern, Senatoren und Ministern hat die Kanzlei schon einige Erfahrung. So beriet die Kanzlei das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen bei der Einführung der LKW-Maut. Als das Verkehrsministerium nicht in der Lage wa r, den von Freshfields verfaßten 17 000-Seiten-Vertrag selbst zu interpretieren, erhielt die Kanzlei einen weiteren Beratervertrag, damit Modalitäten und Höhe der Schadensersatzforderung ermittelt werden konnten. Auch bei der jüngsten Privatisierung des Dresdner Wohnungsbestandes hatte Freshfields die Finger im Spiel: Sie hat die Stadt Dresden beim Verkauf der städtischen Anteile an der WOBA Dresden GmbH beraten. Käufer war der US-Finanzinvestor Fortress, der die Anteile der Stadt für rund 1,75 Milliarden Euro übernahm; der Deal zählte zu den größten Immobilienverkäufen von Kommunen in Deutschland. Das Interessante daran: Noch im Dezember 2005 beriet Freshfields die Gegenseite, d. h. den Finanzinvestor Fortress, beim Kauf von Wohnungen der Dresdner Bank – Wohnungen, die mit der WOBA in eine gemeinsame Holding gesteckt werden sollen, die spätestens Anfang nächsten Jahres an die Börse gebracht werden soll.
Laut Eigendarstellung verfügt die Kanzlei Freshfields Bruckh aus Deringer »über die wohl umfassendste Erfahrung in Public Private Partnership-Projekten sowohl in Deutschland als auch international. Die Sozietät hat sich in diesem Bereich einen einmaligen Erfahrungshintergrund geschaffen, der eine Reihe von Pilotprojekten mit Modellcharakter einschließt.« Zu diesen Projekten mit Modellcharakter dürfte die angestrebte Privatisierung der Berliner Sparkasse ebenso zählen wie die Privatisierung von Krankenhäusern in Hessen und Hamburg, die Privatisierung von Wasserunternehmen, Stadtwerken und Flughäfen ebenso wie die Teilprivatisierung von Landesbanken. Auch international hat sich Freshfields mit umstrittenen Privatisierungen bzw. Public-Private-Partnerships (PPP) einen Namen gemacht. In Großbritannien war die Kanzlei beispielsweise an der Überführung einiger Londoner U-Bahnlinien in ein PPP-Projekt beteiligt und begleitete zahlreiche Schulprojekte sowie sämtliche PPP-Gefängnisprojekte.
Die angestrebte Privatisierung der Berline r Sparkasse folgt in ihren Grundzügen einem Modell, das schon bei der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe erprobt wurde. In beiden Fällen wurde der Berliner Senat von Frehsfields-Anwalt Benedikt Wolfers beraten. In beiden Fällen ging bzw. geht es um eine Privatisierung unter Wahrung der öffentlich-rechtlichen Rechtsform – ein Modell, das sich laut Wolfers vor allem dann anbietet, wenn die öffentlich-rechtliche gegenüber der privatrechtlichen Form manifeste wirtschaftliche Vorteile bietet oder die Widerstände gegen eine vollständige Privatisierung zu groß sind.
Wie das neue Sparkassengesetz war auch die im Jahr 1999 in einem geheimen Vertrag von der damaligen Finanzsenatorin Annette Fugmann-Heesing (SPD) mit den Konzernen RWE und Veolia (ehemals Vivendi) geregelte Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) juristisch und politisch höchst umstritten. Um eine Privatisierung bei Wahrung der öffentlich-rechtlichen Rechtsform zu ermöglichen, wurde damals eine Holding geschaffen, die nach dem Vorbild der Berliner Bankgesellschaft AG sowohl eine Anstalt des öffentlichen Rechts (die Berliner Wasserbetriebe BWB) als auch diverse privatwirtschaftliche Beteiligungen und Tochtergesellschaften unter ihrem Dach vereinte. Und wie schon bei der Bankgesellschaft Berlin hat dieses Holding-Modell den Vorteil, daß es eine massive Subventionierung der privatwirtschaftlichen Unternehmen durch die Anstalt öffentlichen Rechts ermöglicht. Lieferten die Berliner Wasserbetriebe vor der Teilprivatisierung noch Gewinne an den Berliner Haushalt ab, so gehen diese Erlöse nun in erster Linie an die privaten Gesellschafter.
Umstrittenster Punkt des Vertrages ist, daß den privaten Erwerbern eine jährliche Rendite von sieben bis acht Prozent auf das »betriebsnotwendige Kapital« zugesichert wurde – über eine Laufzeit von 28 Jahren. Zwar wurde dieser Teil des Vertrags durch einen Beschluß des Verfassungsgerichts vom 21. Oktober 1999 für nichtig erklärt, trotz dieses Urteils bestand der SPD-PDS-Senat jedoch darauf, den privaten Wasserkonzernen die vereinbarte Zusatzrendite zuzuschanzen. Denn als hätten die Beteiligten geahnt, daß das Teilprivatisierungsgesetz von 1999 juristisch unhaltbar ist, wurde im Vertrag eine Klausel verankert, nach der das Land Berlin sich verpflichtet, die geringeren Gewinne oder höheren Verluste, die sich ergeben, falls das Teilprivatisierungsgesetz ganz oder teilweise für nichtig oder aufgrund einer Entscheidung eines Verfassungsgerichts mit höherrangigem Recht für unvereinbar erklärt wird (»Nichtigerklärung«), in vollem Umfang auszugleichen.
