Guttenberg vs. Geistiges Eigentum
Fast abschließend aus eigentumskritischer Perspektive zum Fall Guttenberg: Die Kontroverse zwischen Huisken und Siefkes. Huisken verteidigt Guttenberg zwar nicht, besteht aber auf einer grundsätzlichen Kritik des bürgerlichen Eigentums – auch in seiner Form des Geistigen Eigentums, die ja mit den Grundsätzen korrekten wissenschaftlichen Zitierens durchaus zusammengeht. Es wäre zwar schön gewesen, aber es war nicht so, dass Guttenberg mit seiner ausufernden Abpinselei die Maßstäbe des herrschenden Wissenschaftsbetriebs subversiv aufs Korn nehmen wollte. Huisken verweist auf dessen Job in der Regierung: Dort ist er oberster Chef jener Behörde, die mit Krieg – derzeit etwa am Hindukusch – kapitalistisches Privateigentum und Konkurrenzwirtschaft durchsetzt und verteidigt. Siefkes hingegen hält den im korrekten Zitieren angelegten „Wissenskommunismus“ hoch und verweist auf die nicht-monetären und nicht-akkumulationsorientierten Formen der „Attribution“ im Kosmos geistigen Austauschs. Mehr (weniger theoretisches) bei #guttbye
Am 8. April 2011 findet an der Universität Potsdam die 17. Fachtagung des Kommunalwissenschaftlichen Institutes (KWI) zum Thema „Rekommunalisierung öffentlicher Daseinsvorsorge“ statt. Die Tagung thematisiert zunehmende Vorstöße zur Rekommunalisierung kommunaler Aufgaben, erste praktische Erfahrungen, Implementationsprobleme, rechtliche Rahmenbedingungen und normative Direktiven für Rekommunalisierungen – und zwar auch mit Blick auf das aktuell besonders brisante Segment der Ver- und Entsorgung. 