Reprivatisierung in Heidenheim?

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Mit einem Bürgerentscheid soll der Verkauf ehemals städtischer 
Wohnungen an Immobilieninvestor Gagfah rückgängig gemacht werden.

Am 11. März wird es erstmals in der Geschichte der schwäbischen 
Industriestadt Heidenheim einen Bürgerentscheid geben. Die 36000 
Wahlberechtigten entscheiden, ob der Gemeinderatsbeschluß zum Verkauf der städtischen Anteile an der Grundstücks- und Baugesellschaft in Heidenheim (GBH) aufgehoben werden soll.

In einer Nacht-und-Nebel-Aktion hatte der Gemeinderat am 9. November mit der Mehrheit aus CDU und Freier Wählergemeinschaft einen entsprechenden Beschluß gefaßt. Geplant ist der Komplettverkauf der GBH an die GAGFAH, einen jener als »Heuschrecken« bezeichneten Wohnimmobilieninvestor mit Sitz in Luxemburg. Der Verkauf der Anteile soll der Stadtkasse Einnahmen in Höhe von 40 Millionen Euro bescheren. Die Grünen, die Mehrheit der SPD-Fraktion und die beiden Gemeinderäte der DKP stimmten dagegen. Sie befürchten weitere Belastungen für die betroffenen Mieter. Zwar befanden sich die 9000 Wohnungen der GBH zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr im direkten Besitz der Stadt, doch durch den 28,6prozentigen Anteil, den die Kommune an dem Unternehmen noch hielt, konnte sie dessen Geschäftspolitik beeinflussen.

Der Verkaufsbeschluß sorgte in der Stadt für Empörung. Die SPD, die 
Grünen, die DKP, der Mieterverein und die IG Metall initiierten ein 
Bürgerbegehren dagegen. Innerhalb weniger Wochen wurden knapp 4300 Unterschriften gesammelt und das Quorum von zehn Prozent der Wahlberechtigten deutlich übertroffen.

Das Kommunalparlament machte am vergangenen Freitag den Weg frei für den Entscheid, indem er das Bürgerbegehren für zulässig erklärte. Falls rund 9000 Heidenheimer der Aufhebung des  Gemeinderatsbeschlusses vom 9. November 2006 zustimmen, hat dies die  Wirkung eines endgültigen Gemeinderatsbeschlusses.

Der DKP-Abgeordnete Ulrich Huber geht davon aus, daß die 
Verkaufsgegner erfolgreich sein werden. »Wir haben beim Sammeln der  Unterschriften gemerkt, daß die Menschen das nicht wollen«, so Huber  gegenüber jW.

Der politische Erfolg der Antiprivatisierungskampagne scheint somit 
greifbar nahe, doch ob damit der Verkauf der städtischen Anteile 
rückgängig gemacht werden kann, steht auf einem anderen Blatt. 
Oberbürgermeister Bernhard Ilg (CDU) stellt sich laut Südwestrundschau vom vergangenen Donnerstag auf den Standpunkt, daß der Verkauf der städtischen Anteile rechtswirksam getätigt worden sei. Die Vertragsbindung der Stadtwerke würde auch durch einen Gemeinderatsbeschluß nicht beseitigt werden, so Ilg auf der Gemeinderatssitzung. Die Stadt könne lediglich auf die Stadtwerke einwirken, daß diese in Verhandlungen über eine etwaige Rückabwicklung des Verkaufs mit der GAGFAH treten. Dies würde aber  Kosten in noch nicht bezifferbarer Millionenhöhe nach sich ziehen, so  Ilg.

Auch Huber sieht die Probleme, die durch die »komplizierte 
juristische Konstruktion« entstanden seien. Jetzt räche sich die 
Entscheidung des alten Gemeinderats, die den Stadtwerken gehörende  GmbH, die den ehemals kommunalen Wohnungsbesitz verwaltete, in die  GBH einzugliedern, an der die Stadtwerke nur Minderheitsanteile halten. Wenn der Bürgerentscheid aber erfolgreich sei, könnten die  Verkaufsbefürworter wenigstens kaum so weitermachen wie bisher.

Die erfolgreiche kommunalpolitische Arbeit der DKP in Heidenheim wird  von Landesbehörden durchaus zur Kenntnis genommen. So heißt es im  Jahresbericht des Landesamtes für Verfassungsschutz Baden-Württemberg: »Die Heidenheimer Ortsgruppe der Deutschen 
Kommunistischen Partei, die seit der Kommunalwahl am 13. Juni 2004  mit zwei Mandaten statt mit bisher einem im örtlichen Stadtrat  vertreten ist, zeigt sich innerhalb der Heidenheimer  Politiklandschaft durchaus rührig. (..) Das Engagement der Partei  stößt in interessierten Bevölkerungskreisen nicht selten auf  Sympathie und zeigt wieder einmal, daß die DKP trotz  bundespolitischer Bedeutungslosigkeit auf kommunaler Ebene durchaus 
in der Lage ist, sich aktiv in das örtliche Tagesgeschehen 
einzumischen und vor allem, bei einem Teil der Öffentlichkeit den 
einen oder anderen Pluspunkt zu sammeln.«

Tageszeitung  Junge Welt, 31. Januar 2007
http://www.jungewelt.de/2007/01-31/042.php

Bericht: ESF Workshop "Health, drugs and research as a Public Good"

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Der Workshop wurde veranstaltet von der rls in Kooperation mit PHM (People’s Heath Movement) und REDS (Red d’ Europe pour la Defence de la Santé) und fand am XXX in XXX statt.