Um die unverschämte Rendite bezahlen zu können, muß das Land Berlin nun auf entsprechende Einnahmen verzichten, teils sogar draufzahlen. Gleichzeitig müssen die Berliner Haushalte tiefer in die Tasche greifen. Allein 2004 sind die Wasserpreise in Berlin um über 15 Prozent gestiegen; bis 2009 dürfte sich die Preise um etwa 30 Prozen t erhöht haben. Dabei liegt Berlin schon jetzt bei den Preisen für Wasser und Abwasser bundesweit an der Spitze.
Auch wenn die herrschenden Parteien und Medien nach wie vor ein Loblied auf die Privatisierung singen – auf Dauer läßt sich nicht verbergen, daß es sich bei der Privatisierung öffentlicher Dienste in aller Regel um Raubzüge privater Konzerne und ihrer Berater und Verbündeten handelt, die sich auf Kosten von Beschäftigten, Verbrauchern und Steuerzahlern eine goldene Nase verdienen wollen. Entsprechend nimmt der Widerstand gegen Privatisierungen zu, in manchen Fällen wird auch schon über eine Rückführung privatisierter Unternehmen in öffentliches Eigentum nachgedacht.
Alternativen zum Ausverkauf
Wie die Entwicklung in Berlin zeigt, ist dabei selbst ein Wandel vom Bock zum Gärtner nicht ausgeschlossen. So hat sich der Landesparteitag der Berliner SPD Ende letzten Jahres für die Aufhebung des Beschlusses zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe ausgesprochen und die Abgeordneten sowie die sozialdemokratischen Senatsmitglieder dazu aufgefordert »zu prüfen, unter welchen Bedingungen die Teilprivatisierung der BWB rückgängig gemacht werden kann und bis April 2006 darüber Bericht zu erstatten«. Auf den Bericht darf man gespannt sein – auch wenn kaum zu erwarten ist, daß eine Berliner SPD mit Wowereit, Sarrazin und Fugmann-Heesing in ihren Reihen einen entsprechenden Kurswechsel einleiten wird.
Was für die Berliner SPD gilt, gilt jedoch auch für die Berliner Linkspartei; schließlich trägt Senator Wolf einen Großteil der Verantwortung für die Verabschiedung des neuen Sparkassengesetzes. Klar ist, daß sich ohne massiven Druck aus der eigenen Partei, aus d er Öffentlichkeit, aus Gewerkschaften, Verbänden und sozialen Bewegungen nichts zum Guten ändern wird. Klar ist auch, daß der rot-rote Senat die Forderungen nach einem Stopp von Privatisierungen nicht gänzlich ignorieren kann, wenn er eine Schlappe bei den anstehenden Wahlen im September vermeiden will. Diese Situation gilt es zu nutzen.
Wenn die sich neu formierende Linke ihre Glaubwürdigkeit als Opposition zum Neoliberalismus nicht von vornherein aufs Spiel setzen will, muß die Linkspartei ihre bisherige Politik im Berliner Senat ändern. Im Hinblick auf die Privatisierungspolitik und den Umgang mit dem Berliner Bankenskandal sollte eine Fortsetzung der rot-roten Koalition davon abhängig gemacht werden, ob folgende Forderungen in die Tat umgesetzt werden:

  • Keine weiteren Privatisierungen öffentlichen Vermögen und kein Outsourcing öffentlicher Dienstleistungen an private Anbieter.
  • Revision des Sparkassengesetzes: Der Bestand der Berliner Sparkasse als vollrechtsfähiger Anstalt des öffentlichen Rechts mit eigenen Organen, eigenem Vermögen und eigener Bankerlaubnis muß garantiert und zugleich sicherstellt werden, daß die Gewinne der Berliner Sparkasse für gemeinnützige Zwecke verwendet werden und nicht in private Taschen zu fließen. Eine solche Gesetzesrevision würde außerdem die Frage einer möglichen Privatisierung elegant lösen, denn kein privater Investor dürfte unter solchen Konditionen noch Interesse bekunden. Zugleich könnte der Auflage der Europäischen Kommission durch Veräußerung der Sparkasse entweder an den Sparkassenverbund selbst oder an eine gemeinnützige Stiftung Rechnung getragen werden. Es gibt nämlich keine Auflage der Kommission, die das Land Berlin zur Privatisierung verpflichtet. Wie und an wen die Sparkasse veräußert wird, liegt in der Verantwortung des Berliner Senats.
  • Keine weitere Aufträge an Kanzleien wie Freshfields, die im Interesse privater Konzerne die Privatisierung öffentlicher Güter vorantreiben; Offenlegung aller Verträge, die der Senat mit Anwälten, Wirtschaftsberatern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geschlossen hat.
  • Revision des Teilprivatisierungsgesetzes der Berliner Wasserbetriebe und in der Perspektive die Rekommunalisierung der BWB.