Aaron Swartz hatte Wissenschaft befreit. Aus einem akademischen Bezahlportal hatte er 4,8 Millionen wissenschaftliche Artikel heruntergeladen, ohne dafür zu bezahlen und sie im Internet veröffentlicht. Obwohl die geistigen Eigentümer nach einigem Hin und Her von zivilrechtlichen Ansprüche gegen Swartz abgerückt waren und ihre Artikel mittlerweile kostenlos anbieten, verfolgte die Staatsanwaltschaft den Fall weiter. Das öffentliche Interesse an der Durchsetzung von Gehorsam gegenüber geistigem Eigentum wog offensichtlich schwerer als der Wille zur gütlichen Einigung seitens der Eigentümer im konkreten Fall. Swartz drohten im Fall seiner Verurteilung eine bis zu 35-jährige Haft- und eine hohe Geldstrafe. Der Gerichtsprozess war für April 2013 angesetzt. Jetzt ist Swartz tot – Selbstmord. Nach seinem Suizid wurde unter anderem von Seiten Angehöriger und Freunde Kritik laut gegenüber der Staatsanwältin, ihr wird eine Mitschuld an Swartz Tod vorgeworfen. Sie soll im Prozess „überzogen“ gehandelt haben, so SPON. Weiterlesen in einem Nachruf