In einem Gerichtsverfahren gelang es dem amerikanischen Unternehmen Apple im dritten Anlauf die deutsche Firma koziol dazu zu bewegen, einen Eierbecher, der unter dem Namen „eiPott“ vertrieben wurde umzubenennen. Das Gericht begründete das Urteil damit, dass man den Eierbecher eventuell mit Apples iPod verwechseln könnte. Quelle: gulli.com