Referenten:
Thomas Seibert (medico international)
Christian Wagner (Buko Pharmakampagne)
Sofie Blancke (médecine pour le peuple, NGO, www.gvhv.be)
Amal Sabri, Directorin der Association for Health and Environmental Development (AHED) aus Ägypten (leitet momentan das Internationale Sekretariat des People’s Health Movement)
Kostas Diakos von den griechischen EcoloGreens

Thomas Seibert stellte die These auf, dass der Begriff der öffentlichen Gütern deshalb eine Konjunktur innerhalb der Linken habe, weil er die Orientierungsbegriffe “Sozialismus” und “Kommunismus” im Neoliberalismus abgelöst habe. Der Slogan “Eine andere Welt ist möglich” würde in den Kämpfen gegen Privatisierung konkretisiert und beschreibe so die Politik gegen den Neoliberalismus. Dabei kommt dem Begriff der öffentlichen Güter die Funktion zu, eine positive Perspektive zu formulieren, die nicht allein in der Kritik der bestehenden Verhältnisse verhaften bleibe. Im Anschluss daran referierte Seibert Kennzeichen, die für ihn den Epochenbruch nach 1989 markieren und zugleich die Ausgangsbedingungen politischer Perspektiven abstecken. Neben dem Ende der Systemkonkurrenz nannte er die Internationalisierung der Arbeitsteilung und das Ende der fordistischen Massenproduktion. Diese Entwicklungen hätten die Basis des keynesianischen Sozialstaats untergraben. Deshalb müsse es vor allem darum gehen, eine Sozialpolitik durchzusetzen, die von der Lohnarbeit unabhängig ist. Dies würde die Möglichkeit bieten, die Ausschlussmechanismen des fordistischen Sozialstaats zu überwinden. Ziel müsse es sein, eine allgemeine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Dieses öffentliche Gut könne nur im Rahmen einer sozialen Infrastruktur ermöglicht werden. Dies impliziere die Möglichkeit einer Radikalisierung dieser Forderung, weil sie notwendigerweise eine offene Bürgerschaft, ein bedingungsloses Grundeinkommen und globale öffentliche Güter mit sich bringt. Dies seien alles nicht unmittelbar Forderungen, die an den Staat gerichtet seien, sondern ein Rahmen, auf den sich alle sozialen Bewegungen verständigen müssen. Ausgehend von bereits geführten Kämpfen.
Christian Wagner bezeichnete seine Gruppe (Buko Pharmakampagne) als Wachhunde gegenüber der Pharmaindustrie. Aus der Perspektive der Gesundheitspolitik gehe es ihm vor allem um billige und gute Medikamente. Dabei sei vor allem der international organisierte Patentschutz (u.a. durch das TRIPS-Abkommen) ein Hindernis. Besonders für gefährliche Krankheiten. So koste aufgrund des Patentschutzes eine HIV-Kur 10.000 US-Dollar, während es in Indien mit Generika möglich sei, durch wirkungsgleiche Medikamente dieselbe Kur für nur 200 US-Dollar anzubieten. Aber auch für vernachlässigte Krankheiten, die im Trikont ca. 12 Prozent der Todesfälle ausmachen, werde aufgrund der am Profit ausgerichteten Forschung kaum Geld aufgewandt. Dabei würde sich jedoch zeigen, dass diejenigen Medikamente, die tatsächlichen einen Fortschritt für die Bekämpfung von Krankheiten darstellen würden, vor allem in öffentlichen Labors produziert werden. Ziel sollte es deshalb sein, über den Ausbau öffentlicher Labors bezahlbare Medikamente zu entwickeln, die sich am realen Bedarf (unabhängig von der Zahlungsfähigkeit) orientieren.
Sofie Blancke stellte einen ähnlichen Punkt heraus. In Neuseeland seien im Vergleich zum US-amerikanischen Markt patentierte Medikamente bis zu 53 Prozent billiger und nicht-patentierte bis zu 90 Prozent (sic!). Dabei würde zunehmend der Posten Marketing und Werbung unnötige Kosten verursachen. Die Produktionskosten seien inzwischen sehr gering. Etwa 15 von 20 Medikamenten würden in Puerto Rico hergestellt. Unter dem Slogan “A rational drug policy is possible” warb Sofie Blancke für eine auf Nachfrage orientierte Medikamentenpolitik. Einer solchen sei es möglich, den Bedürfnissen gerecht zu werden. Sie plädiert also für eine Liberalisierung des Medikamentenmarktes gegen die Vorherrschaft der Patente. In Belgien hätte ihr Netzwerk auch schon Apotheker gewinnen können, da diese unter dem unüberschaubaren Medikamentendschungel leiden würden.
Amal Sabri stellte die internationalen Abkommen TRIPS und TRIPS plus dar. Die internationale Kooperation ermögliche es mehr und mehr, dass öffentliche Güter dem Markt anheim fallen würden. Das würde nicht nur den Umfang der Güter, sondern auch der Länder umfassen. Damit würde sich in der Kontrolle des Medikamentenmarktes alles auf wenige so genannte transnationale Konzerne (TNCs) konzentrieren. Das würde das Saatgut ebenso betreffen wie traditionelles Wissen. Neben den beiden großen Abkommen würde es zunehmend auch unbekannte Abkommen zwischen entwickelten und nicht-entwickelten Ländern geben. Die Macht der TNCs und der entwickelten Ländern würden den Trikont nach und nach in ein Freihandelsnetz ziehen, das traditionelle Ökonomien gefährde und die Grundlage für billige und nützliche Medikamente unterminiere.
Kostas Diakos machte die Homöopathie als eine alternative Medizin von Unten stark.
In diesem am Freitag Vormittag ausgerichteten workshop, der in fünf Sprachen übersetzt wurde (I, E, F, Gr, D) nahmen ca. 70 Menschen teil, die zu einem großen Teil auch schon zuvor auf den Seminaren und Workshops der PHM-REDS-Schiene (People’s Heath Movement und Red d’ Europe pour la Defence de la Santé) waren. Dadurch konnten auch Bezüge zu anderen, bereits angeschnittenen Themenbereichen hergestellt werden.

