Wenn es künftig einen Artikel 20b steht, in dem es heißt:“Der Staat schützt und fördert die Kultur“, dann hat das indirekt auch gravierende Folgen für die Sozialpolitik: Als verfassungsmäßig verankertes Staatsziel müsste Kultur dann in Abwägungsprozessen gegen andere Rechtsgüter stärker berücksichtigt werden – bei der Verabschiedung von öffentlichen Haushalten und Gesetzen ebenso wie bei Gerichtsentscheidungen und Abwägungen von Behörden. Andere Ziele müssten dann zugunsten der Kultur zurücktreten. Eine Aufnahme ins Grundgesetz würde sich nicht nur auf den Bundeshaushalt auswirken, sondern vor allem auch auf kommunale Haushalte und auf die der Länder, die ja eigentlich die Kulturhoheit innehaben. Vor allem dort ist eine Umschichtung von Geldern aus dem sozialen in den kulturellen Bereich zu erwarten. Weninger Privatisierungsdruck auf den Opernhäusern, dafür mehr auf den Wohnungen und ihren Bewohnern.
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