…wer darf kassieren? Da die GEMA mit ihren Forderungen und ihrer Praxis unkommerzielle Kultureinrichtungen nachhaltig bedroht und schädigt, haben die Autonomen Zentren Alhambra (Oldenburg), KTS (Freiburg i.Br.) und Raum2 (Lüchow) Ende 2011 den „Verband zur Förderung und zum Schutz unkommerzieller Kunst und Kultur“ gegründet. Ziel des Verbandes ist, einen für unkommerzielle Kultureinrichtungen akzeptablen Gesamtvertrag mit der GEMA auszuhandeln.
Gleich nach der Machtübernahme 1933 wurden die bestehenden Musikverwertungsgesellschaften zu einer einzigen monopolisiert (STAGMA). Diese konnte die nazistische Kulturpolitik dank ihres Monopols umsetzen. Juden zum Beispiel erhielten keine Verwertungsanteile mehr ausgezahlt. Nach dem Krieg wurde STAGMA in GEMA umbenannt (die auch bei der Fusion schon Teil des Konglomerats war). Das Personal blieb gleich, Stellen wurden rotiert. Viel entscheidender war jedoch, dass die BRD rechtlich dem totalitären Akt der NS-Kulturpolitik folgte und den Fortbestand einer einzigen Verwertungsgesellschaft durch Übernahme der Genehmigungspflicht bei der Gründung von Verwertungsgesellschaften sicherte. Bis heute wurde daher neben der GEMA keine andere Verwertungsgesellschaft in Deutschland zugelassen. 1965 kam es dann unter dem Hinweis auf das faktische Monopol der GEMA zur Verabschiedung des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes, das dieses Monopol der GEMA bis heute sichert und ihr einen rechtlichen Goldesel bescherte: Die sogenannte Gemavermutung: Es wird angenommen, dass die GEMA, weil sie die einzige Verwertungsgesellschaft in Deutschland ist, Verwertungsrechte an jeglicher öffentlich aufgeführter Musik hat. Weiterlesen