PRESOM Athens Workshop: Privatisation and the European Social Model (26/27 January 2007)

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Zum Auftakt gab es eine Podiumsdiskussion mit griechischen Gewerkschaftsvertretern, auf der verschiedene Aspekte der Privatisierungspolitik in Europa erörtert wurden. Jürgen Huffschmid, einer der Koordinatoren des PRESOM Projektes stellte zunächst die Ziele und Fragestellungen der Projektes vor. Anschließend gab Malcolm Sawyer von der Business School der Universität in Leeds einen Einblick in seine Forschung zu den finanzpolitischen Auswirkungen der Privatisierungspolitik und argumentierte, dass die Privatisierungen keineswegs zu einer Entlastung der öffentlichen Haushaltsschulden führen. Im Gegenteil: gerade in langfristiger Perspektive wird die Sicherung öffentlicher Infrastrukturen und die Versorgung mit sozialen Dienstleistungen für die öffentlichen Haushalte teurer, wenn sie von privaten Anbietern gekauft oder geleast werden müssen. Christoph Hermann von der Forschungs- und Beratungstelle für betriebliche Arbeitnehmerfragen (FORBA) in Wien stellte die ersten Überlegungen zum Europäischen Sozialmodell vor. Problem sei es dabei vor allem, dass der Begriff einer blackbox gleich von verschiedenen politischen Kräften gebraucht und mit jeweils eigenen Inhalten gefüllt werde. Insbesondere die Liberalisierungslobby in der EU gebrauchen den Begriff vor allem als Instrument um bisher bestehende nationalstaatliche Regelungen auszuhebeln. Die Linke habe es bisher verpasst, den Begriff des Europäischen Sozialmodells nach eigenen Vorstellungen zu definieren. Marica Frangakis, von der Nicos Poulantzas Gesellschaft stellte die ersten Ergebnisse der PRESOM Forschung vor und differenzierte das Privatisierungsgeschehen sowohl in zeitlichen Wellen als auch nach Ländergruppen. Insbesondere unterschied sie ein skandinavisches, ein west-, ein ost- und ein südeuropäisches Privatisierungsmuster. Karoly Lorant, ungarischer Abgeordneter des Europaparlaments, gab einen Überblick zum Privatisierungsgeschehen in den mittel- und osteuropäischen Ländern. Anders als die Privatisierungsprozesse in Westeuropa erfolgte der Ausverkauf staatlicher Beteiligungen hier nicht schrittweise, sondern schockartig im Rahmen einer abrupten gesellschaftlichen Transformation. Die anschließende Diskussion rankte sich vor allem um die Gefahren und Perspektiven einer Europäisierung. Während einerseits vor allem auf die neoliberalen Impulse der Europäischen Union verwiesen wurden, plädierten andere dafür, die europäische Ebene stärker als politische Arena zu begreifen und sich entsprechend mit eigenen Vorstellungen in die Europäisierungsprozesse einzubringen.
Auf der eigentlichen PRESOM Tagung wurde der erste Jahresbericht diskutiert und die Ergebnise der ersten drei Arbeitsgruppen (WP 1: Hintergrund und Geschichte der Liberalisierung und Privatisierung in der EU; WP 2: Theoretische Ansätze zur Privatisierung; WP 3: Konzepte des Europäischen Sozialmodells) vorgestellt. Anschließend wurden die Arbeitspläne für 2007 abgestimmt. Im Vordergrund werden dabei Untersuchungen in den Sektoren Finanzen, Soziale Dienste (Gesundheitsversorgung und Rentensystem) sowie Bildung stehen. Parallel sollen die Privatisierungseffekte in den neuen Mitgliedstaaten der EU in Osteuropa systematisch untersucht werden. Erste Zwischenergebnisse sollen bereits in den nächsten Monaten auf verschiedenen Konferenzen (unter anderen auf der Alternativen EcoFin-Konferenz am 20./21. April in Berlin) zur Diskussion gestellt werden. Die nächste größere PRESOM-Tagung wird am 29./30. Juli in Ljubljana (Slowenien) stattfinden.

http://www.presom.eu/

Linksfraktion fordert Privatisierungsbericht

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In dem Antrag heisst es:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. gemeinsam mit den anderen deutschen Gebietskörperschaften einen Privatisierungsbericht über die Auswirkungen der Privatisierungen seit 1995 vorzulegen;

2. bis zur Vorlage und Diskussion des Privatisierungsberichtes keine weiteren Privatisierungsschritte zu unternehmen.

3. Der Privatisierungsbericht der Bundesregierung soll für die privatisierten Bereiche darstellen:

– die Privatisierungsschritte der öffentlichen Hand;

– die Ergebnisse aller Volksabstimmungen einschließlich Bürgerbegehren und Bürgerentscheide, die zu Fragen der Privatisierung durchgeführt wurden;

– die Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen;

– die Auswirkungen auf politische Gestaltungsmöglichkeiten (Einfluss- möglichkeiten auf Geschäftsführung und Informationsrechte der öffentlichen Hand), Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Informationsrechte für Bürgerinnen und Bürger;

– die Entwicklung von sozialversicherungspflichtiger und sonstiger Beschäftigung, Arbeitsentgelten nach Lohngruppen, Managementgehältern und Ausbildungsplätzen;

– die Auswirkungen auf Wochenarbeitszeit, Sonntags- Feiertags- und Nachtarbeit und Schichtarbeit;

– die Entwicklung von Preisen, Gebühren und Gewinnen;

– die Entwicklung von Qualität der Leistung, Verbrauchernähe und flächendeckender Versorgung und

– die Entwicklung der Investitionen.

