Guttenberg vs. Geistiges Eigentum

Fast abschließend aus eigentumskritischer Perspektive zum Fall Guttenberg: Die Kontroverse zwischen Huisken und Siefkes. Huisken verteidigt Gut­ten­berg zwar nicht, besteht aber auf einer grundsätzlichen Kritik des bürgerlichen Eigentums – auch in seiner Form des Geistigen Eigentums, die ja mit den Grundsätzen korrekten wissenschaftlichen Zitierens durchaus zusammengeht. Es wäre zwar schön gewesen, aber es war nicht so, dass Guttenberg mit seiner aus­ufern­den Ab­pin­se­lei die Maß­stä­be des herr­schen­den Wis­sen­schafts­be­triebs subversiv aufs Korn neh­men wollte. Huisken verweist auf dessen Job in der Regierung: Dort ist er obers­ter Chef jener Be­hör­de, die mit Krieg – derzeit etwa am Hin­du­kusch – ka­pi­ta­lis­ti­sches Pri­vat­ei­gen­tum und Kon­kur­renz­wirt­schaft durchsetzt und ver­tei­digt. Siefkes hingegen hält den im korrekten Zitieren angelegten „Wissenskommunismus“ hoch und verweist auf die nicht-monetären und nicht-akkumulationsorientierten Formen der „Attribution“ im Kosmos geistigen Austauschs. Mehr (weniger theoretisches) bei #guttbye