Gegner von Klinik-Privatisierung vor Verfassungsgericht abgeblitzt

Die Gegner der beschlossenen Privatisierung des Uni-Klinikums Gießen/Marburg haben vom Bundesverfassungsgericht eine Abfuhr erhalten. Der für Grundrechtsfragen zuständige Erste Senat des obersten deutschen Gerichtes ließ eine Klage von rund 130 nicht-wissenschaftlichen Mitarbeitern der Klinik, die in diesen Tagen privatisiert wird, nicht zu, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage sagte.
Die Kläger hatten sich nach ihren Worten gegen das im Juni vom Landtag verabschiedete Gesetz gewandt, mit dem die beiden Hochschul-Krankenhäuser zum 1. Juli fusioniert wurden. Das Parlament hatte mit dem Gesetz der Landesregierung die Möglichkeit zum späteren Verkauf eingeräumt. Die Karlsruher Richter stellten die Klagebefugnis der Mitarbeiter in punkto Privatisierungs-Ermächtigung aber in Abrede. Beim Thema Fusion verwiesen sie die zum Pflegepersonal gehörenden Kläger an die Arbeitsgerichte.
Im Zeitplan für die zum 1. Januar vorgesehene Privatisierung hatte sich eine Verzögerung ergeben, weil ein Landtags-Ausschuss noch dem Verkauf der Klinik-Immobilien zustimmen muss. Auch ein abschließendes Votum des Wissenschaftsrates steht noch aus. Die Landesregierung hatte wenige Tage vor Weihnachten bekannt gegeben, dass die Rhön-Klinikum AG den Zuschlag für das bundesweit erste private Uni-Klinikum mit rund 10 000 Beschäftigten erhalten soll. Dagegen wehrt sich die im Bieterverfahren unterlegene Asklepios-Gruppe. Die SPD im Landtag hatte daher gefordert, den von ihr grundsätzlich abgelehnten Verkauf an einen privaten Träger zu stoppen.
Quelle: http://www.fuldainfo.de/page/include.php?path=content/articles.php&contentid=4326&PHPKITSID=bbcd60aea3d5c97efe0b37b8c8b59843
Erschienen am: 02.01.2006