Dem Bericht ist ein weiterer Privatisierungsbegriff zugrunde zu legen, der neben dem Verkauf von Beteiligungen und sonstigen Vermögenswerten auch die Ausgliederung öffentlichen Vermögens in privatrechtlich organisierte Unternehmungen und die Übertragung öffentlicher Aufgaben an private Unternehmen beinhaltet.
Die Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen sollen umfassend untersucht werden. Den Privatisierungserlösen sind die Vermögensverluste und die zukünftigen Mehrausgaben und Einnahmeverluste gegenüberzustellen. Steuerminder- einnahmen durch internationale Transferierbarkeit von Gewinnen oder durch Steuervergünstigungen etwa bei öffentlich-privaten Partnerschaften (Public Private Partnerships) sind zu berücksichtigen. Es soll auch berücksichtigt werden, inwieweit durch Personalabbau Steuereinnahmen und Sozialbeiträge sinken. Bei der Darstellung der Entwicklung von Beschäftigung und Ausbildung ist auf die Situation von Frauen speziell einzugehen. Es ist anzugeben, inwieweit die Verschuldungsgrenze des Artikel 115 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) und der entsprechenden Bestimmungen in den Länderverfassungen nur aufgrund von Privatisierungserlösen eingehalten wurden.
Die Darstellung der Preisentwicklung in privatisierten Bereichen soll nach Geschäfts- und Privatkundensegment unterscheiden. Hierbei ist zu berücksichtigen, inwieweit die Preisentwicklung auf allgemeinen technischen Fortschritt zurückzuführen ist, der auch in öffentlich-rechtlichen Unternehmen realisiert werden kann. Als Maßstab hierfür sind internationale Vergleichsstudien heran- zuziehen. Auf die Entwicklung von Sozialtarifen ist einzugehen. Der Privatisierungsbericht soll damit deutlich über den Beteiligungsbericht des Bundes hinausgehen.

Begründung

In zahlreichen Bürger- und Volksentscheiden wurden Privatisierungen öffentlichen Eigentums abgelehnt, beispielsweise in Hamburg und in Mülheim/Ruhr. Einer Umfrage im Auftrage des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen- Thüringen zufolge sind 82 Prozent der Hessen gegen einen Verkauf von Sparkassen.
Aktuell geplante Privatisierungen sind sehr umstritten. Gegen den Plan der Regierung Baden-Württembergs, den größten Teil der historischen Handschriftenbestände der Badischen Landesbibliothek zu verkaufen, und damit das Fürstenhaus Baden aus einer finanziellen Notlage zu retten, protestierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus aller Welt und verhinderten den Verkauf bis auf weiteres.
Das Flugsicherungsgesetz, das den Verkauf von 74,9 Prozent der Anteile an der Deutschen Flugsicherung GmbH vorsieht, wurde vom Bundespräsidenten zunächst nicht unterschrieben, um verfassungsrechtliche Bedenken zu prüfen. Bestärkt wird die Kritik an der Privatisierung der Flugsicherung durch das Urteil des Landgerichts Konstanz zum Flugunglück von Überlingen, in dem die Bundesrepublik Deutschland haftbar gemacht wird, da sie ohne Staatsvertrag die Flugsicherung in deutschem Luftraum der privatrechtlich organisierten Schweizer Firma Skyguide übertragen hatte. Das Gericht stellte fest, dass die Sicherstellung des Flugverkehrs grundgesetzliche Aufgabe des Staates ist.
Umstritten ist auch der Börsengang der Deutsche Bahn AG. Kritiker befürchten einen Verkauf weit unter Wert, Personalabbau, großflächige Streckenstilllegungen, einen Rückgang der Investitionen und stark steigende Preise. Sie verweisen dabei auf die Bilanz der Bahnprivatisierung in Großbritannien.
Die Bundesregierung plant für 2007 laut Haushaltsentwurf Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen und aus der Verwertung von sonstigem Kapitalvermögen in Höhe von 9,2 Mrd. Euro. Angesichts umfangreicher geplanter Privatisierungen und ernstzunehmender Kritik ist es dringend erforderlich, eine Bilanz der Auswirkungen der bisherigen Privatisierungspolitik zu ziehen.
Privatisierungserlöse werden dazu verwendet, Einnahmeverluste an anderer Stelle auszugleichen. Laut Finanzplanung will der Bund bis 2009 so haushalten, dass die Verschuldungsgrenze nur dank Privatisierungserlöse eingehalten wird. Dies läuft dem Grundgedanken des Artikel 115 GG zuwider, die Vermögenssubstanz des Staates zu erhalten. Das Sachvermögen des Staates geht, gemessen am Bruttoinlandsprodukt, seit Jahren kontinuierlich zurück. Privatisierungen führen neben den Vermögensverlusten auch zu nachhaltigen Einnahmeverlusten für die öffentliche Hand. Vor weiteren Privatisierungsschritten müssen diese Auswirkungen dringend detailliert untersucht werden. Auf eine kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. nach den Einnahmeverlusten, die mit den Einmaleinnahmen im Haushaltsplan 2007 verbunden sind, antwortete die Bundesregierung: „Im Übrigen entfallen im Rahmen von Vermögensveräußerungen des Bundes generell künftige Vermögenserträge, deren Höhe – wie etwa bei Dividenden – gegenwärtig jedoch nicht prognostiziert werden kann.“ (Bundestagsdrucksache 16/2327) Dieser Aussage ist zu entnehmen, dass die Bundesregierung eine bewusste Abwägung zwischen der kurzfristigen und langfristigen Haushaltswirkung bisher nicht vorgenommen hat. Der angemessene Umgang mit der Ungewissheit der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung ist nicht der Verzicht auf Prognose, sondern die Anwendung wissenschaftlicher Prognosemethoden unter Kenntlichmachung von Prognoseunsicherheiten. Dies soll im Privatisierungsbericht geschehen.
Die Privatisierungen von Post und Telekom waren mit hohen Arbeitsplatz- und Ausbildungsplatzverlusten verbunden. Allein die Telekom AG hat von ihrer Privatisierung bis 2005 mehr als 100 000 Stellen gestrichen. Bis 2008 sollen weitere 32 000 Stellen abgebaut werden. Vor weiteren Privatisierungen müssen die bisherigen Privatisierungsfolgen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewissenhaft untersucht werden.
Privatisierungsmaßnahmen wurden meist mit erwarteten Effizienzgewinnen begründet. Es stellt sich die Frage, inwieweit für die Verbraucherinnen und Verbraucher, nicht nur für Großkunden, die Versorgung mit günstigen und hoch- wertigen Leistungen durch Privatisierungen zugenommen hat. Versorgungsdichte und Bürgernähe haben etwa bei der Post abgenommen. Sozialtarife wurden bei privatisierten Unternehmen teilweise zurückgenommen. Bei der Feststellung von Effizienzgewinnen darf nicht stillschweigend angenommen werden, ein öffentliches Unternehmen würde heute noch mit der Technologie arbeiten, die zum Zeitpunkt der Privatisierung aktuell war.
Privatisierung und Liberalisierung von so genannten natürlichen Monopolen, also in Wirtschaftszweigen mit sinkenden Durchschnittskosten, und in netzgebundenen Wirtschaftszweigen haben, wie von fast allen Wirtschaftstheorien vorausgesagt, zu Monopolgewinnen geführt. Vor einer Untersuchung dieser Entwicklung darf die geplante Privatisierung von Deutsche Flugsicherung GmbH, Deutsche Bahn AG und Flughafenbeteiligungen keinesfalls umgesetzt werden.
Auf der Ebene der Länder und Kommunen sind Privatisierungen eine Antwort auf Haushaltsnotlagen, die unter wesentlicher Beteiligung der Bundesregierung durch steuerpolitische Entscheidungen verursacht wurden. Da diese Entwicklung nur aus dem finanzpolitischen Zusammenhang zu beurteilen ist, muss der Privatisierungsbericht die Ebene des Bundes, der Länder und Gemeinden berücksichtigen.
Bereits 1998 forderte der Deutsche Gewerkschaftsbund einen Privatisierungsbericht von der Bundesregierung ein. Die Bundesregierung sollte dieser Aufforderung zügig nachkommen.

Kritik kalkulatorischer Kosten als Privatisierungszwang

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Die falsche Bewertung von bezirkseigenen Gebäuden und die dadurch enstehende Belastung der Bezirkshaushalte durch so genannte kalkulatorische Kosten führt dazu, dass öffentliche Gebäude für die Bezirke nicht mehr finanzierbar sind und verkauft werden müssen.
Gegen die Folgen der Privatisierung der öffentlichen Gebäude wehrten sich die BerlinerInnen bereist durch drei BürgerInnenbegehren auf Bezirksebene.

Die Regelung führt u.a. auch dazu, dass das System der Zuweisungen des Landes Berlins völlig absurde Ergebnisse produziert:
So werden allein bei den Schulen z.B. die Bezirkshaushalte Lichtenberg (ca. -1,91 Mio. €) und Friedrichshain-Kreuzberg (ca. - 2,66 Mio. €) durch die fehlerhafte Ansetzung der kalkulatorischen Kosten exorbitant belastet. (Anhang: Hintergrundinformation)

Dies ist eines der Ergebnisse, die die Initiative Zukunft Bethanien auf ihrer Homepage
unter http://www.bethanien.info veröffentlicht hat.

Die IZB hat auf Grund der Dringlichkeit daher Finanzsenator Sarrazin und Wirtschaftssenator Wolf in einem offenen Brief um einen Gesprächtermin gebeten.
(Anhang: Offener Brief)

Ausserdem hat die IZB die Fraktionen der Berliner Bezirke und des Abgeordnetenhauses dazu aufgefordert, durch eine vorformulierte Anfrage endlich Transparenz zu schaffen.
(siehe unter: http://www.bethanien.info ) .

Die Initiative Zukunft Bethanien (IZB) fordert die Überprüfung des Privatisierungssystems kalkulatorische Kosten.
Sie fordert darüberhinaus, mit Vernunft und Sachverstand die sozialen Folgekosten einer fatalen Regelung abzuwenden, die BERLIN TEUER ZU STEHEN KOMMT und NOCH TEURER KOMMEN WIRD.

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Initiative Zukunft Bethanien - Haus Bethanien/Südflügel
Mariannenplatz 2, 10997 Berlin-Kreuzberg
Telefon: 0179 - 851 77 00
Email: initiative@bethanien.info
Internet: http://www.bethanien.info

"Muelheim ist unser!" Neuauflage des Buergerentscheids steht an

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Das Bürgerbegehren in Mülheim zur Erneuerung des erfolgreichen Bürgerentscheids gegen weitere Privatisierung startet in Kürze. Auf einer gut besuchte Bürgerversammlung wurde besprochen, ob der in 2005 erfolgreiche Bürgerentscheid gegen weitere Privatisierung erneuert werden soll, da die rechtliche Bindung Ende Februar ausläuft. Oberbürgermeisterin, SPD, CDU und FDP waren 2005 gegen diesen Bürgerentscheid. Nach Ablauf der Bindung werden wieder verstärkte Privatisierungen befürchtet.

So ist die Übertragung von Anteilen der Ruhrbania-Projektentwicklungsgesellschaft (RPG) an Private durch den Bürgerentscheid zur Zeit noch eindeutig verboten. Auch der RP Düsseldorf hat das bestätigt! Seit mind. einem Jahr arbeiten Stadtspitze und M&B dennoch mit Volldampf gegen dieses Verbot an der RPG, was der Rat am 1. März absegnen soll, nur 1 Tag nach Ablauf der rechtlichen Bindung des Bürgerentscheids! Der MBI-Antrag, per Ratsbürgerentscheid noch vor Ostern die Bevölkerung erneut über die Grundsatzfrage entscheiden zu lassen, wurde in der letzten Ratsitzung wegen CDU-Beratungsbedarfs vertagt auf den 1.März.Die Versammlung war sich einig, darauf nicht zu warten (bzw. zu hoffen) und möglichst bald eine Unterschriftenaktion zur Wiederholung bzw. Erneuerung des Bürgerentscheids aus 2005 zu starten. Der allergrößte Teil der weit über 60 Anwesenden erklärte sich bereit, sich aktiv daran zu beteiligen. Ein erster Vorentwurf für den Text eines Bürgerbegehrens wurde ebenfalls besprochen und einige Hauptpunkte bereits im wesentlichen abgeklärt.

Dieser erneute Bürgerentscheid betrifft folgende Bereiche bzw. Fragestellungen:

  • Soll in Zukunft das langfristige Betreiben von Schulen, Kindergärten usw. an private Firmen übertragen werden, wenn diese Bau oder Sanierung der Gebäude durchführen?
  • Sollen die denkmalgeschützten Ostruhranlagen in einer Ruhrbania-Projektentwicklungsgesellschaft einem privaten Investor übertragen werden?
  • Ausgegliederte städtische Eigenbetriebe wie der Immobilienservice, MSS (MülheimerSportService), Grün&Wald und städtische GmbHs wie MST (Mülheimer Stadt Marketing), die Sozialholding (Altenheime), BtmH (Betriebe) dürften weder ganz noch teilprivatisiert werden.
  • Weitere Anteile der bereits teilprivatisierten Gesellschaften der Ver- und Entsorgung, insbesondere von medl, MEG, SEM, MVG, RWW und SWB dürften nicht verkauft werden.

    Nächstes Treffen zur Vorbereitung der Unterschriftensammlung für das
    Bürgerbegehren “Mülheim ist unser!”
    am Mittwoch, dem 31. Januar, um 19 Uhr
    in der Gaststätte “Altes Schilderhaus”, Südstraße 2

    WAZ Mülheim von 25.? Januar 2007:

    Privatisierung: MBI machen erneut mobil

    Unterschriften für Bürgerbegehren. Die MBI-Fraktion bereitet einen zweiten Bürgerentscheid gegen die Privatisierung städtischer Leistungen vor.

    Der Hintergrund: Bereits am 27. Februar 2005 kam beim damaligen Bürgerentscheid eine Mehrheit gegen Privatisierungen zustande. Dessen Bindungskraft läuft nun nach zwei Jahren - also Ende Februar - aus. Voraussichtlich am 1. März aber will der Rat entscheiden, welchen Investor die Stadt in die Projektentwicklungsgesellschaft, die den Bau der Ruhrpromenade, des Hafenbeckens und den Abriss von Rathaus-Anbau und Stadtbücherei vorfinanzieren soll, beruft.

    Wolfgang Sauerland, Leiter des Amtes Rat der Stadt, bestätigt, dass die Benennung des privaten Investors bis 27. Februar nicht möglich sei. Danach aber sehr wohl. Ein neuerliches Bürgerbegehren, so schreibe es die Gemeindeordnung vor, müsse dann innerhalb von drei Monaten nach dem 1. März auf den Weg gebracht worden sein. Sauerland schränkt aber ein: “Ob dann ein Bürgerentscheid gegen die Projektentwicklungsgesellschaft zugelassen werden kann, müssen wir konkret rechtlich prüfen.”

    Nach einer Bürgerversammlung am Montagabend, an der rund 60 Mülheimer teilnahmen, zeigt sich MBI-Sprecher Lothar Reinhard entschlossen, erneut Unterschriftenb für ein Bürgerbegehren zu sammeln. Er will damit nicht nur den Verkauf der Ostruhranlagen, sondern auch die Übertragung von Schulen an Unternehmen, die die Gebäude sanieren, die Privatisierung städtischer Betriebe und den Verkauf von Anteilen an städtischen Gesellschaften verhindern.

    Anti-Privatisierungs-Clips: "Bahn unterm Hammer"

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    Bei YouTube gibts Clips von Aktionen gegen die Privatisierung der Bahn (Herbst 2006, Berlin).
    http://www.youtube.com/results?search_query=privatisierung+bahn

    Buch: Wem gehoert das Wasser (Lars Mueller, Schweiz)…

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    …mit einem Plädoyer: “Das Wasser gehört allen!” und einer sehr schönen Buch-Promo-Homepage: http://www.wem-gehoert-das-wasser.com/

    Aus der Ankündigung: «Die Knappheit an frischem, sauberem Wasser», so heisst es in einem Bericht der Vereinten Nationen, «ist die grösste Gefährdung, der die Menschheit je ausgesetzt war.» Nur dank dem Wasser und vielen seiner rätselhaften Eigenschaften wird das Leben auf der Erde erst möglich. Ohne Wasser gäbe es keine Nahrung, keine Kleidung, es gäbe noch nicht mal die Tinte, mit der die Bill of Rights geschrieben worden ist. Wem gehört das Wasser? erörtert das Phänomen Wasser, staunt über seine Einzigartigkeit und setzt sich mit den Gefahren und den Chancen des Wassers für das Leben auseinander. Das Buch diskutiert die wichtigsten Fragen zur Trinkwasserversorgung und Nahrungsmittelproduktion, verhandelt Wasser aber auch als zerstörerische Kraft und erforscht die chemischen Eigenschaften des Moleküls. Wem gehört das Wasser? weist auf die Risiken einer ungehemmten Privatisierung des Wassers hin und dokumentiert, wie die Abhängigkeit vom Wasser politisch ausgenutzt wird. Engagierte Bildfolgen und ausführliche Texte erläutern, wieso das Wasser niemandem gehören kann, sondern der Verantwortung und Wertschätzung der gesamten Menschheit untersteht.

    Herausgeber: EAWAG (eidgenössische Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz) und Lars Müller

    Link direkt zum Katalog:
    http://www.lars-mueller-publishers.com/d/katalog/ausgaben/set.php

    "KarlsRuhe stoeren!" Bundesweite Demo gegen Studiengebuehren und Bildungsprivatisierung

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    Bundesweite Demo gegen Studiengebühren:
    KarlsRuhe stören! am Freitag, den 26. Januar in Karlsruhe am Hauptbahnhof um 14 Uhr.
    http://www.protest-frankfurt.de/
    Aus dem Aufruf: “Anlässlich des 2. Jahrestages des Bundesverfassungsgerichtsurteils wollen wir nach Karlsruhe fahren und dort mal wieder laut und deutlich sagen, was wir tatsächliche von Studiengebühren halten.
    Hintergrund ist der Beschluss der hessischen Landes-ASten-Konferenz, Verfassungsklage gegen die Einführung von Studiengebühren einzureichen und ca. 43 300 hessische Wahlberechtigte zur Unterschrift zu bewegen. Die Initiative wird getragen vom DGB Hessen-Thüringen, GEW-Hessen, ver.di Hessen, dem “Bündnis für soziale Gerechtigkeit in Hessen”, attac Frankfurt, attac Rüsselsheim, …
    http://www.verfassungsklage-bildung.de
    http://www.asta.uni-frankfurt.de/aktuell/studiengebuehren/index.html
    http://www.attac.de/frankfurt

    Die Armen und die Superreichen

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    Im Freitag vom 12.01.2007 schreibt Michael R. Krätke - Professor für Wirtschafts- und Steuerrecht an der Universität von Amsterdam - über die “Die Armen und die Superreichen”: Erstmals gibt es verlässliche Daten zur Verteilung von Einkommen und Privatvermögen in der Welt von heute.
    http://www.freitag.de/2007/02/07020601.php

    Vor etwas mehr als 250 Jahren stellte die Akademie von Dijon 1754 eine der damals beliebten Preisfragen: “Was ist der Ursprung der Ungleichheit unter den Menschen? Wird sie durch das natürliche Gesetz autorisiert?” Jean Jacques Rousseau beteiligte sich an der Antwort mit der Abhandlung Über den Ursprung der Ungleichheit unter den Menschen. Soziale und politische Ungleichheit, schrieb er darin, sei weder natürlich noch gottgewollt noch Konsequenz der natürlichen Ungleichheit der Menschen. Sie entstehe vielmehr mit und durch das Privateigentum, durch private Aneignung und Ausbeutung aller Reichtümer der Erde - und sie bedürfe der Legitimation, der Zustimmung aller (oder doch vieler). - Seither gilt die Erklärung der sozialen Ungleichheiten als Schlüsselfrage der Sozialwissenschaften, seither zielt die Kritik der bürgerlichen Gesellschaft auf die Struktur der sozialen Ungleichheit und der damit verbundenen Unfreiheit für die große Mehrheit.

    Es ist hinreichend bekannt, dass derzeit zwei Milliarden Menschen von weniger als einem Dollar pro Tag leben müssen, die Hälfte der Weltbevölkerung von knapp zwei Dollar. Wir wissen, dass die soziale Ungleichheit weltweit rasch zunimmt, innerhalb der einzelnen Länder und Regionen ebenso wie zwischen “armen” und “reichen” Ländern. Zu Rousseaus Zeiten - so scheint es nach der Datenlage - war die ökonomische Ungleichheit zwischen den Weltregionen noch gering. Geringer jedenfalls als innerhalb der einzelnen Länder. Nach 1800 änderte sich das gründlich, und um 1900 herum betrug das Verhältnis zwischen dem durchschnittlichen Einkommensniveau in den reichen Ländern des “Nordens” und dem in den armen Ländern des “Südens” bereits 1 : 4. Ein Jahrhundert später, in der Ära der Globalisierung, haben wir ein Verhältnis von 1 : 30.

    Heißes Eisen

    Folglich wird die Kluft zwischen Armut und Reichtum weltweit immer größer, auch wenn die absolute Zahl der Armen in jüngster Zeit rückläufig scheint. Vorrangig eine Folge des Aufstiegs der “Schwellenländer” China, Indien, Brasilien, Südkorea und Türkei. Nach wie vor leben aber 2,8 Milliarden Menschen auf der Welt in Armut, 1,3 Milliarden davon in extremem Elend. In Deutschland, einem der reichsten Länder, stieg die Zahl der Armen auf einen Bevölkerungsanteil von 13,5 Prozent, wie mittlerweile zwei “Armutsberichte” der Bundesregierung eingestehen. Ein Armutszeugnis für sieben Jahre rot-grüner Regentschaft.

    Wissenschaftliche Studien darüber, wie sich Armut und Reichtum verteilen, sind Mangelware. Für die globale Einkommensentwicklung reichen die aktuellsten Daten nur bis 1998. Für Weltbank und IWF war die soziale Ungleichheit im Weltmaßstab nie ein Thema von Rang. Für die Vereinten Nationen schon. Sie haben zuletzt mit dem Weltsozialbericht 2005 das rapide wachsende ökonomische Gefälle zwischen den Weltregionen wie innerhalb einzelner Länder als entscheidende Ursache von Gewalt und (Bürger-)Kriegsgefahr benannt und bezweifelt, ob das Millenniumsziel des Kopenhagener Weltgipfels von 1995, die extreme Armut in der Welt zu halbieren, je erreicht werden kann.

    Kurz vor dem Jahreswechsel hat nun das World Institute for Development Economics Research (WIDER) der UN-Universität in Helsinki eine neue Studie veröffentlicht, die erstmals für mehr als 94 Prozent der Weltbevölkerung die Verteilung von Einkommen und Vermögen sowie deren Entwicklung bis zum Jahr 2000 detailliert untersucht. Damit wird eine große Forschungslücke annähernd geschlossen, die von der Bundesregierung mit ihrem Armutsbericht 2006 vornehm beklagt wurde. Wohl wissend, dass die Untersuchung des Reichtums der Reichen und Superreichen dieser Welt, der privaten Vermögen und des Kapitals, auf dem heutzutage Macht beruht, seit jeher eines der heißen Eisen ist, von denen die offizielle Sozialwissenschaft lieber die Finger lässt.

    Aus einzelnen Länderstudien wissen wir seit langem, dass die Vermögensverteilung in aller Regel noch weit ungleicher ausfällt als die Einkommensverteilung. Ein halbwegs zutreffendes Bild von der tatsächlichen ökonomischen Ungleichheit erhält nur, wer beides gleichermaßen analysiert. Die Autoren der WIDER-Studie haben das zum ersten Mal getan. Dank ihrer Pionierarbeit verfügen wir endlich über einigermaßen verlässliche Daten zum Verhältnis von Armut und Reichtum in der Welt von heute. Untersucht wurde die globale Verteilung des Reichtums für die erwachsene Weltbevölkerung im Blick auf Haushaltsvermögen (netto, nach Abzug der Schulden).

    Die Studie reicht bis 2000, aktuellere Daten sind weltweit nicht verfügbar. Nur für die relativ kleine Zahl von 18 Ländern gab es überhaupt vollständige Erhebungen, auf die WIDER zurückgreifen konnte. Für eine Reihe weiterer Staaten war man auf Umfragedaten angewiesen, die freilich einen gewaltigen Nachteil haben: Schulden und Finanzvermögen (besonders Immobilien) werden in der Regel nicht vollständig oder viel zu niedrig angegeben. Dies schlägt auf die Schätzungen durch, die von den Autoren der Studie mit Hilfe der Datensätze aus 38 Ländern für weitere 150 vorgenommen wurden.

    In der Topliga

    Dem vorliegenden Material lässt sich entnehmen: 90 Prozent des weltweiten Reichtums (Netto-Haushaltsvermögens) befinden sich in Nordamerika, Europa und im asiatisch-pazifischen Raum (Japan, Australien). Auf Nordamerika, mit sechs Prozent der erwachsenen Weltbevölkerung entfällt allein ein Drittel des Weltvermögens - auf Indien mit mehr als 15 Prozent der Erwachsenen weltweit hingegen nur ein knappes Prozent. Aber auch zwischen den reichen Ländern des Nordens variieren die Vermögenswerte beträchtlich: In Irland gehören dem obersten einen Prozent der Vermögenden 10,4 Prozent aller privaten Haushaltsvermögen, in der Schweiz sind es nicht weniger als 34,8 Prozent, in den USA (wegen notorisch unvollständiger Daten für die Superreichen) “nur” 33 Prozent. Dafür entfallen dort auf die Spitzengruppe der obersten zehn Prozent der Vermögensinhaber fast 70 Prozent der gesamten privaten Haushaltsvermögen. In China halten die obersten zehn Prozent gerade 40 Prozent.

    Wer zur Topliga der Reichen dieser Welt gehören will, muss über ein Vermögen von mehr als 500.000 Dollar verfügten. Diese Spitzengruppe umfasst immerhin 37 Millionen Erwachsene. Seit dem Jahr 2000 dürfte sich die Mindestsumme an Vermögen, die man braucht, um in diese Kategorie aufzurücken, jedoch erhöht haben - um geschätzte 32 Prozent.

    Daraus folgt, dass den obersten zehn Prozent gut 85 Prozent des Weltvermögens gehören. Wer sich zu dieser Gruppe rechnen darf, besitzt im Durchschnitt 40 mal mehr als der Weltdurchschnittsbürger. In der unteren Hälfte dieser Pyramide muss sich die Hälfte der erwachsenen Weltbevölkerung hingegen mit gerade einmal einem Prozent des Weltvermögens begnügen.

    Nehmen wir den berühmten Kuchen, den die konservativen Damen und Herren so schätzen, um uns und sich weiszumachen, jede Umverteilung sei sinnlos, da man bekanntlich nicht mehr verteilen könne als produziert werde. Übertragen wir die Struktur der weltweiten Vermögensverteilung auf eine Gruppe von zehn Menschen, die sich den bewussten Kuchen teilen, dann müssen wir uns einen Herrn vorstellen, der 99 Prozent des Kuchens für sich allein beansprucht, während sich die übrigen neun das verbleibende eine Prozent teilen. Würde der Kuchen umverteilt, würde der eine nicht daran sterben, und den anderen neun ginge es erheblich besser als zuvor.

    Wo sind die Reichen und Superreichen dieser Erde zu finden? Nordamerika, Europa, Japan und Australien wurden bereits erwähnt. In den USA zum Beispiel leben 37 Prozent der Superreichen, es folgt Japan mit 27 Prozent. Auf Brasilien, Indien, Russland, die Türkei und Argentinien entfällt jeweils knapp ein Prozent der globalen Spitzengruppe, China hat schon 4,1 Prozent der reichsten Weltbürger vorzuweisen. Nach der WIDER-Studie gab es 2000 bereits 13,5 Millionen Dollar-Millionäre weltweit (erheblich mehr also als in den Studien der Vermögensverwalter Merrill-Lynch und Forbes verzeichnet) und genau 499 Vermögens-Milliardäre. Inzwischen dürften es erheblich mehr sein.

    Der Autor ist Professor für Wirtschafts- und Steuerrecht an der Universität von Amsterdam.

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